Hallo zusammen,
ich möchte meine Immobilie, die aktuell noch nicht abbezahlt ist, an meine Kinder verschenken und mir und meiner Frau dafür natürlich ein Wohnrecht eintragen lassen. Wie wird ein solcher Wunsch von den finanzierenden Banken bewertet? Stehen die da im Allgemeinen ablehnend gegenüber, geben die Ihre Zustimmung bzw. ist die zwingend erforderlich? Dass die Bank selbst natürlich weiterhin im Grundbuch eingetragen ist, versteht sich von selbst. Kann vielleicht schon jemand aus Erfahrung etwas zu diesem Thema sagen? Vielen Dank für eure Antworten.