Grundsteuer / Bodenrichtwert

  • 1.) Muss ich bei einer im Grundbuch eingetragenen Grundlast auf meinem Grundstück weniger Steuern zahlen? Wenn ja, wie kann ich das geltend machen?

    2.) Dürfen Baufenster und nicht bebaubare Flächen (Gartenfläche) meines Grundstücks mit dem gleichen Wert für die Grundsteuer (Bodenrichtwert) berechnet werden? Wie kann ich dagegen vorgehen?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Guten Tag,


    ich möchte eine Problematik darstellen, die sicher auch andere Grundeigentümer betreffen könnte. Die Problematik wurde hier auch schon dargestellt. Gibt konkrete Aussagen?


    Ich gab bei der Erfassung der Daten zur Berechnung der Grundsteuer als ergänzende Angabe zur Feststellungserklärung eine im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit an: Leitungsrechte Trinkwasserhauptleitung der Stadtwerke (musste durch das GrundbuchBereinigungsGesetz, so hingenommen werden). Es sind als Schutzstreifen 114 m² von 516 m² mit Nutzungsbeschränkungen betroffen.


    Das Finanzamt teilte mit, dass es keine gesetzliche Regelung zur Berücksichtigung des vorgenannten Zustandes gibt und sich so auch kein anderer verminderter oder zu vermindernden Bodenrichtwert ergibt.

    Ist das so?


    Vielen Dank.

  • Nach einer kurzen Recherche bin ich geneigt zu sagen: Das ist wohl korrekt so.


    Noch ein Indiz:

    Was ist eine Grunddienstbarkeit? » Notar Dr.Kotz
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    www.notar-drkotz.de

    Zitat

    Wer zahlt die Grundsteuer bei Grunddienstbarkeit?

    Die Grundsteuer wird vom Eigentümer des belasteten Grundstücks gezahlt, auf dem die Grunddienstbarkeit liegt. Dies gilt auch dann, wenn durch die Grunddienstbarkeit Nutzungsrechte an Dritte übertragen wurden.

  • Danke für das Ergebnis Deiner Recherche.

    Ich habe den Bezug zu meiner Problematik gefunden, allerdings ohne Hinweise zu rechtlichen Möglichkeiten:


    "Ist eine Grunddienstbarkeit Wertminderung?

    Eine Grunddienstbarkeit führt in der Regel zu einer Wertminderung des belasteten Grundstücks, da die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Die Höhe der Wertminderung kann je nach Art und Umfang der Grunddienstbarkeit zwischen 15-90% des Grundstückswerts betragen."

  • Danke für das Ergebnis Deiner Recherche.

    Ich habe den Bezug zu meiner Problematik gefunden, allerdings ohne Hinweise zu rechtlichen Möglichkeiten:


    "Ist eine Grunddienstbarkeit Wertminderung?

    Eine Grunddienstbarkeit führt in der Regel zu einer Wertminderung des belasteten Grundstücks, da die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Die Höhe der Wertminderung kann je nach Art und Umfang der Grunddienstbarkeit zwischen 15-90% des Grundstückswerts betragen."

    Hallo Heinz, in der Regel erhält man für eine Grunddienstbarkeit eben wegen dieser Wertminderung eine (einmalige) Entschädigung. Damit dürfte die Wertminderung dann ein für alle Mal abgegolten sein, weitere rechtliche Möglichkeiten sind mir nicht bekannt.