Wohnung der Stiefmutter

  • Hallo ich habe da mal eine komplizierte frage vielleicht könnt ihr mir da helfen .


    Anfang des Jahres ist meine Stiefmutter verstorben , für sie war klar das ich ihre Eigentumswohnung mal erbe . Da sie überraschend verstorben ist hat sie leider kein Testament geschrieben . Also hat ihr Bruder die Wohnung geerbt . Er möchte mir die Wohnung nun schenken. Ich wiederum würde sie meiner ältesten Tochter verkaufen wollen . Die frage ist wie gehe ich am besten vor ? Muss ich die Immobielie schätzen lassen ? Lasse ich die Wohnung mir , meiner Frau und meiner Tochter schenken um den Freibetrag so zu erhöhen geht das ? Kann ich meiner Tochter dann unsere Anteile verkaufen ohne Spekulationsteuer zahlen uu müssen ?


    Ich sag schonmal Danke ...

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Komplizierter geht es wohl nicht?


    Du solltest ja schon mal schreiben was diese Wohnung aus deiner Sicht ungefähr wert ist.

    Die wilden Schenkereien lösen logischerweise Schenkungssteuer aus und die Freibeträge sind natürlich nicht sehr hoch.

    Außerdem dürft ihr bei dem ganzen hin und her die Notargebühren und Gebühren für das Grundbuchamt nicht vergessen.


    Es gibt eine sehr einfache Methode:

    Der Bruder der Erblasserin verkauft die Wohnung an deine Tochter….

  • Ich verstehe auch nicht, warum die Wohnung erst vom Bruder der Stiefmutter an dich geschenkt werden soll und du verkaufst sie dann an die Tochter. Somit wird die Immobilie zwei Mal übertragen. Das kostet Geld.

    Soll der Bruder die Wohnung doch direkt an deine Tochter verkaufen. Den Verkaufserlös kann er dann ja immer noch dir und/oder deiner Frau schenken.

    Das Schenken von Bargeld ist deutlich einfacher, als das Schenken einer Immobilie.

  • Anfang des Jahres ist meine Stiefmutter verstorben. Für sie war klar, dass ich ihre Eigentumswohnung mal erbe. Da sie überraschend verstorben ist hat sie leider kein Testament geschrieben.

    Damit gilt gesetzliche Erbfolge, und was der Verstorbenen klar gewesen sein mag, ist Schall und Rauch.

    Also hat ihr Bruder die Wohnung geerbt.

    Nehmen wir mal an, die Wohnung sei 200 T€ wert. Erbschaftsteuerfreibetrag von Schwester zu Bruder: 20.000 €. Steuersatz von Schwester zu Bruder: 20%, also 36 T€ Erbschaftsteuer.

    Er möchte mir die Wohnung nun schenken. Ich wiederum würde sie meiner ältesten Tochter verkaufen wollen.

    Du möchtest also im Endeffekt Geld haben, das Deine Tochter bezahlt. Richtig so?


    Wenn Dir Dein Stiefonkel die Wohnung schenkt, fällt Schenkungsteuer an, die geht nach den gleichen Richtlinien wie eine Erbschaft. In diesem Fall wären das wieder 20 T€ Freibetrag, für den Rest allerdings vermutlich 30%, weil Du für den Bruder Deiner Stiefmutter erbschaftsteuerlich ein völlig Fremder bist.


    Schenkt Dir Dein Stiefonkel die Wohnung, möchte er insgesamt sicherlich nicht draufzahlen wollen, das heißt: Du müßtest a) seine Erbschaftsteuer und b) die Schenkungsteuer bezahlen.


    Vom Verfahren her ist es einfacher, wenn Dein Stiefonkel die Wohnung Deiner Tochter verkauft. Ich kenne Eure familiären Verhältnisse nicht, kann somit nicht ermessen, wie nahe ihm Deine Tochter am Herzen liegt und wie nahe Du.


    Wäre ich der Stiefonkel (und wollte ich mein Erbe mit warmen Händen weitergeben, weil ich selber für mich schon genug hätte), so würde ich die Wohnung gleich der Tochter verkaufen oder diese ihr gar schenken. Aufwand und ggf. auch Steuer spart das in jedem Fall.


    Formal könnte man den Preis der Wohnung so wählen, daß man den Schenkungsteuerfreibetrag von Stiefgroßonkel zu Stiefgroßnichte nutzt, außerdem ist man bei Immobilientransaktionen flexibler als mit Bankguthaben. Wenn der Immobilienpreis nicht ganz aus dem Rahmen fällt, kann man einem Familienmitglied durch eine Immobilientransaktion schenkungsteuerfrei etwas zugutekommen lassen, und sei es nur dadurch, daß man die Marktspanne ausnutzt und an den unteren Rand geht.


    Wenn Dein Stiefonkel das erlöste Geld partout nicht behalten will, kann er Dir das Geld dann schnenken (wobei er aber vermutlich darauf bestehen wird, daß Du die Schenkungsteuer bezahlt).


    Wäre aus Deiner Sicht sicherlich besser gewesen, Deine Stiefmutter hätte ein Testament erstellt, das läßt sich nun aber nicht mehr ändern. Hätte, hätte, Fahrradkette.

  • Damit gilt gesetzliche Erbfolge, und was der Verstorbenen klar gewesen sein mag, ist Schall und Rauch.


    Wäre aus Deiner Sicht sicherlich besser gewesen, Deine Stiefmutter hätte ein Testament erstellt, das läßt sich nun aber nicht mehr ändern. Hätte, hätte, Fahrradkette

    Ist alles bekannt und bringt überhaupt nicht weiter.

    Das hat ja schon selber geschrieben und weiß es.

  • Du möchtest also im Endeffekt Geld haben, das Deine Tochter bezahlt. Richtig so?

    Im Grunde ja , ich habe 4 Kinder und möchte jeden den gleichen Anteil zukommen lassen . Wenn ich nur 1 Kind hätte wäre mir das nicht so wichtig aber ich kann nicht der ältesten eine Eigentumswohnung zukommen lassen und die anderen gehen leer aus . Da ich mich mit solchen Dingen nicht auskennen habe ich mich hier angemeldet und hoffe auf Informationen von Experten .

  • Du möchtest also im Endeffekt Geld haben, das Deine Tochter bezahlt. Richtig so?

    Im Grunde ja , ich habe 4 Kinder und möchte jeden den gleichen Anteil zukommen lassen .

    Also nein. Du möchtest das Geld nicht haben, sondern allenfalls verwalten für Deine Kinder, die jedes den gleichen Teil davon erhalten sollen.


    Das Schöne an Forendiskussionen ist, daß der typische Anfrager seine Frage in Etappen stellt. Mit jedem Schlückchen Information, das der Anfrager herausläßt, stellt sich die Sachlage immer wieder anders dar.


    Eine sinnvolle Information, die nun noch fehlt, ist das Alter Deiner Kinder (und eventuell die Mitteilung, ob Du ihnen zutraust, mit einem größeren Geldbetrag verantwortungsvoll umzugehen). Die Tochter, die die Wohnung übernehmen soll, muß schon etabliert sein, sonst wäre die Wohnung außerhalb ihrer finanziellen Reichweite, denn unabhängig von Geschenken muß sie den Großteil der Wohnung ja finanzieren.


    Ach ja: Es wäre auch nützlich, wenn man eine Ahnung vom Wert oder vom Preis der Wohnung hätte; dazu könnte deren Größe und ggf. Lage helfen oder die Miete eventuell ähnlicher Wohnungen im gleichen Haus oder in der Region.


    Wie schon geschrieben kommt der Bruder, Dein Stiefonkel, um die Erbschaftsteuer nicht herum, und den Betrag wird er aus dem Erlös bezahlen wollen, damit er bei dem Erbfall nicht auch noch drauflegt. Immerhin: Er ist wenigstens in der Erbschaftsteuerklasse II, hat somit den gleichen geringen Freibetrag von 20 T€ wie Ihr anderen, aber einen geringeren Steuersatz von vermutlich 20%. Die anderen haben (in einem weiten Wertbereich) einen Steuersatz von 30%.


    Wenn ohnehin Deine Kinder bedacht werden sollen, ist es steuerlich günstiger, wenn der Stiefonkel nach dem Verkauf der Wohnung (200 T€ unterstellt) einen Teil des Erlöses an 6 Personen weitergibt, nämlich Dich, Deine Frau und Deine Kinder. Jede dieser Personen hat 20 T€ Freibetrag, damit könnte man 120 T€ steuerfrei weitergeben. Nachdem Du Deine Kinder bedenken wolltest (und ich mir vorstellen könnte, daß Deine Frau das auch so sieht), können beide Eltern von diesem Geld jedem Kind 5 T€ steuerfrei weitergeben (zusammen pro Kind 10 T€), was pro Kind immerhin 3 T€ Schenkungsteuer spart. Von Eltern zu Kind gibt es einen Freibetrag von 400 T€ alle 10 Jahre, das ist im Vergleich zu den Freibeträgen unter Fremden viel. Da paßt eine ganze Menge hinein.


    Die anderen um die 100 T€ bleiben erstmal beim Stiefonkel. Sollte dieser jung genug sein, könnte er die Aktion in 10 Jahren sinngemäß wiederholen, damit wäre dann der Wert der Wohnung Deiner Stiefmutter steuerschonend an Deine Kinder gegangen.


    Vielleicht ist die geerbte Wohnung auch kleiner und bringt weniger oder viel weniger. Dann wird die Konstruktion einfacher.

    Da ich mich mit solchen Dingen nicht auskennen, habe ich mich hier angemeldet und hoffe auf Informationen von Experten .

    Hier gibt es aber keine Experten, dieses Forum dient zum Gedankenaustausch von Laien.


    Der Experte in solchen Dingen heißt Fachanwalt für Erbrecht, und den sollten die Beteiligten meines Erachtens auch konsultieren, wenn sie sich untereinander einig sind. Es kann nicht schaden, wenn dieser Mann auch Notar ist, fürs Grundbuch braucht man ihn ohnehin. Möglicherweise reicht auch 1 Änderung des Grundbuchs von Stiefoma zu Stiefenkelin. ohne den Zwischenschritt der Umschreibung auf den Bruder. Das könnte Aufwand sparen, vielleicht auch Gebühren. Aber das weiß der Fachmann besser als ich.