Anlage KAP ist wirklich überhaupt kein Aufwand. Ich hab Tagesgeld im EU-Ausland und muss die Anlage ohnehin abgeben - nutze aber trotzdem den Freistellungsauftrag![]()
Beiträge von brauninho
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Mindestens 2 Banken zu haben, erhöht die Resilienz gegen Störungen und Sperrungen von Konten und Karten.
Habe seit 2007 mein Haupt-Girokonto bei der DKB (Aktivstatus). Zusätzlich ein Giro bei der ING (kostenlos). Habe Depots bei beiden.
Per Dauerauftrag gehen monatlich 1.000€ von DKB auf ING Giro. Diese verbrauche ich mit der ING-Debitkarte übers Handy-Wallet. Wenn das ING Giro fast leer ist, wechsele ich die Standardkarte im Wallet.
Bei mir ist es genau umgekehrt. Bin seit 10 (?) Jahren mit meinem Hauptkonto und dem Depot der ING und habe seit einigen Jahren zusätzlich ein Gemeinschaftskonto bei der DKB. Tatsächlich bin ich mit beiden Banken sehr zufrieden und habe eigentlich nicht wirklich etwas zu beanstanden. Fürs "normale" Bezahlen reicht die VISA der ING, die girocard habe ich vor Jahren abbestellt (und noch nie vermisst). Im Ausland nutze ich tatsächlich die DKB oder meine Norwegian Kreditkarte.
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Das mit dem Freistellungsauftrag bei Minute elf ist so eine Art Scherz, oder?
Nein, das predigt Saidi seit Jahren in seinem Podcast...
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Hallo Forum,
ich habe die Möglichkeit eine ETW zu erwerben in direkter Nachbarschaft. Neben der reinen Investition als Geldanlage hat die Immobilie einen "strategischen" Vorteil, da mir die zur Wohnung gehörende Garage im Hinterhof ein Wegerecht einräumt für mein eigenes Haus. der Garten ist nicht begehbar von der Straße (nur durch mein Haus). Das wäre ein großer Vorteil.
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Die Lage ist hervorragend...
Hallo Nespresso,
neben den finanziellen und steuerlichen Aspekten, die ja schon genannt wurden, wäre der "strategische Vorteil" für mich persönlich immens wichtig. Wann kann man schon sein Wegerecht kaufen, zudem in guter Lage? Wenn du es dir leisten kannst (sieht so aus), würde ich nicht jeden Cent umdrehen, sondern die Gelegenheit nutzen. Für mich ein "No-Brainer"

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Mir stellt sich die Frage, ob meine Tätigkeit noch als private Vermögensverwaltung bzw. Sammlungsauflösung bzw. als Liebhaberei gilt oder ob hier bereits von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen werden könnte.
Ich habe das mit dem Transparenzgesetz nicht so ernst genommen bislang, aber ich habe ein schlechtes Bauchgefühl.
Hallo bosko,
höre auf dein Bauchgefühl! Rund 900 Transaktionen/Jahr sind fernab jeder privaten Vermögensverwaltung. "Liebhaberei" kommt ohnehin nicht in Frage, dazu bräuchtest du dauerhafte Verluste ohne Gewinnerzielungsabsicht.
ebay meldet gemäß der EU-Richtlinie DAC7 Überschreitungen von 30 Transaktionen oder 2.000 € Umsatz an das Finanzamt (siehe hier).
Viele Grüße und Willkommen im Forum

brauninho
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Das Thema ist wirklich Gold wert - Deutschland in a nutshell

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Hi, wenn du dein Haus für 430.000 Euro anstatt dem Wert von 450.000 Euro verkaufst, musst du 320.000 Euro finanzieren;-)
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CHIP sagt, auch bei der ING kann man das Überweisungslimit im Internetbanking (nicht in der App!) erhöhen: ING-DiBa: Überweisungslimit ändern - so geht's - CHIP
Selbst ausprobiert habe ich es noch nicht, weil ich es noch nicht gebraucht habe.
Geht seit kurzem auch in der App

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Weil die Kosten für Beamte für die Versicherung höher sind. Lehrer und andere Beamte rennen nun mal häufiger zum Arzt bei voller Lohnfortzahlung. Die Lohnfortzahlung hat der Selbständige so nicht.
So habe ich das noch nie betrachtet. Aber als Beamter (!) muss ich zugestehen, dass an dem Gedanken was dran sein könnte...
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Hi brauninho
dieser Thread schlummert endlich, und das schon drei Wochen lang. Also sogar eine Woche länger als Lenins Suffkoma vom 31.1. bis 13.2.1918.

Und jetzt kommst du und weckst ihn wieder auf. Musste das sein?
Gruß
Alexis
Au weh... Ich bin nicht so oft online und habe das am Handy übersehen. Sorry!
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Vielleicht wäre es hilfreich, wenn Dr. Schlemann den Troll nicht füttert und finanzinteressiert hier aufhört und das Forum verlässt. In jedem Kindergarten geht es erwachsener zu...

Sorry dafür, ist normal nicht meine Art

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Soo meine lieben Freunde der Sonne 😃 Mein Portfolio ist nun (endlich) fertig konstruiert.
Wer's glaubt... Man sieht sich in spätestens zwei Monaten

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Hallöchen zusammen 😁
meine vorherige ETF Zusammenstellung war eigentlich ganz ok, aber irgendwie war sie mir noch nicht passend - es fehlte der "Kick".
Servus Chrizly,
vielleicht bin ich mit dem Zählen durcheinander gekommen, aber ist das nicht deine dritte (?) Umstellung deines Portfolios seit Februar?

Jede hast du vehement gegen alle Ratschläge verteidigt. Mir fällt nur noch ein Tipp ein, den ich hier im Forum aufgeschnappt habe: hin und her macht Kassen leer.
Und das Witzige ist ja, dass dir prophezeit wurde, dass du dein Depot demnächst aus Langeweile wieder umbauen wirst - und schon ist es passiert

Ist wie damals schon gesagt deine Sache, aber ich würde mir den "Kick" nicht bei meiner Altersvorsorge suchen...
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Das Gleiche ist mir auch vor einigen Jahren passiert. Da hatte ein Physiotherapeut bei der Rechnung gut zugelangt (doppelt so hoch wie ortsüblich), so dass meine PKV auch nur einen Teil übernommen hat.
Damit kannst du durchaus recht haben - obwohl wir hier doch noch in der tiefsten Provinz leben...

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Was schon ärgerlich ist und dem ich auch nachgehen würde, ist die Ablehnung einer Erstattung einer Leistung, die der öffentliche Arbeitgeber wohl aus dem Katalog der erstattungsfähigen Leistungen herausgenommen hat. So etwas ist in den letzten Jahren immer wieder passiert (offenbar wollen die Beihilfestellen auch sparen). Man müßte durch passendes Studium der Vertragsunterlagen der privaten Versicherungsgesellschaft klären, ob diese sich an eine solche Kürzung dranhängen kann. Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis ist das eine einseitige Vertragsänderung, hier eine Verschlechterung der Vertragsbedingungen. Steht in den Vertragsbedingungen der privaten Krankenversicherung wirklich drin: Wir bezuschussen nur die Leistungen, die der Staat auch bezahlt? Das müßte der Anfrager mal klären.
Ich schaue heute Abend gerne mal in den Unterlagen nach...
Alles anzeigenIm fraglichen Teil der Anfrage hieß es:
Ich interpretiere das so:
Der Versicherte hat sich Krankengymnastik verschreiben lassen, wie früher schon einmal. Früher hat er die Rechnung eingereicht, sowohl die Beihilfe, also auch die Versicherung haben damals erstattet.
Das hat er nun wieder gemacht. Wie die Beihilfe reagiert hat, schreibt er nicht, die Versicherung jedenfalls erstattet nun nicht mehr mit dem Hinweis, daß die Beihilfe auch nicht mehr zahle (vermutlich also die Leistung aus dem Leistungskatalog der Behilfe herausgefallen ist).
Der Anfrager wundert sich darüber in meinen Augen zu Recht, denn eine Änderung der Bezuschussungsrichtlinien der Beihilfe sollte auf einen unabhängig davon abgeschlossenen privatwirtschaftlichen Vertrag keine Auswirkung haben. Ich habe daher angeregt, in den Versicherungsbedingungen nachzulesen, ob das dort so vorgesehen ist.
Du hast schon recht: Das ist kein Beihilfeproblem, sondern ein Versicherungsproblem. Aber darum ging es brauninho ja.
Genau so ist es. Die Beihilfe hat den Rechnungsbetrag um 153,30 Euro gekürzt mit dem Hinweis, dass man maximal 26,80 Euro je Krankengymnastik und 32,50 Euro je Lymphdrainage berücksichtigt wird. Die debeka glich diese Kürzung dann nicht (wie von mir erwartet, da ja Beihilfeergänzungstarif), sondern nahm ebenfalls eine Kürzung vor. Hier mit dem Hinweis, dass die Leistung der debeka dem "beihilfefähigen Höchstsätzen" entspreche, plus Verweis auf das Bedingungswerk.
Wie gesagt, unabhängig von der einen Rechnung fällt mir auf, das die Kürzungen zunehmen. Angeblich, also laut meiner debeka-Beraterin, wurde früher einiges aus Kulanz übernommen...
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Am einfachsten lassen Sie
- sich von der Debeka noch ein Angebot zum Wechsel in Unisex geben (kostet etwas mehr, kann aber auch etwas mehr, Details dazu stehen auf unserer Website),
- prüfen, ob ein Wechsel gesundheitlich möglich und
- sich ausrechnen, was Sie bei (leistungsstärkeren) Alternativen zahlen würden. Mit 1-Bettzimmer gibt's gute Lösungen für um die 400 EUR.
Damit haben Sie dann eine gute Entscheidungsgrundlage. Hilft das?
Hallo Dr. Schlemann, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ihre Ausführungen haben mich insofern bestärkt, dass ein Wechsel der Krankenkasse inzwischen eigentlich kaum mehr einen Sinn macht. Auch das ist eine Erkenntnis

In den Unisex-Tarif bin ich tatsächlich schon vor rund einem Jahr gewechselt.
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Hallo liebe Freunde der gepflegten Diskussion,
ich würde gerne auch mal meine Erfahrungen zur debeka teilen. Ich bin als Beamter mit 50% Beihilfeanspruch seit 2001 bei der debeka. Ich war grundsätzlich auch immer zufrieden, leider hat diese Zufriedenheit in den letzten Jahren etwas abgenommen. Zum einen natürlich wegen der Beitragsentwicklung - meine Beiträge haben sich in den letzten acht Jahren auf inzwischen 371,24 Euro/Monat verdoppelt - zum anderen auch wegen der Leistungen. Immer wieder kommt es vor, dass Leistungen gekürzt werden, die früher anstandslos bezahlt wurden. Zuletzt rund 200 Euro bei der Krankengymnastik, mit dem Hinweis, dass die Beihilfe auch nicht mehr zahlt. Was mich wundert, weil dafür bin ich doch eigentlich privat versichert mit Beihilfeergänzungstarif?
Auf Grund dieser Punkte habe ich mich entsprechend den Finanztip-Empfehlungen mal bei der debeka erkundigt, welche Möglichkeiten zur Beitragssenkung denn bestehen. Spoiler: fast keine:
- Basis- und Standardtarif stehen mir nicht offen (und würde ich wohl auch nicht wollen),
- Tarif mit Selbstbeteiligung bietet die debeka nicht an (zumindest nicht bei Beamten),
- Verzicht auf Wahlleistungen (bringt ca. 10 Euro/Monat).
Da ich immer wieder lese, u.a. auf der Homepage von Dr. Schlemann, dass es bessere Alternativen geben könnte, fange ich langsam an, über einen Wechsel zumindest nachzudenken. Bisher haben mich zwei Punkte davon abgehalten: die Altersrückstellungen und die erneute Gesundheitsprüfung. Bezüglich Altersrückstellungen habe ich den Stand abgefragt: anscheinend bestehen diese nicht individuell, sondern für das Kollektiv. Auf Grund meiner Versicherungsdauer betragen diese im Augenblick 78,20 Euro im Monat. Die Übertragungswerte liegen bei mächtigen 563,63 Euro (KV) und 1.763,03 Euro (PV). Gesundheitlich war das ein oder andere (v.a. am Sprunggelenk), aber nichts "Schlimmeres..."
Nun stellt sich die Frage, wie konkret ich den Wechsel mit 44 Jahren angehen soll?
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Habt Ihr in dem Zusammenhang schon mal ans BAFöG gedacht? Es ist doch so, dass eigenes Vermögen ab glaube ich 15.000 Euro angerechnet wird. Was ja auch erstmal eher gegen das Anlegen auf den Namen des Kindes sprechen würde...?
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Hallo Aris, inwiefern wurde der Kaufversuch abgelehnt? Was ist damit gemeint?
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Aus meiner Finanzsprüche Sammlung:
- ...
- Sei nicht der reichste Mensch auf dem Friedhof.
Das ist so wahr!
