Abschlagfrei mit 65 nach 45 Jahren

  • Hallo zusammen,

    angenommen ich kündige oder werde gekündigt mit 43 Rentenjahren. Bin dann zwei Jahre arbeitslos in denen ja die Rentenversicherung weiter bezahlt wird (das es weniger ist an Rentenpunkten ist mir sehr wohl bewusst) .

    Komme dann somit auf 45 Jahre Beiträge. :?:

    Jetzt kommt aber meine eigentliche Kernfrage. zu diesem Zeitpunnkt Ende Arbeitslos bin ich dann 62,5 Jahre.

    Ich würde dann die 2,5 Jahre bis 65 Jahre selbst mit erspartem überbrücken.

    Wenn ich dann mit 65 die Rente beantrage sollte diese ja dann ungekürzt bzw. abschlagfrei sein? :?:

    Oder habe ich hier irgendeinen Denkfehler :?:

    Danke und einen schönen Restsonntag!

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  • Kater.Ka 13. April 2025 um 16:29

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Angenommen ich kündige oder werde gekündigt mit 43 Rentenjahren. Bin dann zwei Jahre arbeitslos, in denen ja die Rentenversicherung weiter bezahlt wird.

    Komme dann somit auf 45 Jahre Beiträge?

    Ja. Aber das ist vermutlich nicht Deine Frage. Arbeitslosigkeit zählt mit zur Wartezeit, es sei denn, sie wäre unmittelbar vor der Rente. Dann zählt sie nicht dazu.

    Jetzt kommt aber meine eigentliche Kernfrage. Zu diesem Zeitpunkt Ende arbeitslos bin ich dann 62,5 Jahre.

    Ich würde dann die 2,5 Jahre bis 65 Jahre mit Selbsterspartem überbrücken.

    Wenn ich dann mit 65 die Rente beantrage, sollte diese ja dann ungekürzt bzw. abschlagfrei sein.

    Also nochmal: Du bist aktuell 60,5 Jahre alt und hast jetzt 43 Beitragsjahre. Es sieht so aus, als ob Du Deinen Arbeitsplatz demnächst verlieren oder aufgeben würdest. Du hättest dann einen Anspruch auf 2 Jahre Arbeitslosengeld. Wenn diese Zeit abgelaufen ist, wärest Du 62,5 Jahre alt. Du willst dann 2,5 Jahre aus eigenen Mitteln überbrücken und mit 65 Jahren die "Rente für besonders langjährig Versicherte" in Anspruch nehmen.

    Ok so?

    Das klappt so nicht, weil die 2 Jahre Arbeitslosigkeit in diesem Fall nicht zur Wartezeit zählen.

    EDIT: In diesem Fall wären die beiden Jahre Arbeitslosigkeit nicht die beiden letzten Jahre vor der Rente, also könnte das funktionieren. Bitte mit der Beratungsstelle der Rentenversicherung abklären.

  • Hallo.

    Wartezeiten selbst ausrechnen ist ein wenig tricky, da kann man sich leicht vertun. Daher wäre es wohl sinnig, sich die Rentenauskunft genau anzuschauen bzw. eine Auskunfts- unf Beratungsstelle aufzusuchen.

    Falls ein GdB von 50 oder mehr festgetellt ist, dann können wir uns den Aufriss hier auch sparen, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist zu keinem Zeitpunkt schlechter als die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

    Der Bezug von Arbeitslosengeld (in Abgrenzung zum Bürgergeld) zählt grundsätzlich zu den 45 Jahren dazu.

    Wo ein Grundsatz, da auch eine Ausnahme: In den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn (wahrscheinlich hier von 63 bis 65) zählt der Bezug von Arbeitslosengeld) nicht zu den 45 Jahren dazu.

    Aber:

    Ein Minijob (mit Zahlung des Eigenanteils zum Rentenversicherungsbeitrag) parallel zum Bezug des Arbeitslosengeldes würde aber zu anrechenbaren Zeiten für die 45 Jahre führen.

    Wenn also die Arbeitslosigkeit vor 63 endet, dann zählt das Arbeitslosengeld zu den 45 Jahren dazu. Sollte dann noch etwas fehlen dann hilft der Minijob. Alternativ kann man auch freiwillige Beiträge leisten. Die zählen auch mit, aber auch hier gibt es Ausnahmen zu beachten.

    Vielleicht hilft das erstmal weiter.

  • Wo ein Grundsatz, da auch eine Ausnahme: In den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn (wahrscheinlich hier von 63 bis 65) zählt der Bezug von Arbeitslosengeld) nicht zu den 45 Jahren dazu.

    Ich bin in einer ähnlichen Situation, habe aber schon 48 Jahre voll und von daher zählt die Arbeitslosigkeit mit zur Rente. Gilt aber erst wenn man min. 45 jahre voll hat

  • Ich bin in einer ähnlichen Situation, habe aber schon 48 Jahre voll und von daher zählt die Arbeitslosigkeit mit zur Rente. Gilt aber erst wenn man min. 45 jahre voll hat

    Jetzt könnte man sich über die Formulierungen streiten...

    Die Rentenversicherung hakt ab, wenn die 45 Jahre erfüllt sind. Ob genau 45 Jahre vorliegen oder mehr macht dann keinen Unterschied mehr, die Wartezeit ist erfüllt. ;)

  • Ich bin in einer ähnlichen Situation, habe aber schon 48 Jahre voll und von daher zählt die Arbeitslosigkeit mit zur Rente. Gilt aber erst wenn man min. 45 jahre voll hat

    Die Punkte für die Zeit der Arbeitslosigkeit bekommt man in jedem Fall (schließlich werden Beiträge abgeführt), aber in dem genannten Fall zählt möglicherweise die Wartezeit nicht. Wenn du jetzt schon 48 Jahre voll hast, bist Du in jedem Fall über 45 Jahre.

  • Ich würde dann die 2,5 Jahre bis 65 Jahre selbst mit erspartem überbrücken.

    Ggf. lohnt es sich die Gegenrechnung aufzustellen, ob ein Rentenbezug ab 63 (mit Abschlägen) günstiger ist als die abschlagsfreie Rente ab 65 mit den "Klimmzügen" für die 2,5 Jahre.

    Das hängt davon ab, ob in den 2,5 Jahren Familienversicherung greifen würde oder man sich als freiwilliges Mitglied versichern müsste. Wenn eine bAV bei Rentenbezug bereits ab 63 leisten würde, dann verändert das die Rechnung ebenfalls.

    Ein GdB von 50 würde die ganze Betrachtung ohnehin in Richtung der vorgezogenen Rente verschieben.

  • Ggf. lohnt es sich die Gegenrechnung aufzustellen, ob ein Rentenbezug ab 63 (mit Abschlägen) günstiger ist als die abschlagsfreie Rente ab 65 mit den "Klimmzügen" für die 2,5 Jahre.

    Das hängt davon ab, ob in den 2,5 Jahren Familienversicherung greifen würde oder man sich als freiwilliges Mitglied versichern müsste. Wenn eine bAV bei Rentenbezug bereits ab 63 leisten würde, dann verändert das die Rechnung ebenfalls.

    Ein GdB von 50 würde die ganze Betrachtung ohnehin in Richtung der vorgezogenen Rente verschieben.

    Annahme: GDB50 und man wird mit 63 arbeitslos. Wird man dann automatisch in vorgezogene Rente ausgesteuert?

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