In Freistellungsphase wegen Langzeitkonto arbeiten gehen

  • Hallo,ich gehe demnächst für 3,5 Jahre in die Freistellungsphase ,habe mehrere Jahre ein Langzeitkonto angespart.
    Die Freistellungsphase geht exakt bis zum Eintritt in die Rente. Währen der Freistellung bin ich ja quasi immer noch versicherter "Arbeitnehmer". Ist es möglich,dass ich in der Freistellungsphase einen kleinen Job (so ca 20 Stunden /Woche) annehme,in einer anderen Firma,diese ist nicht im gleichen Geschäftsfeld wie meine jetzige Firma tätig,istdas rechtlich möglich?

    Danke

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo,ich gehe demnächst für 3,5 Jahre in die Freistellungsphase ,habe mehrere Jahre ein Langzeitkonto angespart.
    Die Freistellungsphase geht exakt bis zum Eintritt in die Rente. Währen der Freistellung bin ich ja quasi immer noch versicherter "Arbeitnehmer". Ist es möglich,dass ich in der Freistellungsphase einen kleinen Job (so ca 20 Stunden /Woche) annehme,in einer anderen Firma,diese ist nicht im gleichen Geschäftsfeld wie meine jetzige Firma tätig,istdas rechtlich möglich?

    Danke

    Hallo.


    Müsste eigentlich gehen.

    In der Rente ginge es ja auch.


    Ist jetzt aber ein Schnellschuss.

  • habe mehrere Jahre ein Langzeitkonto angespart

    In was für ein Langzeitkonto? Das, welches Referat Janders verlinkt hat, also das offizielle der Deutshcen Rentenversicherung? Oder eines, welches Deine Firma zu ihren Konditionen anbietet?


    Ich kenne nur letzteres. Da bin ich weiter bie meinem AG angestellt und muss daher eine Nebentätigkeit vom AG genehmigen lassen (normalerweise vor Antritt der Freistellungsphase, muss aber im Zweifel auf während der Freistellung möglich sein).


    In der Rente ginge es ja auch.

    Das hängt vom LZK ab. In der Rente hat man keinen AG mehr (warum u.A. auch die Diskussion um die Inflationsausgleichsprämie für Rentner nuztlos war, so lange das Gesetz dazu nicht geändert wurde). Selbiges gilt für das LZK, welches durch die DRV u.U. möglich ist und auch gezahlt werden kann, wenn man nicht mehr beschäftigt, aber noch nicht in Rente ist.


    Im LZK, das durch den AG finanziert wird, ist man aber weiter bei diesem angestellt (wenn auch u.U. mit anderen Konditionen wie in der aktiven Phase wie z.B. das mögliche Gehalt und das Vorgehen bei Krankheit). Und dann gibt es vom AG auch eine Vorgaben, wie mit einer Nebentätigkeit ("Neben" sagt nichts über die Dauer aus) zu verfahren ist.

  • Ah ok, also mein Langzeitkonto habe ich allein angespart,das Unternehmen gibt nichts dazu, das ist halt Standard in der Metall u Chemiebranche, woanders auch. Aber ich habs mir das auch so gedacht, dass ich in der Freistellungsphase,in der ich quasi noch zum UN gehöre, aber keine Arbeitspflicht besteht,trotzdem dem „alten“ AG sicher anzeigen muss,dass ich n anderen Job ausübe. Werd mal in unserer Personalabteilung anfragen,werde hier berichten.

    Danke

  • Ah ok, also mein Langzeitkonto habe ich allein angespart,das Unternehmen gibt nichts dazu, das ist halt Standard in der Metall u Chemiebranche, woanders auch.

    Laut unserer KBV bieten die Tarifverträge in der IGBCE nur die Möglichkeit, solche Langzeitkonten anzubieten, nicht aber die Pflicht. Im Netz finde ich auch "nur" viele Meldungen dazu, dass die IGBCE sowas in einzelnen Konzernen eingeführt hat. Für mich sah das bisher nicht wie ein verpflichtender Teil der Tarifverträge aus. Um so besser, wenn es anders ist.

    Werd mal in unserer Personalabteilung anfragen

    Bitte nicht falsch vestehe, aber ich hoffe, Du hast Dir die vom AG zur Verfügung gestellten Infos zum Langzeitkonto (bei Langzeitfreistellung vor Rente) ansonsten genau durchgelesen. Du musst ja auch schon wissen, dass Deine Einzahlung 3,5 Jahre vor Deinem geplanten Renteneintritt für das LZK ausreichen wird.


    Wenn ich bei uns bei den regelmäßigen Infoveranstaltungen zum LZK einige Fragen der Kollegen höre/lese, dann bezweifele ich, das sie die Unterlagen gelesen haben. In unsere BV gibt es einen Abschnitt zu Nebentätigkeiten. Da bleibt für mich nur noch die (dort nicht bedachte) Frage, wie man sowas 2-3 Jahre vorher schon konkret anmelden soll.


    Auch sonst merke ich bei unserer BV an allen Ecken und Enden, dass es zwar theoretisch vorgesehen ist, ab 55 so eine Freistellung vor Rente anzutreten, viele Punkte dabei aber nicht wirklich bedacht wurden.


    Ich werde das vermutlich auf eigenes Risiko durchziehen, ein paar Jahre vor Renteneintritt in die Vollfreistellung gehen und am Ende sehen, was im schlimmsten Fall passiert.

  • Laut unserer KBV bieten die Tarifverträge in der IGBCE nur die Möglichkeit, solche Langzeitkonten anzubieten, nicht aber die Pflicht. Im Netz finde ich auch "nur" viele Meldungen dazu, dass die IGBCE sowas in einzelnen Konzernen eingeführt hat. Für mich sah das bisher nicht wie ein verpflichtender Teil der Tarifverträge aus. Um so besser, wenn es anders ist.

    Nein,also das ist n Mißverständnis,...also die AG bieten es an,müssen sie aber nicht.

    Du musst ja auch schon wissen, dass Deine Einzahlung 3,5 Jahre vor Deinem geplanten Renteneintritt für das LZK ausreichen wird.

    Tatsächlich wird mit dem entsprechenden Hochrechner und den entsprechenden Excel-Tools alles auf die letzte Kommastellen genau gerechnet. In meinem Fall:

    - 7,5 Jahre spare ich an, Zeit und Geld ,gehe ja derzeit noch normal arbeiten

    - es entsteht ein "Vermögen" X

    - 4 Jahre vor Rentenbeginn gehe ich nicht mehr arbeiten und zahle mir quasi ein

    Gehalt aus o.g. Vermögen (also Summe X geteilt durch 48 Monate) ,weil dieses dann Brutto

    ist,und ich natürlich auch Rentenbeiträge abführe,bin ich versicherungspflichtig

    beschäftigt (Wichtig ,weil danach nahtloser Übergang in die abschlagsfreie Rente, mal

    abgesehen davon ,dass es immer Verwerfungen geben kann,wenn sich politische Rahmen-

    bedingungen ändern)..... aber sicher ist nichts auf dieser Welt.

    Wenn ich bei uns bei den regelmäßigen Infoveranstaltungen zum LZK einige Fragen der Kollegen höre/lese, dann bezweifele ich, das sie die Unterlagen gelesen haben.

    Ja ,die MA,die das Langzeitkonto bei uns besparen sind natürlich bestens informiert.Niemand fängt unbedacht mit sowas an. Zum Thema Nebentätigkeit während der Freistellungsphase wollte ich aber "aus Gründen!" nicht als Erstes in unserer Personalabteilung anfragen,deshalb hier.

  • Niemand fängt unbedacht mit sowas an.

    Bei uns war/ist das der Fall, und zwar zwangsweise bei allen, die die betriebsübliche Arbeitszeit von 40h haben/hatten und nicht aktiv auf die Tarifarbeitszeit von 37,5h reduziert haben. Das galt bei mir seit 2010. Mittlerweile kann man das Geld für diese 2,5h/Woche auch für andere Vorsorgen nutzen.


    Glückwunsch, wenn ihr nicht nur, wie bei uns, einen Rechner habt, der auf Basis von Gehalt und angesparter Summe die Freistellungszeit (u.A. inkl. Anrechnung des Urlaubs) berechnet, sondern auch ein Excel, mit dem man aus dem (monatlichen/Jährlichen) Einzahlungsbetrag berechnen kann, wie lange man am Ende eine Freistellung erhalten kann.


    Ich habe recht lange an so einem Excel herum gebastelt und komme damit ansatzweise (auf 2-3 Monate genau bei einer Freistellung von 5-7 Jahren) auf die Zahlen, die mir unser Rechner auch liefert. Vermutete Tariferhöhungen während der Einzahlungsphase sind dabei nur genauso grob mit eingerechnet wie die Zinsen auf den Betrag im LZK.


    also Summe X geteilt durch 48 Monate

    Also (leider) wie bei uns. Mit Ausnahme der weiter gezahlten Sonderzahlungen (auf Basis des aktuellen Tarifvertrages zum Zahlungszeitpunkt) in der Auszahlungsphase gibt es keine Erhöhung. Auch nicht auf Basis der weiter anfallenden Zinsen auf das noch nicht verbrauchte Geld im LZK. Das wird am Ende Steuer- und Sozialabgabenpflichtig ausgezahlt, womit sich der AG einiges an Sozialabgaben spart.


    Wichtig ,weil danach nahtloser Übergang in die abschlagsfreie Rente, mal

    abgesehen davon ,dass es immer Verwerfungen geben kann,wenn sich politische Rahmenbedingungen ändern

    In dem Fall würde ich sogar vom Pech des AN ausgehen (genauso, wenn er in der Freistllungsphase krank oder gar BU wird). Dem AG (jedenfalls bei uns) ist es egal, ob man abschlagsfrei oder mit Abschlägen in Rente gehen darf.


    Interessant wird die Frage vor allem, wenn man den Renteneintritt mit 63 Jahren plant (inkl. Abschlägen), die Politik bis dahin das Renteneintrittsalter erhöht und man damit am Ende der Freistellung noch keine Rente beantragen kann.


    Genau danach hatte ich bei uns gefragt, da ich sowas plane. Außer "da wird man dann schon eine Lösung finden" ist dazu aber bei uns nichts geregelt.

  • Jo, natürlich "spart" der AG während der Ansparphase SV-Beiträge, während der Freistellungsphase bezahlt der AG aus diesem Topf dann sicher die Arbeitgeber-RV-Beiträge. Das Fazit für mich: Ich bin sehr froh,dass es dieses Instrument gibt, weil ich nach 42 Jahren im Unternehmen und 40 Jahren in vollkontinuierlicher Schichtarbeit somit mit 61 Jahren aufhören kann. Ne andere Möglichkeit gibts leider nicht ,um aus m Job rauszukommen.Gesundheit ist mir wichtiger als alles andere. Sollte auf dem Weg bis zur Rente aufgrund von politisch gewollten Änderungen im Rentenrecht sich was ändern, dann gehe ich trotzdem in Rente,halt mit dem entsprechenden Abschlag. Ja und wegen der Möglichkeit, ggf. doch währen der Freistellungsphase irgend was zu machen, da mach ich mich schlau.