Arztrechnung für privat Versicherte

  • Hallo,

    ist zwar kein relevantes Thema, jedoch interessiert es mich trotzdem.

    Ein Prof. rechnet tatsächlich die Visite im KH (Dauer max. 5-8 Min.) mit dem 3,5-fachen Satz ab.

    Ebenso die Kryotherapie (Kältebehandlung per Spray auf Haut, Dauer ca. 10-12 Sekunden) sowie die GOÄ-Ziffer 3321 (Erstellen Konstruktionsplan für ein großes orthop. Hilfsmittel)). Gemeint ist damit, das Umkringeln mit einem Filzstift der erkrankten Hautstelle (ca. 5mmx5mm).


    Es sind, wie gesagt, nur kleine Beträge, um die es da geht, aber vom Prinzip her sehr zweifelhaft.


    Ist das üblich oder ist das die Ausnahme?


    Danke. :thumbup:

  • Irgendwelche Ziffern und Begründungen (sofern der Regelsatz überschritten wurde) außer die GOÄ 3321, dazu?


    Hier mal einfach mal unverbindlich die Rechnungsdaten auf "GOÄ-Konformität" beim des Verbandes der Privaten Krankenversicherung prüfen lassen, ob es zumindest plausibel erscheint.


    Ansonsten es kostenfrei es mal bei der (Bezirks- / Landes-) Ärztekammer auf Grundlage von § 12 Abs. 4 (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte eine "gutachterliche Äußerung" einzuholen. Diese ist zwar nicht rechtlich bindend, aber hat jedoch natürlich auch eine gewisse Aussagekraft. Es kann sein dass es regional bei der jeweiligen Ärztekammer der Paragraph woanders gelagert ist oder es anderes geregelt ist.


    Dem Grunde nach kann aber keiner hier abschließend beurteilen, ob die abgerechneten Ziffern tatsächlich zu den ausgeführten Tätigkeiten plausibel sind.

  • Ein Prof. rechnet tatsächlich die Visite im Krankenhaus (Dauer max. 5-8 Min.) mit dem 3,5-fachen Satz ab.


    Ebenso die Kryotherapie (Kältebehandlung per Spray auf Haut, Dauer ca. 10-12 Sekunden) sowie die GOÄ-Ziffer 3321 (Erstellen Konstruktionsplan für ein großes orthopädisches Hilfsmittel). Gemeint ist damit das Umkringeln der erkrankten Hautstelle (ca. 5mmx5mm) mit einem Filzstift.

    Welche Begründung hat er denn für das Überschreiten des Schwellenwerts angegeben?

  • Es ist nicht unüblich, dass Professoren gerne mal 3,5 auf die Rechnung schreiben. Häufig für Ziffer 1 GOÄ (eingehende Beratung ...). Die Begründung steht im Kopf der Rechnung: Prof. Dr.


    Für Ziffer 1 kann man bei Faktor 3,5 €16,32 abrechnen. Wenn sich der Herr Professor also 5-8 Minuten bemüht hat, liegt sein Stundensatz bei ca. €150 plus/minus. Das zahlt man auch in einer Kfz-Markenwerkstatt für einen Mechaniker.

  • Guten Tag,

    vorab, sowohl die Beihilfe, als auch die Versicherung, haben die Rechnung anstandslos erstattet.

    Zu den Begründungen folgendes: Zur Kryotherapie keine (wie auch, dauert ja nur Sekunden).

    Zur Visite (Ziff. 45) heißt es: Früh, erhöhter Aufwand, inkl. Wundkontrolle, z.A. Wundinfekt/Nachblutung). Abgelaufen sind die 3 Visiten wie folgt: Na, dann schauen wir mal. Pflaster ab, ja, das schaut doch ganz gut aus. Wir sehen uns morgen.

    Zur Ziff. 3321 wird ausgeführt: 3321 /FA 3,50; Begr. 3. In Begründung 3 heißt es dann: Analog nach § 6 Abs. 2 GOÄ Einzeichnen der Tumore und der geplanten OP-Durchführung, verschiedene OP-Gebiete. Wie gesagt, bisschen rummalen mit Filzstift, das wars.


    Für mich sind das alles keine stichhaltigen Begründungen.

    Es sieht für mich eher so aus, als wenn der Herr Professor sein Einkommen etwas erhöhen will.


    Danke und Grüße.

  • Ja, er erhöht sein Einkommen natürlich mit der von den privaten Versicherungen jahrzehntelang geduldet Methode.


    Das hat sich so eingeschlichen und gehört dazu….

    Natürlich ist es im höheren Sinne nichts anderes als Betrug… nein ja eigentlich nur Auslegung…

    Aber wie gesagt, es ist inzwischen so ein Usus.

  • Ja, er erhöht sein Einkommen natürlich mit der von den privaten Versicherungen jahrzehntelang geduldet Methode.


    Das hat sich so eingeschlichen und gehört dazu….

    Natürlich ist es im höheren Sinne nichts anderes als Betrug… nein ja eigentlich nur Auslegung…

    Aber wie gesagt, es ist inzwischen so ein Usus.

    Da stimme ich zu.

    Heutige Chefarztverträge haben allerdings häufig Abführungsverpflichtungen, so dass sich das Krankenhaus ebenfalls über eine kleine Nebeneinnahme freut.

    Das macht es zwar nicht besser, relativiert die Dinge vielleicht ein wenig.

  • Ein Prof. rechnet tatsächlich die Visite im KH (Dauer max. 5-8 Min.) mit dem 3,5-fachen Satz ab.

    Ebenso die Kryotherapie (Kältebehandlung per Spray auf Haut, Dauer ca. 10-12 Sekunden) sowie die GOÄ-Ziffer 3321 (Erstellen Konstruktionsplan für ein großes orthop. Hilfsmittel)). Gemeint ist damit, das Umkringeln mit einem Filzstift der erkrankten Hautstelle (ca. 5mmx5mm).


    Hallo


    bin auch in einer PKV


    Persönlicher Tipp:

    Zahle kleine Beträge! Das ganze System der DRG ist völlig verzerrt. Mal zahlt man zu viel, mal zu wenig. Ohne Quersubventionierung wäre das System schon lange zusammengebrochen.

    Das gilt für alle Beteiligen, auch für GKVs, nur dort erfährt es der Patient nicht.


    VG Sagi