Freistellungsauftrag ohne Steuererklärung

  • Servus in die Runde,

    ich will mit Mitte 30 anfangen für die Altersvorsorge vorzusorgen mit ETF's etc über TradeRepublic. Jedoch habe ich noch nie eine Steuererklärung gemacht und weiß nicht ob ich auf irgendetwas achten muss um weiterhin keine zu machen. ( Im letzten Sommer habe ich mich über den Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen und es würde so gut wie nichts dabei rauskommen ( Arbeitsweg von 5 Minuten, keine Medikationen, keine Kinder etc)) Über den Freistellungsauftrag mit der Grenze von 1000€ bzw 2000€ als Ehepaar weiß ich bescheid. Wenn ich diesen bei TradeRepublic gemacht habe muss ich noch etwas beachten oder bleibt alles beim alten. Vielen Dank schonmal.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo bourbon1 - Wenn du nur Kapitalerträge bei Banken in Deutschland hast, führen die direkt die nötigen Zinsen ab. Du solltest darauf achten, den Freistellungsauftrag richtig zu hinterlegen.

    Mehr musst du nicht tun, außer dein persönlicher Steuersatz ist unter 25 %. Dann solltest du eine Steuererklärung machen, da dann die Kapitalerträge auch nur mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

  • Hallo bourbon1 - Wenn du nur Kapitalerträge bei Banken in Deutschland hast, führen die direkt die nötigen Zinsen ab.

    kleine Berichtigung:
    Es werden keine Zinsen an das Finanzamt abgeführt, sondern es werden Steuern auf die Zinserträge abgeführt.

    Wenn kein Freistellungsauftrag vorhanden ist, dann werden von den Zinsen 25% immer Kapitalertragsteuer gerechnet. Von diesen 25% fallen noch einmal 5,5% Solidaritätszuschlag an.

    Solltest du in einer Kirche sein, dann wird auch noch Kirchensteuer fällig. (...die Höhe ist unterschiedlich, je nachdem, welcher Konfession du angehörst und in welchem Bundesland du lebst).


    Es ist also sinnvoll den Freibetrag bei der Bank zu beantragen


    Beispiel:


    € 1.500,00 Zinserträge

    ./. € 1.000,00 Freibetrag (diese Zinsen werden steuerfrei ausgezahlt)

    = € 500,00 Betrag auf den Steuern berechnet werden

    ./. € 125,00 25% Kapitalertragsteuer

    ./. € 6,88 5,5% Solidaritätszuschlag
    = € 1.368,12 Zinszahlung nach Abzug der Steuern bei Berücksichtigung des Freibetrages


    Übrigens:

    Bei Verheirateten verdoppelt sich der Freibetrag auf € 2.000,00

    ABER: bei TradeRepublic kann man nur einen Freibetrag als Einzelperson stellen, also
    € 1.000,00 für dein eigenes Konto und weitere € 1.000,00 für das Konto deiner Frau.

  • Ich will mit Mitte 30 anfangen für die Altersvorsorge vorzusorgen mit ETF's etc über TradeRepublic. Jedoch habe ich noch nie eine Steuererklärung gemacht und weiß nicht, ob ich auf irgendetwas achten muss, um weiterhin keine zu machen.

    Prinzipiell nein.


    Sparen und Steuererklärung sind aber zwei Paar Stiefel.


    Die Versteuerung normaler Kapitalerträge ist in Deutschland supereinfach: Du brauchst Dich darum nicht zu kümmern. Die Bank erledigt die erforderliche Versteuerung der Erträge, dafür mußt Du überhaupt nichts machen.


    Wenn Du keine Steuererklärung machen mußt, ist das erfreulich. Meine Steuererklärung ist nicht weit von dem Bierdeckel entfernt. Ein Hexenwerk ist das also nicht. Dennoch ist es kein Schaden, wenn Du eine grobe Ahnung hast, wie so eine Steuererklärung prinziell funktioniert. Ich nutze dafür smartsteuer.de . Die Macher der Seite fordern die Leute ausdrücklich dazu auf, ihr Programm auszuprobieren. Geld kostet das erst in dem Moment, in dem Du die Steuererklärung abschickst. Du könntest aber auch (wenn Du willst) die Sache durchspielen und die Erklärung dann nicht abschicken (wenn Dir das ohnhin nichts bringt). Probier das doch mal aus!

    Im letzten Sommer habe ich mich über den Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen und es würde so gut wie nichts dabei rauskommen (Arbeitsweg von 5 Minuten, keine Medikationen, keine Kinder etc). Über den Freistellungsauftrag mit der Grenze von 1000€ bzw 2000€ als Ehepaar weiß ich bescheid. Wenn ich diesen bei TradeRepublic gemacht habe, muss ich noch etwas beachten oder bleibt alles beim alten?

    Fang doch einfach mal an. Wenn hinterher etwas unklar ist, kannst Du ja nochmal fragen.


    (Ich bekomme nicht ganz unerheblich Kapitaleinkünfte, brauche die aber nicht zur erklären. Die fällige Steuer zieht die Bank gleich ab.)