Prämiensparvertrag

  • Dann sollte man nachrechnen können wie hoch das Guthaben nach richtiger Zinsanpassung sein sollte. Einzige Unbekannte könnten noch abgeführte Steuern sein.

    Dann kann man selbst nachrechnen. Oder die vbz macht das (kostet momentan 90 Euro).

    Prämiensparberatung | Verbraucherzentrale Sachsen
    Sie haben oder hatten einen variabel verzinsten Langzeitsparvertrag? Es ist möglich, dass die Zinsen ihrer Prämiensparverträge oder Riester-Sparpläne jahrelang…
    www.verbraucherzentrale-sachsen.de
  • Hallo,

    Ich habe zu 2 Prämienverträgen von meiner Sparkasse ein Angebot für eine Zinsnachzahlung erhalten. Es wurde als Referenzzinssatz der vom BGH genannte WU 9554 angesetzt und auf der Basis des Anfangszinzsatzes das Verhältnis zum Referenzzinssatz aus dem Vormonat errechnet. Die gesamte Berechnung basiert auf diesem Verhältnis. Es wird nicht die konkrete jeweilige Veränderung des Referenzzinsatzes als Basis für die Veränderung genommen. Kann mir jemand sagen, ob die Vorgehensweise der Sparkasse in Ordnung ist ?

    Ich würde die Berechnung auch gerne nachrechnen. Wo könnte ich ein Tool hierzu finden?

    Schon jetzt vielen Dank für die Antworten.

  • Es wird nicht die konkrete jeweilige Veränderung des Referenzzinsatzes als Basis für die Veränderung genommen. Kann mir jemand sagen, ob die Vorgehensweise der Sparkasse in Ordnung ist ?

    Verstehe ich nicht was du damit meinst. Das Verhältnis Vertragszins/Referenzzins sollte in der Tat gleich bleiben und der Referenzzins ändert sich.

  • Die Sparkasse hat für den ersten Monat der Vertragslaufzeit aus dem Vertragszins von 4,0 % und dem Referenzzins aus dem Vormonat mit 4,79 % den Quotienten 0,83507 ermittelt und wendet diesen für die Ermittlung aller Nominalzinssätze an. Somit werden jeweils für die Zinsberechnung 83,507 % des Referenzinssatzes angesetzt. Liegt der Referenzzinssatz z. B. bei 4,12 % wird ein Nominalzinssatz von 3,44 % für die Zinsermittlung genutzt. So wird für jeden Monat ein neuer Nominalzinssatz ermittelt. Die Differenz zwischen dem so ermittelten Kontostand und dem alten Kontostand wird als Zinsnachzahlung von der Sparkasse angeboten. Die Berechnung in sich ist schlüssig und korrekt, nur ist Vorgehensweise so auch richtig?

  • Die Sparkasse hat für den ersten Monat der Vertragslaufzeit aus dem Vertragszins von 4,0 % und dem Referenzzins aus dem Vormonat mit 4,79 % den Quotienten 0,83507 ermittelt und wendet diesen für die Ermittlung aller Nominalzinssätze an. Somit werden jeweils für die Zinsberechnung 83,507 % des Referenzinssatzes angesetzt. Liegt der Referenzzinssatz z. B. bei 4,12 % wird ein Nominalzinssatz von 3,44 % für die Zinsermittlung genutzt. So wird für jeden Monat ein neuer Nominalzinssatz ermittelt. Die Differenz zwischen dem so ermittelten Kontostand und dem alten Kontostand wird als Zinsnachzahlung von der Sparkasse angeboten. Die Berechnung in sich ist schlüssig und korrekt, nur ist Vorgehensweise so auch richtig?

    Hört sich für mich an als ob die BGH Vorgaben so korrekt umgesetzt wurden.