Vermächtnis beim Finanzamt anzeigen

  • Liebe Foristen!

    Muss ein Vermächtnis weit unterhalb der Steuerfreigrenzen (im konkreten Beispiel: vom Opa ein KfZ und Gegenstände im Wert von 45k als Vermächtnis erhalten; keine relevanten Schenkungen in den letzten 10 Jahren) beim Finanzamt angezeigt werden? Bei dem des Opas oder beim Vermächtnisnehmer? Was passiert wenn man es unterlässt?

    Danke und Gruß!

    S.

  • Wenn einerseits keine Geschwister oder andere Anwärter oder andererseits keine Immobilien oder Vermögen im Ausland vorliegen, dann passiert - meines Erachtens und meiner Erfahrung nach - gar nichts. Das Finanzamt ist sowieso überlastet.

    Allerdings - sollte man die Belege und Übersichten - irgendwo abheften. Man weiß nie, manchmal liegt der Teufel im Detail.

  • Welche Anzeigepflichten sind bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu erfüllen?

    Ich hätte gesagt, formlos hinschreiben (an das Finanzamt, des Wohnitzes deines verstorbenen Opas) ... mit deiner Einschätzung des Wertes ... erledigt. Kriegt, das einer zu Gesicht, wird das wohl abgeheftet und nix mehr passieren.

    Es geht dem Finanzamt eher darum, ob Du evtl. zusammen mit einer Schenkung in den letzten 10 Jahren evtl. über den Freibetrag gewuppt bist.

    § 30 ErbStG - Anzeige des Erwerbs - dejure.org

    § 30 ErbStG ist zumindest eindeutig, Du muss Dich melden. Wenn nicht, ist vor "es passiert gar nichts" über eine Ordnungsgeld alles drin. Fies würde es erst, wenn Du doch Erbschafts-/Schenkungssteuer zahlen müsstest und Dich nicht meldest.

  • https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseit…r+zu+erfuellen_

    Ich hätte gesagt, formlos hinschreiben (an das Finanzamt, des Wohnitzes deines verstorbenen Opas) ... mit deiner Einschätzung des Wertes ... erledigt. Kriegt, das einer zu Gesicht, wird das wohl abgeheftet und nix mehr passieren.

    Es geht dem Finanzamt eher darum, ob Du evtl. zusammen mit einer Schenkung in den letzten 10 Jahren evtl. über den Freibetrag gewuppt bist.

    https://dejure.org/gesetze/ErbStG/30.html

    § 30 ErbStG ist zumindest eindeutig, Du muss Dich melden. Wenn nicht, ist vor "es passiert gar nichts" über eine Ordnungsgeld alles drin. Fies würde es erst, wenn Du doch Erbschafts-/Schenkungssteuer zahlen müsstest und Dich nicht meldest.

    Ich hatte 2023 einen ähnlichen Fall, der mit einem Anruf beim zuständigen Finanzamt erledigt war, obwohl ich zu diesem Thema alle möglichen unterschiedlichen, sich widersprechenden Kommentare auf Anwaltsseiten dazu im Netz gefunden hatte. Deswegen hatte ich bei meinem sowie dem Finanzamt meiner Mutter in NRW angerufen.

    Von der Auskunft her schien beide Finanzämter vor allem daran interessiert, dass steuerpflichtige Erbschaften über 400 T, Immobilien usw. nicht unter den Tisch fallen - wie bereits in meinem vorigen Kommentar erwähnt.

    Allerdings sind die Auskünfte dazu unterschiedlich. Ein Steuerberater hier in München meinte dazu, dass man - in jedem Fall - das Finanzamt zu informieren hätte. Der Steuerberater meiner Mutter hingegen sagte nein, falls unter 400 T.

    Beide Angestellte in den Finanzämtern, das meiner Mutter in NRW- sowie meins hier in München, verneinten das hingegen beide am Telefon. Keins wies auf den obenstehenden Paragraphen hin.

    Wenn es so wäre, wie du geschildert hast, hätte man mich zumindest darauf hinweisen müssen, dass ich in jedem Fall eine Auflistung an die Ämter zu schicken hätte. Haben sie aber nicht!

    Wahrscheinlich gibt es trotz Gesetz dazu unterschiedliche Auslegungen. Und die Finanzämter sind nicht so scharf darauf, mit Kleinkram und Aufzählungen von 'Tingeltangel ' (für sie) ihre Zeit zu verschwenden.

  • Muss ein Vermächtnis weit unterhalb der Steuerfreigrenzen (im konkreten Beispiel: vom Opa ein Kfz und Gegenstände im Wert von 45k als Vermächtnis erhalten; keine relevanten Schenkungen in den letzten 10 Jahren) beim Finanzamt angezeigt werden?

    Ja.

    Bei dem des Opas oder beim Vermächtnisnehmer?

    Zur Meldung verpflichtet sind Schenker und Beschenkter. Der Schenker wird vermutlich nicht mehr tätig werden können, also betrifft das den Beschenkten.

    Für die Schenkungsteuer sind meist spezielle Finanzämter zuständig (in der Regel nicht das für die Einkommensteuer zuständige Finanzamt). Hier gibt es eine Liste.

    Was passiert, wenn man es unterlässt?

    Keine Ahnung. Die Schenkungsteuer ist hier im Forum ja ein Megathema. Ich bin vor etwa einem Jahr mal interessehalber dem Fall nachgegangen, was passiert, wenn man diese Meldung unterläßt (etwa deswegen, weil klar ist, daß man weit unterhalb des Freibetrags ist). Ich bin der Frage aber nicht auf den Grund gekommen. Eine explizite Strafvorschrift habe ich nicht gefunden (wobei ich nicht ausschließen mag, daß ich zu doof zum Suchen war). Die ansonsten recht umfassend scheinende Darstellung hier ist bezüglich des von Dir angefragten Sachverhalts ausgesprochen schwammig.

  • Die ansonsten recht umfassend scheinende Darstellung hier ist bezüglich des von Dir angefragten Sachverhalts ausgesprochen schwammig.

    "Schwammig" trifft es ganz gut.

    Zitat von der FAQ Seite bei Rose&Partner:

    Frage: Macht man sich strafbar, wenn man ein Geschenk nicht beim Finanzamt meldet?

    Antwort: Verletzung der Anzeigepflicht des § 30 ErbStG ist zwar für sich genommen keine Straftat, kann aber zu einer vollendeten Steuerhinterziehung führen, wenn die Anzeige falsch ist oder unterlassen wird und daraufhin das Finanzamt keine Schenkungsteuer festsetzt.

    Ich handhabe das bislang so: wenn ich absolut sicher sein kann, auch mit etwaigen späteren Schenkungen oder Erbschaften nicht einmal in die Nähe der Freibeträge zu kommen, mache ich nichts. Andernfalls zeige ich dem Finanzamt die Schenkung an.

  • "t.

    Ich handhabe das bislang so: wenn ich absolut sicher sein kann, auch mit etwaigen späteren Schenkungen oder Erbschaften nicht einmal in die Nähe der Freibeträge zu kommen, mache ich nichts. Andernfalls zeige ich dem Finanzamt die Schenkung an.

    ...spätere Schenkungen gab es bei mir z.B. nicht. Meine Mutter war verstorben.

  • Und? Was gibt Dir die Sicherheit, daß diese Unterlassung rechtlich ok war?

    ...die Auskünfte BEIDER Finanzämter dürften ausgereicht haben. Die haben genug zu tun als sich mit steuerlich unrentablen Auflistungen abzuarbeiten.

    Außerdem:

    ...Zumal alles auf einer einzigen Bank *nachweisbar* gelagert war.

    Natürlich gibt es immer irgendwelche juristischen 'Spitzfindigkeiten', wenn man es denn darauf anlegt.

  • Das Parken im Parkverbot in unseren Städten ist total in Ordnung. Ich gewinne diese Erkenntnis aus der Tatsache, daß der Verfolgungsdruck zumindest in meiner Stadt praktisch inexistent ist.

    Zugegeben: Schriftlich habe ich das nicht, aber die Praxis scheint mir hinreichend aussagekräftig.

  • Das Parken im Parkverbot in unseren Städten ist total in Ordnung. Ich gewinne diese Erkenntnis aus der Tatsache, daß der Verfolgungsdruck zumindest in meiner Stadt praktisch inexistent ist.

    Zugegeben: Schriftlich habe ich das nicht, aber die Praxis scheint mir hinreichend aussagekräftig.

    Danke, lieber Achim für die ausgezeichnete Allegorie: Manchmal kann auch Lebenserfahrung schwerer wiegen als jegliche juristische Spitzfindigkeit. 8o


    Außerdem lag alles - nachweisbar - nur bei einer einzigen Bank. Nach dem Tod meiner Mutter listete diese Bank dem Finanzamt bereits auf...... Die daraus resultierende Erbschaft lag dann das Folgejahr Jahr ebenfalls - diesmal auf meinem Konto - auf derselben Bank. Insofern.....