Betrug versuch Haus verkauf

  • Hallo,

    mein Schwiegervater hat ein 3-Familien-Haus verkauft an den Stiefsohn.

    Er hat sich selber notariell im Grundbuch Wohnrecht nach 1093 für die untere Wohnung eingetragen.

    Und für meine Frau, die die leibliche Tochter ist, ist ein Wohnrecht für die rechts außen einliegende Wohnung.

    Das Haus wurde deswegen für 60.000 Euro an den Stiefsohn verkauft, weil es halt ein alter Bauernhof ist für gesamt über 500.000.

    Soweit so gut.

    Jetzt ist mir zu Ohren gekommen, dass die Stieftochter, die das Vorsorgerecht hat für Schweigevater.

    Ihrem leiblichen Bruder die Notarkosten, ich denke 5000 euro des Hauskäufers von Schwiegervaters Konto zu begleichen.

    Und ihm 20000 euro zurück überweisen will auf das neue Verwaltungskonto des Stiefsohns

    Schwiegervater ist 84. Ich habe noch nicht mit ihm gesprochen, aber er weiß und versteht noch, dass er kein Besitzer mehr ist und ich denke, er weiß auch, was das heißt, 25000 von seinem Konto. Meine Frau, die leibliche Tochter, hat halt nur Verwaltungsrecht auf dem Konto von ihrem Vater.

    Was kann ich tun, um dieses Verbrechen zu unterbinden?

    der notar vertrag samt grundbuch änderung ist vom Notar vor 3 wochen gewsen und wier warten jetzt alle auf die änderung im grundbuch

  • Kater.Ka 17. April 2025 um 14:27

    Hat das Thema freigeschaltet.
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    Wenn ich es richtig verstehe geht es um die Betreuung, in diesem Fall die Vermögenssorge. In diesem Fall müsste mMn das Gericht im Verkauf eingebunden gewesen sein. In so einem Fall würde ich den dortigen Bearbeiter auf den Sachverhalt ansprechen. Allerdings nur dann, wenn die genannte Zahlung bestätigt ist und nicht nur vermutet wird.

    Wie gesagt nur Meinung eines Laien.

  • ich verstehe die Frage nicht. Der Schwiegervater (vertreten durch die Stieftochter) überweist dem Stiefsohn 20.000 € und zahlt auch die Notartkosten von 5.000 €. Wenn Sie entsprechend bevollmächtigt ist, sehe ich da kein Verbrechen.

    Handelt die Stieftochter gegen den Wunsch des Schwiegervater sollte dieser die Vollmacht widerrufen.

    Sich ungerecht behandelt zu fühlen oder ungerecht behandelt zu werden, ist kein Verbrechen. Der Schwiegervater kann mit seinem Eigentum machen, was er will (sofern er noch voll geschäftsfähig ist).

  • Hallo jojorog,

    bitte einen Gang zurückschalten in der Wortwahl. Ggf. von seinen Eltern ungerecht behandelt zu werden, ist kein Verbrechen, nicht einmal ein Vergehen. Die Eltern können mit ihrem Geld machen was sie wollen.

    Detail:

    Das Haus wurde deswegen für 60.000 Euro an den Stiefsohn verkauft, weil es halt ein alter Bauernhof ist für gesamt über 500.000.

    Das bei einem realistischen Immobilienwert von 500k die Belastung mit zwei Wohnrechten zum Verkaufspreis von nur noch 60k führt, möchte ich bezweifeln. Nach meiner familiären Befassung mit alten Bauernhöfen ist ein Verkehrswert (nur des Hofes ohne landwirtschaftliche Flächen) von 500k nicht sonderlich wahrscheinlich.

    Gruß Pumphut

  • Gruß Pumphut

    genau so ists bestätigt durch das bau gutachten und in zusamenhang mit dem notar vertrag die kann ich hier nicht hochladen wegen daten schutz

    danke allen für die unterstüzung