Lohnt sich freiwillige Steuererklärung zur Kapitalertragssteuer Rückerstattung

  • Hallo Zusammen,


    ich war die letzten 12 Jahre sozialversicherungspflichtig angestellt, allerdings war mein Brutto unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages, so dass keine Steuern abgezogen wurden und ich keine Steuererklärungen abgegeben habe. Im Jahr 2021 betrug mein Brutto Einkommen 10.365€, der Grundfreibetrag im gleichen Jahr betrug 9744€. Im Jahr 2021 habe ich allerdings meinen Bausparvertrag aufgelöst und es wurden auf einen Schlag 2823€ Zinsen ausbezahlt (Bonus Zinsen rückwirkend für insgesamt 15 Jahre). Mit meinem voll ausgeschöpften Sparerpauschbetrag von damals 750€ waren es dann noch 2073€ Kapitalerträge, davon wurden mir 25% Kapitalertragssteuer einbehalten (518€) plus 28€ Solidaritätszuschlag. Ich bin 2021 in Steuerklasse 1 gewesen und hatte 1,0 Kinderfreibeträge. Unter welchen Umständen könnte ich die bezahlte Kapitalertragssteuer über eine Einkommensteuererklärung für 2021 zurückholen? Was müsste ich ansetzen oder an Werbungskosten nachweisen? Ich gehe davon aus, dass der WK-Pauschbetrag (1000€) schon unterm Jahr angerechnet wurde, da mein Einkommen ja den Grundfreibetrag von 9744€ leicht überschreitet? Mehr als die 1000€ Werbungskosten kann ich nicht nachweisen, es gäbe noch eine Riesterrente mit 80€ jährlich. Können denn die bezahlten Sozialversicherungsbeiträge geltend gemacht werden (ca. 1200€ in 2021)?

    Ich danke euch für Tipps

    Liebe Grüße Rebecca

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich war die letzten 12 Jahre sozialversicherungspflichtig angestellt, allerdings war mein Brutto unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages, so dass keine Steuern abgezogen wurden und ich keine Steuererklärungen abgegeben habe. Im Jahr 2021 betrug mein Brutto Einkommen 10.365€, der Grundfreibetrag im gleichen Jahr betrug 9744€.

    Im Jahr 2021 habe ich allerdings meinen Bausparvertrag aufgelöst und es wurden auf einen Schlag 2823€ Zinsen ausbezahlt (Bonus Zinsen rückwirkend für insgesamt 15 Jahre). Mit meinem voll ausgeschöpften Sparerpauschbetrag von damals 750€ waren es dann noch 2073€ Kapitalerträge, davon wurden mir 25% Kapitalertragssteuer einbehalten (518€) plus 28€ Solidaritätszuschlag.

    Steuererklärung einreichen, Kapitalerträge deklarieren, den Haken bei "Günstigerprüfung" setzen. Du hast Zeit dafür bis zum 31.12.2025. Es ist ratsam, sich gleich ans Werk zu machen, dann kommt die Erstattung schneller. Wenn Du wirklich so wenig verdienst, könntest Du Dich auch mal schlaumachen, ob Dir sonst Sozialleistungen zustehen.

  • Steuererklärung einreichen, Kapitalerträge deklarieren, den Haken bei "Günstigerprüfung" setzen. Du hast Zeit dafür bis zum 31.12.2025. Es ist ratsam, sich gleich ans Werk zu machen, dann kommt die Erstattung schneller. Wenn Du wirklich so wenig verdienst, könntest Du Dich auch mal schlaumachen, ob Dir sonst Sozialleistungen zustehen.

    Danke Achim, lohnt es sich noch andere Kosten abzusetzen bzw. anzugeben? Riester, alle SV-Beiträge, Fahrtkosten zur Arbeit? Oder müsste das mit der Günstigerprüfung alleine schon ausreichen? Danke für den Tipp, ich erhalte Wohngeld, aufgrund einer chronischen Erkrankung und damit einhergehendem Jobverlust habe ich seit zwei Jahren noch weniger Einkommen als 2021.

  • Liebe Rebecca,


    ich war jahrelang im Beratungsbereich im Sozialbereich tätig.

    Aufgrund deines Einkommens wird die vermutlich monatlich überhaupt keine Lohnsteuer abgezogen.

    Du brauchst deine Werbungskosten eigentlich nicht angeben, weil hier bereits ein Pauschalbetrag von 1000€ hinterlegt ist.


    In 2022 waren es 1200 Euro und 2023 1230 Euro.


    Frage bitte auch bei deiner Wohngeldstelle nach, ob sie nicht aktuell eine Vergleichsberechnung mit dem Bürgergeld machen können.

    Es ist nämlich theoretisch möglich, dass du eigentlich als AufstockerIn ins Bürgergeld gehörst.


    Alles Gute für dich.

  • Hallo Tomarcy, vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte ja ein Brutto Einkommen von 10.365€ plus Zinserträge in Höhe von 2073€, also ein Brutto Gesamteinkommen von 12.438€, der Grundfreibetrag betrug 2021 9744€ plus WK-Pauschale von 1000€, richtig? Dann ist jedoch immer noch eine Differenz von fast 2000€ und hier ist eben meine Frage, was ich alles noch einreichen kann, was das Steuer-Brutto mindert?


    Vielen Dank für deinen Tipp mit dem Bürgergeld, bisher haben wir es mit den zu Verfügung stehenden Geldern geschafft klarzukommen, im April läuft allerdings nach dem Krankengeld auch mein ALG1 aus, dann muss ich schauen…ich bin selbst Dipl.-Sozialpädagogin, kenne mich sehr gut mit Unterstützungsmöglichkeiten aus, aber ab April wird es schwierig, da Antrag auf Erwerbsminderungs Rente vermutlich noch lange dauert mit der Bearbeitung. Bürgergeld steht uns nicht zu, da wir Ersparnisse haben, die das Schonvermögen übersteigen…

  • Ich hatte ja ein Brutto Einkommen von 10.365€ plus Zinserträge in Höhe von 2073€, also ein Brutto Gesamteinkommen von 12.438€, der Grundfreibetrag betrug 2021 9744€ plus WK-Pauschale von 1000€, richtig? Dann ist jedoch immer noch eine Differenz von fast 2000€ und hier ist eben meine Frage, was ich alles noch einreichen kann, was das Steuer-Brutto mindert?

    Du versetzt mich in Erstaunen! Du zahlst überhaupt keine Steuern und verwendest doch nennenswert Gehirnschmalz auf die Frage, ob Du nicht irgendwie doch noch Steuern sparen kannst.


    Da Du vermutlich Deine Zahlen hier nicht posten willst (Huch! Das ist ja nun wirklich zu privat!), die Zahlen aber für die Beantwortung Deiner Frage zwingend sind, könntest Du zu diesem Zweck beispielsweise ganz unproblematisch zu smartsteuer.de gehen und Deine Zahlen dort eingeben. Das Programm rechnet Dir dann eine eventuelle Steuererstattung aus. Geld kostet das erst dann, wenn Du die Steuererklärung tatsächlich über das Programm einreichst. Bis dahin kannst Du herumrechnen und Deine Angaben modifizieren, wie Du lustig bist.


    Ich könnte mir bei Dir vorstellen, daß schon bei der ersten Eingabe eine Steuer von 0 € übrig bleibt, woraufhin dann jede Überlegung, wie Du die Steuer weiter mindern kannst, eigentlich überflüssig ist.


    Ich frage mich, wovon Du überhaupt lebst. Vermutlich hast Du finanziell einen sehr viel besseren Effekt, wenn Du Dich über Sozialleistungen informierst als über die Steuer.

  • Hallo Achim, ich verstehe deine Antwort leider nicht… ich habe alle Zahlen in meinem ersten Posting offengelegt, welche Zahlen benötigst du denn noch? Alle Einnahmen stehen mehrfach in meinen Beiträgen, andere Zahlen gibt es nicht…

    Und es geht hier bei mir doch um meine Ausgangsfrage, ob ich die einbehaltene Kapitalertragssteuer 2021 in Höhe von 518€ nachträglich über die Steuererklärung zurückholen kann. Das ist alles und mir scheint, du hast da etwas falsch verstanden…

    Was hat die Frage wovon ich lebe mit meiner Ausgangsfrage zu tun? Ich lebe mit meinen Kindern von meinem Einkommen bzw. Lohnersatzleistungen und die Kinder erhalten Unterhalt. Ich frage mich was der bissige Unterton in deiner Antwort soll?

  • Hallo Achim, ich verstehe deine Antwort leider nicht… ich habe alle Zahlen in meinem ersten Posting offengelegt, welche Zahlen benötigst du denn noch? Alle Einnahmen stehen mehrfach in meinen Beiträgen, andere Zahlen gibt es nicht…

    Und es geht hier bei mir doch um meine Ausgangsfrage, ob ich die einbehaltene Kapitalertragssteuer 2021 in Höhe von 518€ nachträglich über die Steuererklärung zurückholen kann. Das ist alles und mir scheint, du hast da etwas falsch verstanden…

    Was hat die Frage wovon ich lebe mit meiner Ausgangsfrage zu tun? Ich lebe mit meinen Kindern von meinem Einkommen bzw. Lohnersatzleistungen und die Kinder erhalten Unterhalt. Ich frage mich was der bissige Unterton in deiner Antwort soll?

    Laut smartsteuer bekäme ich die volle gezahlte Kapitalertragssteuer und Solidaritätssteuer für 2021 zurück, immerhin 546€, vielen Dank für diesen Tipp!

  • Es geht hier bei mir doch um meine Ausgangsfrage, ob ich die einbehaltene Kapitalertragssteuer 2021 in Höhe von 518€ nachträglich über die Steuererklärung zurückholen kann.

    Die Antwort auf diese Frage lautet: Hättest Du im Jahre 2022 (also vor 3 Jahren) eine Steuererklärung abgegeben, hättest Du mit hoher Wahrscheinlichkeit die einbehaltene Steuer auf die Zinsen vom Finanzamt zurückerstattet bekommen.


    Verschlechtern kannst Du Dich mit der Steuererklärung nicht, insoweit stellt sich lediglich die Frage, ob Du die Zeit dafür investieren möchtest oder nicht.

    Was hat die Frage wovon ich lebe mit meiner Ausgangsfrage zu tun? Ich lebe mit meinen Kindern von meinem Einkommen bzw. Lohnersatzleistungen und die Kinder erhalten Unterhalt.

    Wie schon erwähnt: Du verwendest etliches Gehirnschmalz - meines Erachtens überflüssigerweise - auf den Gedanken, wie Du noch mehr Steuern zurückerhalten könntest, wo Du vermutlich durch pures Einreichen der Steuererklärung die gezahlten Steuern ohnehin vollständig zurückerhalten wirst.


    Deine Steuererklärung ist vermutlich ein Selbstgänger, sie erfordert 30 Minuten Zeit, also weniger, als für diesen Thread bereits verchattet wurde. Das macht man einfach. Das hättest Du schon vor drei Jahren machen können. Du hast es aber nicht getan, zu Deinem Schaden.


    Ich erinnere mich an eine unersprießliche Diskussion mit einem Menschen, der im Dezember herumdiskutierte, ob er seine freiwillige Steuererklärung einreichen sollte, über die er sicher Geld zurückbekommen würde. Die gesamte Mannschaft hat ihn aufgefordert, die Steuererklärung einfach einzureichen, er aber hat sich geziert wie eine Diva. Aus dieser Erfahrung heraus habe ich Dir den letztmöglichen Termin genannt: Du hast noch fast ein Jahr Zeit zu überlegen, ob Du Dir das Geld zurückholen oder es verfallen lassen möchtest.


    Von so wenig Geld, wie Du es angibst, kann man mit Kindern (also mehreren) nicht leben. Es stellt sich also die Frage, ob man das Gehirnschmalz nicht dazu einsetzt, sich über Sozialleistungen zu informieren, statt über die Nebensächlichkeit einer freiwilligen Steuererklärung.


    Ich lese nun aber, daß Du noch andere Geldquellen hast, die Du bisher nicht genannt hattest. Vielleicht stellt sich Dein Fall im Detail wieder mal doch ganz anders dar, als es im bisherigen Verlauf des Threads den Anschein hatte.

  • Lieber Achim, vermutlich hast du einfach einen schlechten Tag, das würde deine Antwort erklären…. Die Kapitalertragssteuer für 2021 zurückzuholen über eine Steuererklärung ist mir tatsächlich erst vor einigen Tagen überhaupt eingefallen, sonst hätte ich dies natürlich schon früher gemacht, und zum Glück ist dies ja noch möglich. Ich dachte ich würde hier im Forum hilfsbereite Menschen treffen, die mir einfach kurz eine Hilfestellung geben…aber so kann man sich irren.

    Im Übrigen stellt sich mir die Frage, warum du beurteilst wovon ich leben kann. Dies ist anmaßend und vermutlich gehst du hier nur von dir selbst aus. Ich lebe tatsächlich aufgrund einer chronischen, schweren Erkrankung momentan von sehr wenig Geld, aber wir bekommen es hin - und es gibt auch keine anderen „Geldquellen“ sondern lediglich den Kindeshunterhalt und das Kindergeld. Und doch - davon leben wir, auch wenn man sehr sparsam sein muss! Da ich im Übrigen als Diplom-Sozialpädagogin lange genug Menschen in schwierigen sozialen und finanziellen Verhältnissen beraten habe, bin ich bestens darüber informiert welche Sozialleistungen es gibt und welche uns ggf. Zustehen würden.


    Für mich sind übrigens 546€ Steuerrückerstattung keine Nebensächlichkeit und dafür lohnt sich das Einreichen einer Steuererklärung durchaus - zumindest aus meiner Wahrnehmung.


    Ich gebe dir den Tipp, andere Menschen nicht so herablassend zu behandeln wie du es tust, du musst dich ja nicht in so einem Forum engagieren, wenn du darauf keine Lust hast.


    Alles Gute für dich! Rebecca

  • Hallo Carpasia

    Lieber Achim, vermutlich hast du einfach einen schlechten Tag, das würde deine Antwort erklären….

    Mach dir nichts ´draus. So "schlechte Tage" hat er öfters mal. Auch mein erster Kontakt mit Achim Weiss kam ähnlich ´rüber im Sommer 2024. Er könnte echt noch an seinen kommunikativen Fähigkeiten einiges verbessern. :)

    Für mich sind übrigens 546€ Steuerrückerstattung keine Nebensächlichkeit und dafür lohnt sich das Einreichen einer Steuererklärung durchaus -

    Auch bei 54€ würde sich das noch lohnen. (Allein der erreichte Stundenlohn und dann auch noch ohne Steuern und Sozialausgaben.)

    Wenn dein Steuerprogramm aussagt, dass du alles zurück bekommst, dann brauchst du ja auch keine Werbungskosten oder Außergewöhnliche Belastungen suchen und auflisten, so ist die Steuererklärung dann schnell gemacht.

  • Hättest Du im Jahre 2022 (also vor 3 Jahren) eine Steuererklärung abgegeben, hättest Du mit hoher Wahrscheinlichkeit die einbehaltene Steuer auf die Zinsen vom Finanzamt zurückerstattet bekommen.

    Die Kapitalertragssteuer für 2021 zurückzuholen über eine Steuererklärung ist mir tatsächlich erst vor einigen Tagen überhaupt eingefallen

    Versäumnis Deinerseits (zu Deinem Schaden).

    Ich dachte, ich würde hier im Forum hilfsbereite Menschen treffen, die mir einfach kurz eine Hilfestellung geben.

    Just so einen Menschen hast Du gefunden, nämlich mich, der Dir detailliert erklärt hat, was Du machen mußt, um Dein Geld zurückzubekommen.


    "Kurz" eine Hilfestellung ist meistens nicht, auch bei Dir nicht, weil Laien mit einer "kurzen" Hilfestellung nämlich nicht zurechtkommen. Das ist auch bei Dir der Fall, das zeigt Deine Nachfrage.


    Undank ist der Welt Lohn. Das erlebe ich oft in diesem Forum: Ich helfe den Leuten weiter und bekomme dafür einen virtuellen Tritt vors Schienbein.


    Die Dich bemitleiden, Dir aber nicht helfen, lobst Du. Der Dir hilft, Dich aber nicht bemitleidet, beschimpfst Du. Auch das erlebe ich mit Dir nicht zum ersten Mal.


    Die Nachfragen haben sich übrigens schon mehrfach als notwendig erwiesen. Nicht selten werden hinterher irgendwelche entscheidungsrelevanten Umstände nachgeschoben, die die Bewertung der Sachlage manchmal sogar umdrehen. Du berichtest oben von diversen Geldflüssen, die zwar nicht steuerpflichtig sind, die Steuerberechnung aber doch beeinflussen (Stichwort: Progressionsvorbehalt). Es ist durchaus denkbar, daß meine Auskunft auf Basis möglicherweise unvollständiger Angaben deswegen nicht korrekt ist.

    Für mich sind übrigens 546€ Steuerrückerstattung keine Nebensächlichkeit und dafür lohnt sich das Einreichen einer Steuererklärung durchaus - zumindest aus meiner Wahrnehmung.

    Gerade unter dieser Sichtweise fragt sich, warum Du die Steuererklärung auf die lange Bank geschoben hast. Ich hätte mich in gleicher Lage umgehend um die Steuererstattung gekümmert.

  • Undank ist der Welt Lohn. Das erlebe ich oft in diesem Forum: Ich helfe den Leuten weiter und bekomme dafür einen virtuellen Tritt vors Schienbein.


    Die Dich bemitleiden, Dir aber nicht helfen, lobst Du. Der Dir hilft, Dich aber nicht bemitleidet, beschimpfst Du. Auch das erlebe ich mit Dir nicht zum ersten Mal.

    Du wirst nicht beschimpft. Sondern nur du empfindest es als Beschimpfung, wenn die Betroffenen mitteilen, dass sie mit deiner Art der Kommunikation, die teilweise herablassend, hölzern und irritierend wirkt, nicht zurecht kommen.

    Du scheinst aber gegenüber diesen Hinweisen von Betroffenen und Foristen beratungsresistent zu sein.

    Das ist dann eben so und entspricht deiner charakterlichen beziehungsweise menschlichen Art.

    Wir müssen da gar nicht ins Detail gehen.

    Ich werte das nicht.

    Ich würde dir für schmales Geld oder aus der Stadtbibliothek Literatur über die bekannten „Vier Seiten einer Nachricht“ empfehlen.


    Irgendwie böse oder beschimpfend sehe ich meinen Hinweis übrigens nicht. Ich habe viele Jahre im Sozialbereich bei der Betreuung und Beratung von Asperger-AutistInnen mitgewirkt. Es steht mir ethisch völlig fern, Menschen, die z.B. einen deutlich erkennbar niedrigen EQ haben, zu beschimpfen.

  • Ich möchte zu diesem Thema ebenfalls eine Frage stellen:


    Ich habe meinen Steuerbescheid für 2023 Ende November 2024 erhalten und die Steuernachzahlung brav bezahlt.


    Jetzt habe ich festgestellt, dass ich versäumt habe die Anlage KAP mit einzureichen. Dabei hätte ich nicht nachzahlen müssen sondern hätte sogar noch eine Erstattung erhalten.


    Auf Nachfrage beim Finanzamt wurde mir gesagt, dass ich keinen Rechtsanspruch auf Nachreichen/Nachberechnung hätte, da der Steuerbescheid ja bereits erfolgt sei. Ich könne es zwar versuchen, das sei jedoch Ermessenssache.


    Gibt es dazu bereits Erfahrungen?