Vielen Dank für Ihre Beiträge! Ich habe sie in den dazugehörigen Thread verschoben. Wie oben gesagt, lohnt es sich immens, Saidis Beiträge durchzuschauen. Unser Versicherungsexperte hat hier in der Community schon das eine oder andere zum Wechsel in die GKV gesagt.
Rückkehr in die GKV
- dasmems
- Erledigt
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Hallo Franziska,
besten Dank für den Hinweis und das Verschieben. Ich hatte mir alle Informationen angesehen aber leider nichts zu meinem Thema "Höchstbeiträge" in der KVdR gefunden, deshalb mein Beitrag und meine Frage hier.
Viele Grüße. -
Hallo Zusammen,
wenn ich es soweit richtig gelesen habe ist für mich ein Wechsel von der PKV in die GKV möglich.
Hier die Fakten:
- habe mich vor 10 J. zur Zeit der Selbständigkeit PKV versichert (damals 29J. alt)
- habe in 2014 56500€ Bruttoverdienst davon sind 51900€ SteuerbruttoWenn ich es richtig verstanden habe liege ich damit unter der Grenze von 53500€.
Wie ist der Ablauf des Wechsels in die GKV? Wer kann mir hier ein paar Info`s geben?Danke!
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Ich habe Ihren Beitrag in den thematisch dazu passendne Thread verschoben. In den Beitrögen oben finden Sie möglicherweise schon eine erste Antwort (auch die Beträge von @Saidi sind sehr nützlich).
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Hallo, obwohl aktuell keine Rückkehr nach D ansteht, wollte ich mich auf diesem Weg mal bei Euch erkundigen, was für uns zutreffen würde:
1997 verlegten wir unseren Wohnsitz von D nach Frankreich aus beruflichen Gründen. Ich bin hier in einem Krankenhaus angestellt und gesetzlich versichert (in F gibt es keine "nur" PKV). Vorher war ich in D privat versichert, meine Frau gesetzlich, seit dem Umzug 1997 ist sie über mich mit familienversichert und nicht erwerbstätig. Wir sind jetzt 50 bzw. 45 Jahre alt und werden voraussichtlich erst mit Erreichen des Rentenalters zurückkehren, d.h. in ca. 15 Jahren. Mein Jahreseinkommen liegt oberhalb der Bemessungsgrenze. Somit kämen wir dann auf ca. 33 Jahre gesetzliche Versicherung hier in Frankreich.
Laut vorherigen Aussagen müsste ich also wieder in die PKV und meine Frau in die GKV? Kann mich aber selbst nicht mehr erinnern, bei welcher PKV ich damals war, Unterlagen sind ebenfalls nicht mehr vorhanden. Oder spielt das eh keine Rolle, da wir hier in F versichert bleiben würden, auch wenn wir in D wohnen , so ähnlich wie die deutschen Rentner an der Costa de...in Spanien??? Wäre es sinnvoll, vorher schon mal etwas zu unternehmen?
Würde mich über eine Antwort freuen, vielen Dank im Voraus. Steffen -
Natürlich kann man pauschaliert und grundsätzlich über die Wege in die GKV sprechen. Im Prinzip sind die wichtigsten Fakten ja in dem Artikel: Rückkehr genannt.
Das die Frage immer wieder auftaucht, ist doch die Anpassung im Einzelfall und der konkreten Umsetzung inklusive Ablauf. Insbesondere auch das Thema Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes gemäß § 44 SGB X ist zu beachten.
Sehr häufig geht es eben auch um Grenzfälle und Konstellationen, wo man sich sehr lange mit den Fällen auseinandersetzen muss, um die Tür zu finden.
Wir betreiben das Thema unter dem Namen VersSulting relativ professionell und haben 2014 ca. 50 Fälle aktiv und erfolgreich begleitet.
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Hallo Franziska,
ich bin selbständig und werde in Kürze eine befristete Festanstellung bei einem deutschen Unternehmen annehmen.
Die Festanstellung ist auf zwei Monate terminiert, eine GKV hat bereits zugesichert mich in dieser Zeit aufzunehmen.
Kann ich nach den zwei Monaten (dann wieder als Selbstständiger) als freiwillig Versicherter bei der GKV bleiben oder nicht ?Mit Dank im voraus
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Ich heiße zwar nicht Franziska, aber, wenn Versicherungspflicht in der GKV eintritt und man Mitglied wird, dann gilt seit dem 01.08.2013 die obligatorische Anschlussversicherung gemäß § 188 Abs. 4 SGB V
Es droht aber die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes gemäß § 44 SGB X. Der Arbeitgeber würde in dem von Ihnen genannten Fall gegen die Grundsätze der SV-Meldung verstoßen, weil es, so wie dargestellt, eine kurzfristige Beschäftigung sein könnte. Das muss ausgeschlossen sein.
Wer GKV-Rückkehr konstruiert, der sollte sich ernsthaft mit dem "wie" auseinandersetzen und (um es in aller Deutlichkeit zu sagen) kompetente Hilfe in Anspruch nehmen.
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Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR): Ist es richtig, dass die Beiträge für die KVdR auch für freiwillig Versicherte gedeckelt sind? Diese Deckelung soll seit diesem Jahr bei 635€ liegen?
Ich freue mich über eine Antwort.
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Hallo - noch eine Frage nachgeschoben... :
Ich bin aktuell privat versichert, werde ab dem 1.2. arbeitslos, könnte damit also in die GKV zurückwechseln. Gleichzeitig habe ich bereits einen neuen Arbeitsvertrag, wieder als Angestellte, für ab dem 1.4., in dessen Rahmen mein Gehalt wieder über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Könnte dieser Tatbestand ein Problem sein für den Wechsel in die GKV, d.h. könnte hier ggf. die "Nichtigkeit des Verwaltungsaktes" nach § 44 SGB X greifen?
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Ariuzona07 -- NEIN - Wenn bei Beginn der Arbeitslosigkeit der Tatbestand Pflichtversicherung erfüllt (z. B. unter 55) ist und Anspruch besteht, ggf. erst ab 01.03. wenn Sperrfristen, dann meldet ja ein SV-Träger eine Versicherungspflicht, die auf der Basis der gültigen Gesetze besteht. Was sollte da nichtig sein?
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derKVProfi: Ok, besten Dank für die schnelle Rückmeldung.
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Ich bin 58 und war bis Mai 2014 Mitglied in der PKV. Da ich meine Selbstständigkeit aufgegeben habe und meine Frau einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, bin ich bei Ihr familienversichert.
Auf Anraten der GKV habe ich mir in der PKV die Option der "kleinen Anwartschaft" aufrechterhalten.
Was mir allerdings immer noch Sorge bereitet, ist die Tatsache, dass, wenn ich später mit 67 Rente beziehe, ich ja wieder über ein eigenes, wenn auch sehr geringes Einkommen verfüge und somit nicht mehr die Voraussetzungen für die GKV erfülle.
Gibt es da eine Lösung ??
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Unbedingt mit Deiner Krankenkasse sprechen!
Nach meiner Beurteilung der Rechtslage hast Du durch die Familienmitversicherung bei Deiner Ehefrau einen Anspruch, Deine Mitgliedschaft bei Bezug Deiner Rente als freiwilliges Mitglied fortzusetzen.
Das bedeutet, dass Du weiterhin Mitglied der GKV bleibst - allerdings dann nicht mehr familienversichert, sondern selbst freiwillig versichert (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).
Der Unterschied zwischen einem freiwillig und einem pflichtversicherten Rentner ist, dass der freiwillig Versicherte Rentner mit allen seinen Einkommensarten zur Beitragszahlung herangezogen wird. Das betrifft also neben der gesetzlichen Rente auch Zinsen, Mieteinnahmen, Pachtzahlungen, Dividenden und was es sonst noch so gibt.
Der pflichtversicherte Rentner hingegen muss nur von seiner gesetzlichen Rente und - falls vorhanden - von einer Betriebsrente seinen Krankenversicherungsbeitrag zahlen.
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Erfolgreicher Wechsel von PVK in GKV über obligatorische Anschlussversicherung durchgemacht.
Zur Info
Ich (m 43J., 3 Kinder, Angestellter, 12 Jahre in der PKV ) habe den Wechsel von der PKV in die GKV gerade mit einer 2 monatigen Gehaltsreduktion durchgemacht mit Hilfe der Regelung zur obligatorischen Anschlussversicherung. Informationen hierzu findet Ihr hier: https://www.sbk.org/arbeitgebe…he-anschlussversicherung/
Mit meinem Arbeitgeber habe ich einen echten Vertragswechsel (im Prinzip war es trotzdem eine Stundenreduzierung) vereinbart, der mich für 2 Monate unter die Beitragsbemessungsgrenze schob. Dadurch war ich sofort in der GKV pflichtversichert. Danach - also im 3. Monat habe ich wieder mehr verdient (also über der BBMG) bin aber immer noch in der GKV. Die GKV hat mir nach Vertragsumstellung sofort eine Mitgliedsbestätigung gegeben, die ich der PKV vorgelegt habe, damit war ich raus. Ich kenne auch einen Kollegen der sich zwei Briefe geben hat lassen vom Arbeitgeber: Die Vertragsumstellung und einen Brief der ihm das Recht gibt, jederzeit wieder auf Vollzeit zu gehen auf eigenen Wunsch. So ist der Vertrag nicht befristet, aber man hat als Arbeitnehmer die Sicherheit wieder auf volles Gehalt gehen zu können.
So nun einige hilfreiche Informationen:
WICHTIGE und hilfreiche Tipps:
Bitte die PKV auf keinen Fall gleich kündigen! Ich habt 3 Monate Zeit für eine Vertragsumstellung in der PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung, zu den Konditionen wie Ihr damals eingetreten seid. d.h, wenn was bei der Umstellung in die GKV schief gehen sollte, könnt Ihr weiterhin in der PKV bleiben auch ohne Anwartschaftsversicherung.Vertragsumstellung innerhalb der PKV:
"Ähhn wieso Vertragszumstellung in der PKV, dacht Du wolltest raus aus der PKV in die GKV?!" werden jetzt manche fragen. Ja, aber ich empfehle Euch einen Zusatzversicherung zur GKV abzuschliessen bei Eurer ehemaligen PKV. Also z.B. für Zahn, Stationär, Ambulant, Heilpraktiker etc. Warum?! Weil es ein sauguter Deal ist/wird:Die PKV wird zum einen den Beitrag der Zusatzversicherung mit dem Eintrittsalter berechnen, wie alt Ihr damals wart als ihr in die PKV eingetreten seid, zum anderen - jetzt kommt es noch besser - gehen dann die Altersrückstellungen nicht verloren, sondern werden später einfach gegen die Zusatzversicherung gerechnet. Und sofern die Leistungen der Zusatzversicherung nicht über der Eurer Vollversicherung sind, so entfallen sämtliche Wartezeiten (z.B: bei Zahn) und Gesundheitsprüfungen. Cool oder?!
Ich hatte freiwilling noch eine extra Komponente zur Beitragsreduzierung im Alter in der PKV abgeschlossen (75% Prämienermäßigung ab 63J.) Die Beitragsentlastungskomponente wurde ebenfalls mit der Prämie der Zusatzversicherung verrechnet.
MELDUNG an die Krankenkasse(n)
Die Meldung durch den Arbeitgeber ob pflicht- oder freiwillig versichert erfolgt immer an die GKV (oder vormalige GKV) auch wenn man in der PKV ist. In anderen Worten: Die PKV bekommt sowieso nicht mit, wenn man mehr oder weniger verdient. ( Ich hatte Anfangs immer Bedenken, dass die PKV mich zwingen könnte wieder zurückzukommen, wenn sie meinen Status erfährt) Und die GKV wird einen wohl kaum wieder raus schmeissen, so lange sie nicht muss.Wann ist ein guter Zeitpunkt?
Im Prinzip geht das ja immer, aber ich denke der 1.12. ist ein guter Zeitpunkt und dann für 2 Monate drunter gehen. Im November gibt es i.d.R. Urlaubsgeld das hilft die Gehaltsreduktion zu verkraften. Weihnachten haben ohnehin viele Urlaub. Die Meldung an die GKV über den versicherten Status erfolgt einmal im Jahr. Soweit ich weiß im Januar. Damit ist man dann schon mal die nächsten 12 Monate als pflichtversichert gemeldet. Ich habe mich nicht getraut es mit weniger als 2 Monaten zu probieren. Interessant wäre es allerdings ob, das auch mit 1 Tag funktioniert. Da muss dann aber auch der Arbeitgeber / Personalabteilung schon sehr kooperativ sein.Ihr habt Kinder unter 3 Jahren?
Denkt dran Ihr habt gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit und das gilt auch für Teilzeit in Elternzeit. Also kann man das als junge Eltern auch forcieren, falls der Arbeitgeber bei so etwas nicht mitmachen will. z.B auf halbtags gehen. Was auch nett ist: Das mit "altem" Urlaub verbinden. Je nach Arbeitgeber, ergibt so ein alter voller Tag dann mal schnell 2 volle Tage in Teilzeit. Mit 20 Tagen können daraus 8 Wochen werden bei 50% Gehalt und gleichzeitigem Wechseln in die GKV. Noch ein Tipp nebenbei: Bei vielen Arbeitgebern kann man noch ein flexibles Jahr beantragen: Wenn die Kinder noch keine 2 Jahre alt sind, dann das flexible Jahr bei der Personalabteilung anfragen. Sofern es genehmigt wird, kann man es bis das Kind 8 Jahre alt ist irgendwann "abfeiern" z.B. für eine Weltreise oder wenn das Kind in die Schule geht das erste Jahr zu Hause bleiben etc...Grüße
Martixx -
Hallo Martixx,
vielen vielen Dank nicht nur für die mustergültige Ausführung, sondern auch für den Tipp mit den Zusatzversicherungen - das haben wir tatsächlich noch nicht im Artikel drin.
Nur eine kleine Richtigstellung: Zum einen hat man keinen Rechtsanspruch auf die günstigen Zusatzversicherungen - aber sehr viele Krankenversicherer handhaben das so. Zum anderen sorgen die Altersrückstellungen dafür, dass man die Zusatzversicherungen billiger und im Idealfall wie zum ursprünglichen Einstiegsalter kriegt. Aber man zahlt immer mindestens den Beitrag wie zum Einstiegsalter, für lau beklommt man die Zusatzversicherungen durch die Altersrückstellungen nicht.
Der Hauptvorteil ist aber - völlig richtig - dass es keine Gesundheitsfragen und Wartezeit gibt.Danke nochmal, VG
PS: 1 Monat Teilzeit sollte bei guter Vorbereitung auch genügen...
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Hallo,
ich werde nach über 10 jähriger Selbständigkeit in ein Angestelltenverhältnis zurückkehren.
Bin derzeit noch PKV verischert.Wenn mein Jahresbrutto unter der JAEG liegt, MUSS mein AG mich bei der GKV melden, richtig?
Läuft dann der PKV-Tarif erstmal "zusätzlich" weiter, bis ich diesen selber kündige? Werden Beiträge, die in einer "dopplet versicherten Zeit" anfallen später zurückerstattet?
Wie ist das mit den Tarifen der Kinder, wenn diese bei einer anderen PKV versichert sind?
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Vorausgesetzt Du bist unter 55 Jahre alt, dann wirst Du wieder krankenversicherungspflichtig.
Der PKV-Versicherer muss Dich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gehen lassen. Und zwar genau zu dem Zeitpunkt, ab dem Du wieder pflichtversichert bist. Die GKV hat Priorität.
Gleiches gilt für die Versicherer der Kinder. So weit sie noch nicht auf eigenen Füßen stehen, haben sie Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung in der GKV, wenn Du wieder in der GKV bist.
Die Tarife "weiterlaufen" zu lassen, bringt nichts. Denn Du würdest keine Leistungen erhalten.
Doppelversicherung ist unzulässig.
Also teile Deinen PKVs unmittelbar mit, dass Du jetzt wieder kv-pflichtig bist.
In den Bedingungen findest Du eine Ausschlussfrist, bis wann Du diese Mitteilung gemacht haben musst.
Sonst kann es sein, dass Du die vergeblich gezahlten Beiträg nicht zurück bekommst.Ob eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll ist, hängt von Deinen Interessen ab.
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Ob eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll ist, hängt von Deinen Interessen ab.
Ja ich bin unter 55. Das mit der Anwartschaft habe ich noch nicht kapiert? Ich behalte die PKV bei (wegen der Altersrückstellungen), falls ich mal wieder in die PKV wechslen möchte/muss, oder wie? MUSS die PKV dies anbeiten und was kostet das dann erfahrungsgemäß?
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Die Tarife "weiterlaufen" zu lassen, bringt nichts. Denn Du würdest keine Leistungen erhalten.
Doppelversicherung ist unzulässig.
Also teile Deinen PKVs unmittelbar mit, dass Du jetzt wieder kv-pflichtig bist.
In den Bedingungen findest Du eine Ausschlussfrist, bis wann Du diese Mitteilung gemacht haben musst.
Sonst kann es sein, dass Du die vergeblich gezahlten Beiträg nicht zurück bekommst.Noch eine Nachfrage dazu:
Habe ich denn ein "gestzliches Sonderkündigungsrecht", wenn ich durch Wechsel in ein Angestelltenverhältnis durch den AG wieder pflichtversichert werde? Oder gilt dann auch die normale Kündigungsfrist laut Vertrag (wie beim PKV-Wechsel)?