Einzeldepot und Gemeinschaftskonto bei unverheiratetem Paar

  • Hallo zusammen...

    ich habe eine etwas spezielle Frage und hoffe, dass mir der ein oder andere weiterhelfen kann.

    Ich habe das Forum schon durchforstet und teils ähnliche Fragestellungen gefunden, jedoch bin ich noch nicht ganz sicher, wie sich das bei meinem "Problem" verhält.


    Erstmal zur allgemeinen Vita...


    Wir sind ein unverheiratetes Paar und haben ein Gemeinschaftskonto, wo monatlich die jeweiligen Gehälter eingehen und sämtliche Ausgaben abgehen (Versicherungen, Strom, Vorsorge, Einkaufen, etc). Auf Grund unserer Tochter arbeitet meine Partnerin Teilzeit, wodurch ich das ca. 1,7-Fache einzahle.


    Zudem haben wir ein Depot, was jedoch ein Einzeldepot auf meinen Namen ist, wo jedoch meist monatlich von unserem Gemeinschaftskonto ein Betrag X (mal mehr, mal weniger, was so über ist) eingezahlt wird.



    Jetzt meine Frage:

    In der Theorie ist mein erhöhter Geldeingang ja jeden Monat eine Schenkung, was in der Praxis jedoch vermutlich unerheblich ist, da ich "einfach mehr esse" oder ähnliches?! :/


    Wir würden gerne in absehbarer Zeit das Einzeldepot auf unsere Hausbank übertragen und zu einem Gemeinschaftsdepot machen. Problem hierbei dürfte die Schenkungssteuer durch einen teilweisen Gläubigerwechsel sein? Der Freibetrag für unverheiratete Wäre deutlich überschritten.

    Das Referenzkonto für das Einzeldepot ist unser Gemeinschaftsdepot, hinterlegt ist jedoch nur mein Name bei der Depotführenden Bank. Wäre damit schon das Thema Steuer hinfällig?


    Andere Methode wäre die Positionen im Depot zu verkaufen und nur das Geld aufs Referenzkonto auszuzahlen und dann beim Gemeinschaftsdepot einfach die Werte neu kaufen...


    Wie würde sich das ganze verhalten, wenn wir z.B. 30.000€ vom Depot aufs Gemeinschaftskonto auszahlen und zeitnah verwenden, um eine Anschaffung wie ein Auto zu tätigen... Müsste man da theoretisch auch eine Schenkungssteuer berücksichtigen?


    Wie verhält es sich mit dem Finanzamt, werden "größere" Summen automatisch von der Bank gemeldet, oder ist sowas im Rahmen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens?


    Gibt es irgendeine legale Möglichkeit (ausser heiraten), das Geld vom Einzeldepot aufs Gemeinschaftskonto/-Depot zu bekommen, ohne dass horrende Steuern fällig werden?


    Ich danke Euch allen vielmals für die Hilfe!

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Die ganze Konstruktion ist jetzt schon unprofessionell und juristisch sehr kritisch.

    Natürlich schwebt in diesem Fall die Problematik der Schenkung immer über dieser Konstruktion.


    Ich würde das nicht noch weitermachen und das noch weiter verkomplizieren.

    Es besteht ja auch keinerlei Sinn bei der ganzen Sache.


    Eine völlig normale Konstruktion in eurem Fall wäre, dass natürlich jeder sein eigenes Girokonto hat. Dann gehen zum Beispiel von deinem Girokonto alle Lastschriften und Überweisungen weg.

    Der andere Partner überweist per Dauerauftrag am Monatsanfang eine Summe XXX mit dem Buchungvermerk: Beteiligung Fixkosten

  • Wir sind ein unverheiratetes Paar und haben ein Gemeinschaftskonto, wo monatlich die jeweiligen Gehälter eingehen und sämtliche Ausgaben abgehen (Versicherungen, Strom, Vorsorge, Einkaufen, etc). Auf Grund unserer Tochter arbeitet meine Partnerin Teilzeit, wodurch ich das ca. 1,7-Fache einzahle.

    Ein Gemeinschaftskonto ist bei Unverheirateten unpraktisch, ich fände es sogar bei Verheirateten unpraktisch. Ein Ehemann ist keine Altersversorgung.

    Zudem haben wir ein Depot, was jedoch ein Einzeldepot auf meinen Namen ist, wo jedoch meist monatlich von unserem Gemeinschaftskonto ein Betrag X (mal mehr, mal weniger, was so über ist) eingezahlt wird.

    ... da kommt dann immer wieder diese Schenkungsproblematik auf. Warum machen die Leute das?

    Wir würden gerne in absehbarer Zeit das Einzeldepot auf unsere Hausbank übertragen und zu einem Gemeinschaftsdepot machen. Problem hierbei dürfte die Schenkungssteuer durch einen teilweisen Gläubigerwechsel sein? Der Freibetrag für unverheiratete Wäre deutlich überschritten.

    Er hat ein Konto, er hat ein Depot, sie hat ein Konto, sie hat ein Depot. Beide haben ein Gemeinschaftskonto für die Finanzierung ihres gemeinsamen Lebens, auf das jeder einzahlt, worauf beide sich geeinigt haben. Ob sie sich wechselseitig Einblick in ihre Konten gewähren, ist Absprachesache. Ohne Fairness funktioniert keine Beziehung.

    Wie verhält es sich mit dem Finanzamt, werden "größere" Summen automatisch von der Bank gemeldet, oder ist sowas im Rahmen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens?

    Jeder unentgeltliche Depotübertrag mit Gläubigerwechsel wird dem Finanzamt gemeldet.

  • Hmmm, also erst mal ist es natürlich sehr fragwürdig, dass ihr das, was ihr wohl als euer gemeinsames Vermögen seht, aktuell auf deinem Einzeldepot habt. Das habt ihr auch gemerkt, und wollt das jetzt ändern.


    Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft würde die steuerliche Situation natürlich entspannen und auch bei Tod/Erbschaft und mit dem Kind einige Sachen vielleicht automatisch einen einfacheren Rechtsrahmen geben. Das ist aber natürlich eure Entscheidung.


    Ohne Heirat weiß ich nicht, ob ich ein Gemeinschaftsdepot machen würde. Eher jeder seins. Dann könntest du direkt einmal 20.000 schenken und anschließend kommst du eine Zeit lang alleine für die Lebenshaltungskosten der Familie auf, so dass deine Partnerin praktisch komplett ihr Einkommen in ihr Depot investieren kann und so dann vielleicht auf den gleichen Stand kommt, wie du. So in die Richtung vielleicht.

  • Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!


    Dass es so nicht optimal ist weiß ich, hatte ich aber „damals“ nicht bedacht.

    Das Einzeldepot ist bei einem Neobroker entstanden, da eine Zeit lang getradet wurde und ich mir die doch ordentlichen Gebühren bei den normalen Banken sparen wollte. Da gab es aber keine Möglichkeit zu einem Gemeinschaftsdepot. Mittlerweile liegen da nur 3 ETF und die werden vor sich hin bespart. Das werde ich dann aber erstmal pausieren…


    Also eine Heirat ist eh relativ zukunftsnah geplant, evtl dieses oder nächstes Jahr, dann scheint das ja der eleganteste und bedenkenloseste Weg zu sein.

  • Gemeinschaftskonten oder -depots als unverheiratetes Paar bringen mehr Probleme als Vorteile.


    Warum ....?


    • Es kann kein Freistellungsauftrag gestellt werden, da ihr beide keine gemeinsame Steuererklärung machen könnt.
    • Die Anrechnung der gezahlten Abgeltungssteuer ist in einem solchen Fall mehr als kompliziert - denn ihr könnt nicht einfach die Erträge/Steuern hälftig ansetzen. Dazu muss beim Finanzamt eine "gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen" erstellt werden. Diesen Aufwand würde ich mir ersparen wollen.
    • die Schenkungssteuerproblematik wurde hier schon ausführlich dargelegt.
    • Was passiert eigentlich, wenn mal was passiert...?
      Habt ihr ein Testament gemacht?
      Bei unverheirateten Paaren ist der Partner nicht automatisch Erbe des Vermögens, sondern zum einen das gemeinsame Kind und dann die Eltern des Verstorbenen.

    Ich rate von Gemeinschaftskonten (...außer einem Haushaltskonto...) dringend in solchen Fällen ab. Jeder sollte sein eigenes Konto/Depot haben und kann dann, falls gewünscht, dem Partner eine Vollmacht darüber geben.