Auto Unfall, Versicherung, Schaden

  • Heute ist folgendes passiert. Meine Freundin kam von der Arbeit mit meinem Auto zurück, und ein Lkw-Fahrer ist ihr hineingefahren. Der Fehler lag bei dem Lkw-Fahrer.


    Bei unserem Auto wurde die hintere Stoßstange abgerissen und die Seitenwand und die Heckklappe des Kofferraums zerkratzt.


    Das Auto ist momentan nicht fahrbereit, weil die Stoßstange herunterhängt und nicht wieder befestigt werden kann, da alle Befestigungen herausgerissen sind. Die Polizei war vor Ort und hat die Daten meiner Freundin und des Fahrers aufgenommen. Ich habe den Vorfall meiner Versicherung gemeldet und meine Freundin als Fahrerin angegeben. Leider ist sie nicht in der Versicherung eingetragen, was bedeutet, dass ich wahrscheinlich eine Strafe für diesen fehlenden Eintrag bekomme. Oder täusche ich mich?


    Wie funktioniert die Versicherung in einem solchen Fall, wenn die fahrende Person nicht schuld an dem Unfall ist?

    Und zweitens, wie bekomme ich das Geld für die Reparatur des Autos zurück? Das Auto hatte einen Wert von etwa 6000 Euro (Ford Focus 2016) und ist ziemlich stark beschädigt, sodass die Reparaturkosten ziemlich hoch sein könnten.


    Der lkw Fahrer kam aus Mazedonien und der Lkw gehörte nicht ihm, sondern einer Firma. Sollte ich die Daten seiner Firma oder seine persönlichen Daten an die Versicherung weitergeben? Meine Versicherung ist bei Admiraldirekt. Hatte jemand vielleicht eine ähnliche Situation?

  • Hallo pedro94,


    erst einmal tief durchatmen. Es ist niemand verletzt worden und der materielle Schaden lässt sich regeln.


    Ich unterstelle bei den folgenden Ausführungen, der LKW- Fahrer war allein schuld und Sie haben für den Focus keine Vollkaskoversicherung mehr. Dann ist „Ihre“ Versicherung schlicht nicht zuständig und es interessiert nicht, ob Ihre Freundin nun in der Police als berechtigter Fahrer eingetragen ist oder nicht.


    Hatte der LKW ein deutsches oder mazedonisches Kennzeichen?


    Beim deutschen wenden Sie sich mit Ihrer Schadenersatzforderung an den Kfz- Haftpflichtversicherer des LKWs, der hoffentlich im Durchschlag des Unfallprotokolls der Polizei steht. Wenn nicht, wenden Sie sich an den Zentralruf der Auto- Versicherer. Mit dem Kennzeichen finden die den Versicherer.


    Hat der LKW ein mazedonisches Kennzeichen, wird es etwas komplizierter. Sie müssen sich an das Büro Grüne Karte e.V. wenden und den Schaden geltend machen. Wenn Sie sich ganz sicher sind, dass der LKW- Fahrer zu 100% Schuld hat, können Sie sich auch an einen Verkehrsrechtsanwalt wenden, der die Sache für Sie abwickelt. Den bezahlt der Schadenverursacher (aber Sie prozentual mit, wenn Ihre Freundin eine Teilschuld bekommt.)


    Gruß Pumphut

  • Ob die Freundin gefahren ist, sollte unerheblich sein, falls sie den Unfall nicht verursacht hat.


    Das Problem dürfte eher sein, sollte ein Gutachter den Schaden als wirtschaftlichen Totalschaden einstufen, weil die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs übersteigen, dann bekommt man eben den Zeitwert erstattet. Ein gleichwertiges Auto zeitnah zu diesem Kurs zu finden, kann schwierig werden.


    Wenn der LKW im Ausland zugelassen ist, dann geht die Schadenregulierung über das "Grüne-Karte"-System. Das allerdings kann manchmal zu einem Lotteriespiel werden, wie ich auch schon vor Jahren einmal erfahren musste, als ich erst nach Monaten nur durch einen glücklichen Zufall an mein Geld kam. Die Büros in D, die das abwickeln, sind, vorsichtig ausgedrückt, manchmal weder kommunikativ noch kooperativ.


    Ich wünsche Ihnen, dass das Ganze zügig zu Ihren Gunsten abgewickelt wird.

  • Leider hat der Lkw Fahrer mazedonische Kennzeichen. Wir sind sicher dass der Schuld ist aber wollen ungern das ganze über Anwalt machen wenn das normalerweise Versicherung machen soll.


    Ich habe schon alles über meine Versicherung gemeldet. Habe ich es falsch gemacht?

  • Aus eigener Erfahrung würde ich als Geschädigter hier sofort eine versierte AnwältIn beauftragen, das Ganze abzuwickeln.


    Der Gegner hat hier auch die Anwaltskosten zu bezahlen und natürlich den eigenen Gutachter.

    Geklärt wird dann auch Mietwagen beziehungsweise Kostenersatz…


    Das würde ich mir alleine nicht antun.

  • Ich nutze leider keine Anwaltsversicherung, das kann am Anfang für mich teuer sein

  • Du meinst eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ? Die brauchst du in diesem Fall gar nicht.

    Schau dir den Polizeibericht an was da zur Schuldfrage steht.

    Polizei hat mir empfohlen heute vor Ort: bitte die Sache direkt bei ihrer Versicherung melden (Admiral Direkt in dem Fall). Das habe ich getan aber jetzt sehe ich dass die andere was anderes schreiben (Melden bei Grüne Karte e.v). Das werde ich auch noch machen aber ich weiß nicht was ich weiter machen soll. Ich habe für das auto nur Haftpflichtversicherung weil es ziemlich alt ist. Wir brauchen das Auto dringend aber ich kann es reparieren erst wenn ich Geld von Versicherung bekomme (wenn kein Total Schaden). Das ist mein erster Unfall seit 13 Jahren und ich weiß leider nicht ganz was tun

  • Heute habe ich Antwort von Grüne Karte bekommen dass ich mich direkt bei afes gmbh aus Hamburg melden soll. Die sollen alles weiter machen aber wenn ich die Bewertungen lese habe ich jetzt tatsächlich Angst vor so eine Firma.

  • Heute habe ich Antwort von Grüne Karte bekommen dass ich mich direkt bei afes gmbh aus Hamburg melden soll. Die sollen alles weiter machen aber wenn ich die Bewertungen lese habe ich jetzt tatsächlich Angst vor so eine Firma.

    Anwalt beauftragen….wenn der LKW-Fahrer Schuld ist, werden die Anwaltskosten komplett übernommen..,du bekommst dann nicht mal ne Rechnung…

  • Habe ich heute gemacht, ich hoffe dass es weiter geht. Er hat mir noch empfohlen einen Kostenvoranschlag zu machen damit ich weiß wie viel ca. werden die Reparaturkosten

  • Habe ich heute gemacht, ich hoffe dass es weiter geht. Er hat mir noch empfohlen einen Kostenvoranschlag zu machen damit ich weiß wie viel ca. werden die Reparaturkosten

    Du beauftragst einen ordentlichen Gutachter deiner Wahl. Die Gutachter-Kosten muss auch die gegnerische Versicherung bezahlen.

    Und dann auch auf Mietwagenersatz (immer eine Klasse drunter) beziehungsweise Tagesgeld achten.