Hausanierung AfA Aktivieren oder in Anlage V voll Absetzen

  • Moin,

    sind Massnahmen in meinem Mietshaus sofort voll als Kosten in Anlage V absetzbar?

    oder müssen diese als AfA über Jahre abgeschrieben werden?


    Beispiel:

    1. HerdAbzugsanlage Bistro Totalsanierung 15T€

    2. erstmalige Wärmedämmung Dachboden 15€

    3. interne Abwasserleitung erneuern 34T€

  • Das alles sind umfassende Modernisierungsmaßnamen, die üblicherweise nicht sofort über die Anlage V abgesetzt werden können.

    Wende dich wegen der Abschreibungsdauer und eventl. Sonderregelung an dein Steuerberaty.

  • Du hast mir mal vorgeworfen, dass ich nicht unerlaubte Hilfe in Steuersachen leisten sollte.


    Noch schlimmer ist aber unerlaubte Hilfe in Steuersachen, die dann auch noch falsch ist und zu einem echten Vermögensschaden führen kann.


    Der Tipp mit dem Steuerberater ist aber korrekt.

  • Du hast mir mal vorgeworfen, dass ich nicht unerlaubte Hilfe in Steuersachen leisten sollte.


    Noch schlimmer ist aber unerlaubte Hilfe in Steuersachen, die dann auch noch falsch ist und zu einem echten Vermögensschaden führen kann.


    Der Tipp mit dem Steuerberater ist aber korrekt.

    Ich habe „üblicherweise“ geschrieben und ein Steuerberaty verwiesen. Ich habe vermietete Objekte und kenne das nur so.

    Deshalb zum Fachmenschen und klären…

  • Die entscheidende Frage ist nicht, ob es Modernisierungsmaßnamen sind, sondern ob es sich um Erhaltungsaufwand oder Herstellungsaufwand handelt.

    Da wird nichts erstmalig hergestellt, alles Sanierung.
    Im Konz Arbeitsbuch Rz. 1071 ff. zu Erhaltungsaufwendungen steht

  • Und wo geht aus dem Eingangspost hervor, dass es nicht ein kleines Cottage mit unten einem Bistro, darüber eine Wohnung und im Anschluss ein Dachboden ist, dass vor 6 Monaten im wirtschaftlich schwachen Teil von Deutschland für 150k gekauft wurde?


    Von daher liese sich der Fall selbst dann nicht beurteilen, wenn man Steuerberater wäre.

  • Ok ich formuliere es anders: du hast 1653 Beiträge, rückst aber nur hier und da mal mit einem Stück Information raus (auch aus der Klammer in #6 lässt sich nicht wirklich ableiten, dass du das Haus geerbt hast), was es halt unmöglich macht die ursprüngliche Frage zu beantworten. Das ist zugegebenermaßen ein Problem in vielen Foren, aber die Erwartung steigt meist mit der Erfahrung des TE, die man von seiner Beitragszahl ableitet.

    Da du entsprechenden Beitrag bei Finanztip schon gefunden hast, kannst du ja den für dich zutreffenden Fall heranziehen, falls du dies nicht schon getan hast und keinen Steuerberater fragen möchtest.