Wie läuft das denn in einem solchen Fall ab, also bei notariellem Testament ohne zusätzlichen Erbschein. Wie weist man denn dann den Anspruch nach?
Der BGH hat schon 2013 entschieden, dass die Bank nicht auf einen Erbschein bestehen kann ( XI ZR 401/12). Die müssen also auch den Nachweis durch das notarielle Testament akzeptieren. Rein praktisch würde ich das aber - wenn irgend möglich - über Vollmachten lösen. Der potentielle Erblasser sollte möglichst eine Vollmacht auf mindestens einen der Erben ausstellen - idealerweise auf den Formularen seiner Bank(en). Dann braucht man sich mit der Bank nicht „abzusabbeln“ und hat sofort Zugriff auf das Konto. Auch die Verteilung des Vermögens funktioniert damit.