Hallo liebe Community,
meine Frau und ich erwarten in Kürze unser erstes Kind.
Bezüglich der Anrechnung der Kindererziehungszeiten haben wir noch Beratungsbedarf:
Wir stellen uns die Frage, ob wir diese ihrem oder meinem Rentenkonto anrechnen lassen oder sogar aufteilen sollten.
Folgende Situation:
Meine Frau ist Ärztin und angestellt an einer Klinik. Sie hat sich von der Versicherungspflicht in der DRV befreien lassen und zahlt somit nur in ihr zuständiges Versorgungswerk ein. Sie hat aber vorher mehr als 60 Monate gesammelt und erfüllt somit die Mindestversicherungszeit in der DRV, um später eine zusätzliche Altersrente zu beziehen (v.a. wichtig im Hinblick auf KVDR Pflichtversicherung).
Ich bin angestellt und ganz normal rentenversichert und verdiene ungefähr so viel, wie das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten ist, also ca. 50.000€ / Jahr.
Von der DRV wurde mir geraten, dass ich die Kindererziehungszeiten auf mein Rentenkonto anrechnen lassen sollte. Mir wurde aber kein richtiger Grund genannt, außer, dass meine Frau ja weiter im Versorgungswerk bleibt.
Wenn ich das richtig verstehe, würden wir beide die vollen drei möglichen Rentenpunkte für die drei Jahre erhalten.
Gibt es irgendwelche Gründe, die für die eine oder andere Anrechnung sprechen, die wir nicht auf dem Schirm haben?
Danke und einen schönen Tag,
David