Ehemann investiert Geld in gemeinsames Haus

  • Hallo zusammen,


    Ich bin neu hier im Forum und hoffe ich habe für meine Frage den richtigen Bereich gewählt..


    Meine Frau und ich besitzen ein Haus mit 3 Wohnungen. Im OG wohnen wir selber, das EG steht leer und der Anbau ist vermietet.


    Jetzt möchten wir die Wohnung EG komplett Sanieren und beide Etagen selber nutzen. ( Elektrik, Heizung, Sanitär, Küche, Badezimmer, Bodenbeläge alles einmal neu.)


    Ich werde von meinem Voraberbe ca. 80.000euro in die Wohnung stecken und möchte, dass die Summe festgehalten wird. Und im Falle einer Scheidung mir kein Nachteil entsteht.



    1. Wohnungen aufteilen.

    OG gehört meiner Frau

    EG gehört mir

    Anbau gehört weiterhin uns beiden.


    2. Wir bleiben beide für alle 3 Wohnungen im Grundbuch stehen, aber ändern die Anteile z.B. 40% meine Frau und 60% ich.




    Was gibt es noch für Möglichkeiten? Was habt ihr für Tipps?


    Vielen Dank im voraus....

  • Ich werde von meinem Voraberbe ca. 80.000euro in die Wohnung stecken und möchte, dass die Summe festgehalten wird. Und im Falle einer Scheidung mir kein Nachteil entsteht.

    Das Voraberbe ist eine Schenkung? Das sollte bei einer Scheidung deinem Anfangsvermögen zugerechnet werden und wäre damit nicht ausgleichspflichtig. Die Wertsteigerung allerdings schon, das wäre das dann der gestiegene Immowert nach Renovierung in deinem Fall.


    Aber ob die Wertsteigerung wirklich die 40/60 Aufteilung rechtfertigen würde?

  • Wir haben einen Ehevertrag mit Gütertrennung.

    Ah, dann gibt es auch keinen Zugewinnausgleich bei Scheidung. Das Geld, das du ins Haus steckst, würde dann aber bei gemeinsamen Besitz hälftig darin aufgehen, weil gemeinsame Investitionen die Gütertrennung überwinden, glaube ich gelesen zu haben.


    Wenn du nicht deinen Ehevertrag modifizieren willst um eine Rückforderungsklausel, dann wäre vielleicht ein Darlehensvertrag über ein zinsloses Darlehen eine Möglichkeit, das bei Scheidung zurückgezahlt werden muss?


    Ich würde mich anwaltlich beraten lassen bei dieser Summe.

  • Du solltest auch die Kosten miteinbeziehen, die die Teilung des Objekts und Änderung des Grundbuchs verursachen. Bei 1% Notarkosten kann das durchaus ein Batzen Geld sein.

  • Würde es reichen zur Absicherung wenn wir uns Wohnrechte ins Grundbuch eintragen lassen würden?


    Meine Frau Wohnrecht fürs OG

    Ich Wohnrecht fürs EG

  • Wenn es soweit kommen sollte was ich natürlich nicht hoffe, werde ich im EG wohnen bleiben und meine Frau das OG vermieten.....

  • Würde es reichen zur Absicherung wenn wir uns Wohnrechte ins Grundbuch eintragen lassen würden?


    Meine Frau Wohnrecht fürs OG

    Ich Wohnrecht fürs EG

    Ist das Haus denn Stand heute schon in Eigentumswohnungen nach WEG aufgeteilt? Das wäre Voraussetzung dafür, dass ihr überhaupt Wohnrechte an einzelnen Wohnungen eintragen lassen könnt.


    Lasst euch da anwaltlich / steuerlich / notariell beraten, wie man eure Situation am besten angeht!