Rückkehr in die GKV

  • Danke.


    Unter Punkt 2 steht:


    Als Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gilt jede auf Erwerb gerichtete oder zur Berufsausbildung ausgeübteBeschäftigung oder selbständige Tätigkeit, und zwar auch im Ausland.


    Was bedeutet das konkret? Startet die Erwebstätigkeit mit Aushilfsjobs als Schüler oder mit Praktika während des Studiums? Nach dem Studium habe ich "regulär" angefangen zu arbeiten.

  • Der Beginn der regulären Beschäftigung stellt spätestens den Beginn dar.


    Andererseits dienen Praktika (insbesondere, wenn sie vorgeschrieben sind) der Berufsausbildung. Daher wäre mein Verständnis, dass der Beginn mit dem ersten Praktikum gegeben ist.


    Am Ende stellt die zuständige gesetzliche Krankenkasse dies fest. (Und die kann das ggf. auch anders sehen.)

  • Hm. Dann wäre die ja grundsätzlich versicherungspflichtig gewesen, wenn nicht gerade wegen Kurzfristigkeit versicherungsfrei. Somit würde ich den Beginn des Erwerbslebens dort ansetzen. (Wie gesagt, alles ohne Gewähr.)

  • Das Versicherungskonto sollte ohnehin in der Zeit geklärt werden, damit man es nicht in der Not noch klären muss.
    Bei Auslandsberührung kann es entscheidend sein, dass die Zeiten auch erfasst sind.


    Also einmal schauen, ob sämtliche Zeiten richtig erfasst sind.

  • Hallo Experten
    Ich werde im Dezember 55 und arbeite ab nächstem Jahr Teilzeit.
    Kann mir bitte noch einmal jemand bestätigen, dass ich dann wegen Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeldgrenze NICHT mehr KV pflichtig in der GKV werde, eben weil ich dann 55 bin.
    Vielen Dank

  • Hallo.


    Diese Zusicherung sollte Ihnen besser eine gesetzliche Krankenkasse machen. Alles andere hat keinen Wert.


    Aber Sie sehen das schon richtig, ab 55 kann man nicht mehr "aus Versehen" in die gKV zurückwechseln.

  • Noch eine kurze Nachfrage zum Wechsel in die GKV nach Verinbarung Teilzeit: welches Gehalt wir hier zugrunde gelegt, um die Versichrungspflicht zu bestimmen? Reines Monatsentgelt x 12 oder Monatsentgelt x 12 + erwarteter Jahresbonus, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, geldwerter Vorteil Firmenwagen etc?
    Danke.

  • Alles was regelmäßig ist.


    Es gibt dazu Rundschreiben der Spitzenverbände und die GKV wird Sie doch sicherlich umfassend und ausführlich beraten!


    Das Personalbüro sollte so etwas auch wissen!


    Firmenwagen ist regelmäßig und ist zu berücksichtigen!


    Was davon "erwarteter Jahresbonus, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld" regelmäßig ist,ergibt sich aus den Definitionen der Rundschreiben! Sicher? Garantiert (z.B. Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, etc.)? Betriebliche Praxis? Jählich neu definiert? Im letzten Fall eher nicht!

  • Guten Tag in die Runde,


    ich bitte dringend um eure Hilfe - vielen Dank!


    Zu mir: 51 Jahre alt, Single. Seit 2001 war ich als geschäftsführender GmbH-Gesellschafter durchgängig von der Versicherungspflicht befreit und habe mich in der PKV versichert. Die GmbH musste ich leider Ende 2016 liquidieren. Seit drei Jahren bin ich also erwerbslos und bestreite meine Ausgaben aus vorhandenem Vermögen. Ich werde aus diversen Gründen auch auf absehbare Zeit keine neue Anstellung finden.


    Ich habe mich nie arbeitslos/-suchend gemeldet, da ich staatliche Hilfen ablehne und möchte nur in Ruhe gelassen werden, quasi "unter dem Radar" fliegen... Auch meine PKV habe ich daher nicht über die berufliche Veränderung informiert, da ich bisher mit den monatlichen Beiträgen leben konnte.


    Gestern wurden diese Beiträge auf einen Schlag um 59% erhöht. Weitere Anpassungen sind in den kommenden Jahren absehbar und bei einer schon vereinbarten SB von 3.000 Euro stelle ich mir die Frage, ob ich das auf Dauer aufbringen kann.


    Meine Fragen:


    1. Kann ich auch ohne Aufnahme einer Beschäftigung freiwilliges Mitglied der GKV werden? Besteht eine Aufnahmepflicht oder kann man das verhandeln?
    2. Falls ja, wie weise ich ggü. der GKV meine Erwerbslosigkeit nach? Meine letzte Einkommensteuererklärung ist von 2014...
    3. Falls nein, reicht eine auf 12 Monate angelegte Beschäftigung in der Gleitzone für eine Versicherungspflicht in der GKV?
    4. Habe ich eventuell mit Nachzahlungen zu rechnen, da ich meine Erwerbslosigkeit nicht "gemeldet" habe?
    5. Alternativ PKV-Tarifwechsel: Standardtarif, Basistarif, Bisex, Unisex... Wer berät mich da wirklich objektiv ohne auf Provisionen zu schielen?


    Für ein paar hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar!



    Gruß,
    Lawnie

  • Hallo.


    Da steht eine nicht unerhebliche Entscheidung an, daher wäre es sinnig, sich unabhängigen Sachverstand (gegen Geld) heranzuholen.



    Man müsste ja schauen:


    1.
    Bekommt man den Wechsel in die gKV überhaupt hin? (Input dazu gab es ja schon.)


    2.
    Was bedeutet es tatsächlich freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden? (Jetzt und im Rentenalter)


    3.
    Was bedeutet es, weiterhin in der pKV zu bleiben? (Die pKV kalkuliert die Beiträge ja und kann diese nicht frei bestimmen.)


    4.
    Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es innerhalb der pKV?



    An seriöser Beratung führt da kein Weg vorbei.
    Viel Erfolg.