Verkauf einer Immobilie in 2 Raten

  • Liebe Community,


    wir haben uns dazu entschlossen unsere Immobilie zu verkaufen.


    Dabei sollen die Käufer einen Teil vorab anzahlen - in unserem Fall 120.000 € und bei Übergabe (erst 5 weitere Monate später) den Rest.


    Nun hat der Notar eine Sicherheit über die 120.000 € eintragen lassen und eine Löschung angefordert. Dies wollte ich jedoch nicht, da damit meine Finanzierungen vorzeitig gelöscht werden und Tageszinsen anfallen, statt eine normale Tilgung / Zinsen eines Annuitätendarlehens.


    Laut Bank wäre das auch anders gegangen, sprich :

    -Lasten nachranging eintragen, ohne zu löschen und erst löschen, wenn die Immobilie endgültig verkauft wird.


    Wer hat Recht?


    Vielen Dank

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • ... was habt ihr denn mit dem Notar zu dem Thema besprochen ...?

    Wenn ich als Käufer eine Immobilie erwerbe und dafür einen Vorschuss in Höhe von € 120.000,00 leisten soll, dann möchte ich auch eine Sicherheit haben.

    An welcher Stelle die Sicherheit (Grundschuld oder was auch immer) im Grundbuch Abteilung III eingetragen wird, muss ja eigentlich im Voraus besprochen worden sein.


    Gehen tut alles, wenn sich die Beteiligten einig sind ....


    Die spannende Frage ist aber, ob ich als Käufer für die Vorauszahlung noch eine Sicherheit habe, wenn ich im Grundbuch an "letzter" Stelle (nachrangig) eingetragen werde und vor dieser neuen Eintragung z.B. Belastungen stehen, die den Wert der Immobilie z.B. übersteigen können. In einem solchen Fall hätte ich als Käufer ein Problem ....


    Noch einmal: Gehen tut alles, wenn sich die Beteiligten einig sind ....

  • Hans,


    danke für deine Antwort.


    Besprochen wurde, dass es 2 Zahlungen gibt.


    1. Rate

    120.000 €, Absicherung wird ins GB mittels Auflassungsvormerkung eingetragen, damit die Käufer abgesichert sind.


    2. Rate (Schlussrate)

    Rest bei Übergabe der Immobilie.


    Die in Abt III stehenden Lasten sind weit geringer, als der Wert der Immobilie. Dennoch wurde seitens des Notariats eine Löschung bei den Banken beantragt. Da kein Hinweis erfolgte, dass der Verkauf erst mit Rate 2 abgeschlossen wird, haben die Banken zu sofort die Löschung bestätigt.


    Meine Frage zielte eher darauf, ob es hier auch einen anderen Weg gegeben hätte - sprich ohne vorzeitige Löschung - und den hast du mir bereits bestätigt - es geht.


    Danke!

  • Was war denn die Sicherheit, die für den Käufer eingetragen wurde (eine Auflassungsvormerkung für den Käufer (wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen)) oder tatsächlich eine Grundschuld für den Käufer (wäre in Abteilung II einzutragen und unüblich)?


    Die finanzierende Bank des Verkäufers kann sowohl aus der 1. Kaufpreisrate als auch aus der 2. Kaufpreisrate abgelöst werden. Wird sie aus der 2. Rate abgelöst, muss Fälligkeitsvoraussetzung schon für die 1. Rate sein, dass die finanzierende Bank des Verkäufers bestätigt, dass die 2. Rate ausreicht, um die Restschuld des Verkäufers zu tilgen. Aus welcher Rate die Ablösung erfolgen soll müsste aber eigentlich aus dem Notarvertrag hervorgehen. Das denkt sich üblicherweise der Notar nicht hinterher selbst aus.

  • In der Tat...


    Ich nehme an, dass dies in Abt II eingetragen wurde.


    Die finanzierende Bank soll komplett aus der 2. Kaufpreisrate gezahlt werden. Die 2te Rate ist Faktor 9 zur ersten Rate. Die 2te Rate reicht soweit aus - dies kann zu dem Zeitpunkt auch gerne von der Bank bestätigt werden.


    Der Knackpunkt ist doch, ob dafür direkt zur ersten Rate die Löschung erfolgen muss oder nicht.


    VG