Hallo,
wir haben folgendes Problem. Meine Freundin hat seit Jahren eine NV-Bescheinigung ausgestellt bekommen, da ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Nur dieses Mal wurde der Antrag für die Bescheinigung abgelehnt. Ich habe kurz mal den Text vom FA abfotografiert, um es verständlicher zu machen.
Um das richtig zu verstehen, bekommt sie also dieses Mal keine Bescheinigung, da sie keine ausreichend hohen Kapitalerträge hat? Irgendwie ist das ein wenig verwirrend, warum es keine Bescheinigung für die nächsten 3 Jahre geben soll, weil angeblich Einkommenssteuer in dieser Zeit entstehen soll (wie weiß man das denn schon 3 Jahre vorher?).
Eigentlich bekommt man doch eine Bescheinigung, wenn das Einkommen unter dem Freibetrag liegt und man auch keine Kapitalerträge hat oder ist das falsch? Sollte man da jetzt einen Einspruch einlegen oder darauf verzichten?
Nur zur Erklärung: für die Krankenkasse konnte man ja immer diese Bescheinigung vorlegen, da man ja wegen dem niedrigen Einkommen keine Einkommenssteuerklärung hat.
Vielen
Dank für die Hilfe!