NV-Bescheinigung abgelehnt - Einspruch einlegen?

  • Hallo,


    wir haben folgendes Problem. Meine Freundin hat seit Jahren eine NV-Bescheinigung ausgestellt bekommen, da ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Nur dieses Mal wurde der Antrag für die Bescheinigung abgelehnt. Ich habe kurz mal den Text vom FA abfotografiert, um es verständlicher zu machen.


    Um das richtig zu verstehen, bekommt sie also dieses Mal keine Bescheinigung, da sie keine ausreichend hohen Kapitalerträge hat? Irgendwie ist das ein wenig verwirrend, warum es keine Bescheinigung für die nächsten 3 Jahre geben soll, weil angeblich Einkommenssteuer in dieser Zeit entstehen soll (wie weiß man das denn schon 3 Jahre vorher?).


    Eigentlich bekommt man doch eine Bescheinigung, wenn das Einkommen unter dem Freibetrag liegt und man auch keine Kapitalerträge hat oder ist das falsch? Sollte man da jetzt einen Einspruch einlegen oder darauf verzichten?


    Nur zur Erklärung: für die Krankenkasse konnte man ja immer diese Bescheinigung vorlegen, da man ja wegen dem niedrigen Einkommen keine Einkommenssteuerklärung hat.


    Vielen Dank für die Hilfe! :saint:

  • Meister81

    Hat den Titel des Themas von „NV-Bescheinigung abgelehnt“ zu „NV-Bescheinigung abgelehnt - Einspruch einlegen?“ geändert.
  • Meine Freundin hat seit Jahren eine NV-Bescheinigung ausgestellt bekommen, da ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Nur dieses Mal wurde der Antrag für die Bescheinigung abgelehnt. Ich habe kurz mal den Text vom FA abfotografiert, um es verständlicher zu machen.


    Um das richtig zu verstehen, bekommt sie also dieses Mal keine Bescheinigung, da sie keine ausreichend hohen Kapitalerträge hat?

    Das Finanzamt schreibt: Für die fraglichen Jahre ist eine Pflichtveranlagung mit Steuerfestsetzung zu erwarten. Also gibt es keine NV-Bescheinigung. Das klingt logisch.

    Sollte man da jetzt einen Einspruch einlegen oder darauf verzichten?

    Ich bin kein Steuerfachmann, aber Pragmatiker: Ist Deine Freundin denn in einer wirtschaftlichen Situation, in der die NV-Bescheinigung überhaupt nötig ist?

  • Hallo,

    im dritten Absatz hat das FA doch die Begründung geliefert, warum es keine NV-Bescheinigung ausstellt. Offensichtlich liegen die Kapitalerträge unter 1000€/2000€ und somit greift der Freibetrag für Kapitalerträge und es wird nicht noch parallel eine NV-Bescheinigung ausgestellt. Da kann ich das FA verstehen.

    Nur zur Erklärung: für die Krankenkasse konnte man ja immer diese Bescheinigung vorlegen, da man ja wegen dem niedrigen Einkommen keine Einkommenssteuerklärung hat.

    Dafür gibt es ja den Einkommenssteuerbescheid des jeweiligen Jahres, welcher normal zur Vorlage bei der Krankenkasse genutzt. Das mit der NV-Bescheinigung ist eher nicht der Normalweg.

  • Zitat

    Eigentlich bekommt man doch eine Bescheinigung, wenn das Einkommen unter dem Freibetrag liegt und man auch keine Kapitalerträge hat oder ist das falsch?

    Ganz einfach: Einkommen < Grundfreibetrag und Kapitalerträge > 1000€.


    Mit einer Nichtveranlagungs­bescheinigung können Sie auch höhere Kapitalerträge als 1.000 Euro haben, zum Beispiel 1.100 Euro, und müssen trotzdem keine Steuern bezahlen. Denn diese Bescheinigung stellt Sie von der Abgeltungssteuer frei.


    Wichtig: Voraussetzung für eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist, dass Sie mit Ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleiben.

  • Hallo,

    im dritten Absatz hat das FA doch die Begründung geliefert, warum es keine NV-Bescheinigung ausstellt. Offensichtlich liegen die Kapitalerträge unter 1000€/2000€ und somit greift der Freibetrag für Kapitalerträge und es wird nicht noch parallel eine NV-Bescheinigung ausgestellt. Da kann ich das FA verstehen.

    Dafür gibt es ja den Einkommenssteuerbescheid des jeweiligen Jahres, welcher normal zur Vorlage bei der Krankenkasse genutzt. Das mit der NV-Bescheinigung ist eher nicht der Normalweg.


    Hallo, vielen Dank für die Antworten. Den Einkommenssteuerbescheid hat sie ja nicht, wenn sie durch das niedrige Einkommen keine Steuererklärung machen muss. Daher war das immer eine Möglichkeit mit der Bescheinigung.

  • Das FA stellt eine NV-Bescheinigung aus, ohne das die betreffende Person eine Einkommenssteuererklärung macht?

    Ja, das ist bis dato so gewesen. Es muss ja im Antrag angegeben werden, wieviel man jährlich verdient.

  • Ja was habt ihr denn da angegeben, dass das FA davon ausgeht, dass in den nächsten drei Jahren eine Pflicht zur Abgabe besteht?

    Eigentlich eine Zahl unter dem Freibetrag wie die letzten Jahre auch. Daher ja auch meine Nachfrage wegen den 3 Jahren, das ist irgendwie verwirrend... Kann das so stimmen? Sollte man dann lieber Einspruch legen?

    Und unten steht dann noch der Satz "Die Ablehnung der NV-Bescheinigung führt nicht zur Abgabepflicht einer Einkommenssteuererklärung". Ist das nicht widersprüchlich?

  • Die NV ist doch etwas ungeschickt, wenn man plötzlich doch mal wieder einen guten Job annimmt. Dann muss man doch die Steuern nachzahlen, sofern man überhaupt über die Freibeträge kommt, was ja Voraussetzung für den Sinn der Sache ist.

  • Und unten steht dann noch der Satz "Die Ablehnung der NV-Bescheinigung führt nicht zur Abgabepflicht einer Einkommenssteuererklärung". Ist das nicht widersprüchlich?

    Nein. Ist es nicht. Sollte deine Freundin grundsätzlich weiterhin nicht verpflichtet sein eine Erklärung abzugeben, wird dies auch weiterhin so bleiben. Das ändert sich allein durch die Ablehnung nicht.


    Aber offensichtlich gibt es einen anderen Grund, der laut FA zu einer Abgabepflicht führen wird. Gab es vielleicht Lohnersatzleistungen, Kurzarbeit oder so etwas in der Art?

  • Das lässt sich doch ganz einfach mit dem Finanzamt klären.

    Also erstmal nachfragen.

    Prinzipiell hat eine NV-Bescheinigung nichts mit der Höhe der erwarteten Einkünfte aus Kapitalvermögen zu tun.

    Vielleicht gibt es da aber eine neuere Verwaltungsanweisung.

  • Das FA stellt eine NV-Bescheinigung aus, ohne das die betreffende Person eine Einkommenssteuererklärung macht?

    Ja, selbstverständlich, das ist z.B. bei Kindern der Fall.


    Offensichtlich liegen die Kapitalerträge unter 1000€/2000€ und somit greift der Freibetrag für Kapitalerträge und es wird nicht noch parallel eine NV-Bescheinigung ausgestellt.

    Bei dem Antrag für die NV-Bescheinigung ist anzugeben, wie hoch die Summe der Kapitalerträge pro Jahr sein wird. Als Alleinstehende hat sie einen Freibetrag in Höhe von € 1.000,00 pro Kalenderjahr.

    Wenn in dem Antrag unter diesem Punkt ein geringerer Betrag angegeben wurde, dann gibt es schon einmal grundsätzlich keine NV-Bescheinigung. Das ist auch der Grund für die Ablehnung und ist auch nicht zu beanstanden.


    Darüber hinaus kann das Finanzamt eine NV-Bescheinigung ausstellen - es muss es aber nicht. In diesem Fall, wenn keine Bescheinigung ausgestellt wird, kannst du nur den Weg über die Einkommensteuer wählen um eventuell zuviel gezahlte Steuern auf Kapitalerträge zurückzubekommen. Weiterhin muss das Finanzamt die NV-Bescheinigung nicht für 3 Jahre ausstellen, es gibt durchaus viele Fälle, bei denen es eine kürzerer Gültigkeitsdauer gibt.

  • Eigentlich eine Zahl unter dem Freibetrag wie die letzten Jahre auch. Daher ja auch meine Nachfrage wegen den 3 Jahren, das ist irgendwie verwirrend... Kann das so stimmen? Sollte man dann lieber Einspruch [ein]legen?

    Ich rate nicht zu, ich rate nicht ab.


    Deine Angaben sind vage, ich traue mir eine Beurteilung der Sachlage nicht zu. Vielleicht wäre das besser, wenn Du etwas mehr von Deiner Bekannten erzählen würdest.


    Wer Rat sucht, kommt nicht umhin, seine Geschichte so darzustellen, daß die befragten Ratgeber die Sachlage nachvollziehen können.