Moin,
sind Massnahmen in meinem Mietshaus sofort voll als Kosten in Anlage V absetzbar?
oder müssen diese als AfA über Jahre abgeschrieben werden?
Beispiel:
1. HerdAbzugsanlage Bistro Totalsanierung 15T€
2. erstmalige Wärmedämmung Dachboden 15€
3. interne Abwasserleitung erneuern 34T€