Hallo.
Der Beginn ist die Aufnahme einer Beschäftigung, die zum Erwerb bzw. der Ausbildung dient.
Das Ende ist das Datum des Rentenantrages, nicht des Rentenbeginns.
Unter Punkt 2 im Merkblatt:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/For…2-9-replication