1.) Muss ich bei einer im Grundbuch eingetragenen Grundlast auf meinem Grundstück weniger Steuern zahlen? Wenn ja, wie kann ich das geltend machen?
2.) Dürfen Baufenster und nicht bebaubare Flächen (Gartenfläche) meines Grundstücks mit dem gleichen Wert für die Grundsteuer (Bodenrichtwert) berechnet werden? Wie kann ich dagegen vorgehen?