Liebe Forumsmitglieder,
ich benötige für die Meldung der Einnahmen an die Krankenversicherung eine Unterstützung.
Folgender Sachverhalt:
Ich bin Rentner, privat krankenversichert, meine Ehefrau freiwillig krankenversichert.
Für die Berechnung der Beiträge 2024 meiner Ehefrau soll der Einkommenssteuerbescheid für 2024 vorgelegt werden. Hier werden ordnungsgemäss die Kapitalerträge erklärt. Darin enthalten sind auch Erträge aus dem Rückkaufswert einer vorzeitig gekündigten Rentenversicherung, die lt. einem Urteil LSG Baden-Württemberg, v. 29.11.2022 , L 11 KR 3272/22 nicht sozialversicherungspflichtig sind, da es sich um Vermögen und nicht um Einnahmen handelt. Aus dem Einkommenssteuerbescheid geht dies natürlich später so nicht hervor, da hier ja keine Unterschied bei der Besteuerung hinsichtlich sozialversicherungspflichtig/nicht sozialversicherungspflichtig gemacht wird. Ich möchte nun verhindern, dass die Krankenversicherung den Einkommenssteuerbescheid als Grundlage für die Berechnung nimmt, sondern nur mein Einkommen und die Erträge ohne die Erträge aus dem Rückkaufswert. Kann man in diesem Fall statt des Steuerbelegs auch nur die Rentenbezugsmitteilung zusammen mit den Steuerbescheinigungen der restlichen Zinserträge vorlegen? Wie wäre Eure Vorgehensweise? Vielen Dank für die Unterstützung.