Reduzieren Werbungskosten als Selbsständiger die Steuerlast als Angestellter?

  • Hallo, eine grundsätzliche Frage:

    Angenommen, eine Person P arbeitet als Angesteller und macht sich nebenbei selbstständig. In der Anfangsphase sind einige Investitionen nötig, so dass die Selbstständigkeit im Anfangsjahr einen Verlust einbringt. Vermutlich könnte P diese als vorweggenommene Werbungskosten in das/die kommende Jahr/e verschieben.

    Ist es alternativ dazu auch möglich, über die Verluste aus der Selbstständigkeit die Steuerlast als Angestellter zu senken?

    Ich hatte das nicht angenommen, aber online einen Artikel mit folgender Behauptung gefunden: "Der Gewinn, den Du mit Deinem Nebengewerbe erzielst, wird mit Deinen restlichen Einkünften, zum Beispiel aus einem Angestelltenjob oder aus Kapital- und Vermieteinkünften addiert und die Summe versteuert."

    Vielen Dank für die Aufklärung!

  • Elena H. 5. März 2025 um 09:54

    Hat das Thema freigeschaltet.
    • Hilfreichste Antwort

    Man gibt eine Steuererklärung mit allen Einkünften ab, welche man im jeweiligen Kalenderjahr hatte. Wenn die Einkünfte einer Einkunftsart negativ sind, dann wird dies mit den Gewinnen aus einer anderen Einkunftsart verrechnet.

    Sollte am Ende ein negatives, zu versteuerndes Einkommen übrig bleiben, so wird der Verlust in der Regel ins Folgejahr fortgeschrieben.

  • "Der Gewinn, den Du mit Deinem Nebengewerbe erzielst, wird mit Deinen restlichen Einkünften, zum Beispiel aus einem Angestelltenjob oder aus Kapital- und Vermieteinkünften addiert und die Summe versteuert."

    Ja, aber gehören die Werbungskosten nicht zu den Ausgaben, die bei der Gewinnermittlung von den Einnahmen abgezogen werden? Die wären dann also schon rausgerechnet.

  • Man gibt eine Steuererklärung mit allen Einkünften ab, welche man im jeweiligen Kalenderjahr hatte. Wenn die Einkünfte einer Einkunftsart negativ sind, dann wird dies mit den Gewinnen aus einer anderen Einkunftsart verrechnet.

    Sollte am Ende ein negatives, zu versteuerndes Einkommen übrig bleiben, so wird der Verlust in der Regel ins Folgejahr fortgeschrieben.

    Super, danke für die Auskunft!

  • Hallo.

    Im Steuerbescheid steckt ja hinterher alles drin. Wenn die Gesamtsteuerlast sinkt, dann kann man das natürlich auf "angestellt" und "selbständig" aufteilen.

    Danke für die Antwort. Gemeint ist wohl, man kann das für sich versuchen auseinanderzudividieren? Aber für den Staat ist das alles eines?

  • Das ist eine sehr gute Frage. Ich wäre auch sehr an der Antwort interessiert

    Selbständige haben Betriebsausgaben, Angestellte haben Werbungskosten. Diese werden von den Einnahmen/dem Lohn abgezogen. Den Rest haben Meins23 und Referat Janders beschrieben.

    Verluste (Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben) kannst du auf jeden Fall die ersten fünf Jahre machen, das nennt sich "betriebsspezifische Anlaufzeit".

  • Verluste (Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben) kannst du auf jeden Fall die ersten fünf Jahre machen, das nennt sich "betriebsspezifische Anlaufzeit".

    Eine sehr pauschale Aussage, die so nicht stimmt. Zum einen können auch nach den fünf Jahren noch Verluste gemacht werden, es sollte nur eine Tendenz hin zum Gewinn sichtbar sein.

    Zum anderen, und das ist deutlich entscheidender, muss irgendwann der Gewinn kommen. Wenn man nach fünf Jahren sagt "ach, war doch nichts", kann das Finanzamt die Tätigkeit rückwirkend zur Liebhaberei erklären und damit sind alle Verluste der Vergangenheit steuerlich nicht relevant. Die damit verbundene Steuernachzahlung könnte einem dann zusätzlich noch das Genick brechen.

  • Ich habe nichts anderes behauptet, auch wenn ich sehr verkürzt geantwortet habe.

    Es klang so absolut, als ob man definitiv fünf Jahre Verlust machen könnte.

    Gerade bei steuerlichen Dingen sind verkürzte Aussagen oftmals schwierig, da diese dann falsch aufgefasst werden können. Aber wenn wir uns einig sind, ist ja alles gut.

  • Rechercheur 5. März 2025 um 18:08

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Man gibt eine Steuererklärung mit allen Einkünften ab, welche man im jeweiligen Kalenderjahr hatte. Wenn die Einkünfte einer Einkunftsart negativ sind, dann wird dies mit den Gewinnen aus einer anderen Einkunftsart verrechnet.

    Sollte am Ende ein negatives, zu versteuerndes Einkommen übrig bleiben, so wird der Verlust in der Regel ins Folgejahr fortgeschrieben.

    Das stimmt so, und trotzdem vermeidet man das besser.

    Wenn man kann, steuert man die Verluste so, daß nicht alle in einem Jahr anfallen. In einem Jahr so viel Verlust mit der anlaufenden Gewerbetätigkeit zu machen, daß trotz Berufstätigkeit ein Gesamtverlust übrigbleibt, ist steuerlich ungünstig (Grundfreibetrag geht verloren).