Verschenken einer noch nicht bezahlten Immobilie

  • Hallo zusammen,

    ich möchte meine Immobilie, die aktuell noch nicht abbezahlt ist, an meine Kinder verschenken und mir und meiner Frau dafür natürlich ein Wohnrecht eintragen lassen. Wie wird ein solcher Wunsch von den finanzierenden Banken bewertet? Stehen die da im Allgemeinen ablehnend gegenüber, geben die Ihre Zustimmung bzw. ist die zwingend erforderlich? Dass die Bank selbst natürlich weiterhin im Grundbuch eingetragen ist, versteht sich von selbst. Kann vielleicht schon jemand aus Erfahrung etwas zu diesem Thema sagen? Vielen Dank für eure Antworten.

  • Ich möchte meine Immobilie, die aktuell noch nicht abbezahlt ist, an meine Kinder verschenken und mir und meiner Frau dafür natürlich ein Wohnrecht eintragen lassen. Wie wird ein solcher Wunsch von den finanzierenden Banken bewertet?

    Warum fragst Du das Deine finanzierende Bank nicht direkt?

    Stehen die da im Allgemeinen ablehnend gegenüber, geben die Ihre Zustimmung bzw. ist die zwingend erforderlich?

    Manche Banken machen das, manche machen das nicht. Es dürfte im Einzelfall auf die Details ankommen, die Du uns hier nicht nennst.


    Die Zustimmung der Bank ist in der Tat zwingend erforderlich, schließlich ist im Grundbuch eine Grundschuld eingetragen.


    Hilft Dir diese Auskunft jetzt weiter?

  • Vielen Dank euch allen.

    Warum ich nicht selbst die Bank frage: Weil das Thema gerade gestern Abend aktuell in der Familie aufgekommen ist und die Bank heute und in den nächsten Tagen wohl nur sehr schwer zu erreichen ist... ;)

  • Warum ich nicht selbst die Bank frage: Weil das Thema gerade gestern Abend aktuell in der Familie aufgekommen ist und die Bank heute und in den nächsten Tagen wohl nur sehr schwer zu erreichen ist... ;)

    Tja, dann wirst Du wohl warten müssen, bis die Bank wieder öffnet (vor allem: Du dort einen kompetenten Menschen erreichen kannst).


    Eine Foren- oder Internetauskunft hilft Dir ja nicht: Prinzipiell ist das möglich, was Du Dir vorstellst. Ob es aber für Dich zum Tragen kommt, hängt vom Einzelfall ab.

  • Hallo Matthes1960

    Das ist eine einfache Frage, zumindest für mich,

    weil ich solche Transaktionen schon MEHRFACH hinter mich gebracht habe.

    Das Verschenken einer Immobilie zu Lebzeiten an Kinder oder andere Personen ist alltäglich.

    Die Grund hierfür ist meistens:

    1.) Man will zu Lebzeiten den Erbfall vereinfachen und Kosten und womöglich Streit innerhalb der Erbengemeinschaft ersparen.

    und / oder

    2.) Man will Erbschaftssteuer sparen. Vor allem bei größeren Vermögen ein wichtiges Thema

    Jetzt zu Deiner Frage
    Wenn Du an Deine Kinder eine Schenkung machst, egal ob Immobilie oder Aktien oder Goldbarren oder Bargeld oder Firmenateile dann fällt Schenkungssteuer an.

    Allerdings erst ab einem Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind innerhalb von 10 Jahren

    D.h. nur der Betrag ÜBER 400.000 Euro pro Kind innerhjalb von 10 Jahren ist steuerpflichtig.

    Wenn Du 2 Kinder hast kannst Du ein Haus für 800.000 Euro steuerfrei verschenken.

    Es kommt aber noch besser:

    Wenn Du noch Schulden auf dem Haus hast, dann ist der Wert niedriger.

    Angenommen Dein Haus ist 1 Mio. Euro wert und Du hast 200.000 Euro Schulden dann ist der Wert des geschenkten Hauses logischerweise auch nur 800.000 Euro weil die Kinder ja in diesem Fall die Schulden mit geschenkt bekommen und dies noch abzahlen müssen.

    Da Du keine Beträge ganannt hast, musst Du selbst die Rechnung machen, sonst hätte ich dir das hier kurz ausgerechnet.

    ABER ACHTUNG

    In Deinem Fall kommt es nochmal besser.

    Du willst wohl Dein Haus an Deine Kinder verschenken aber im Haus weiterhin wohnen bleiben und Dir im Grundbuch ein Wohnrecht eintragen lassen.

    In diesem Fall ist logischerweise das Geschenk, also das Haus weniger wert, weil es der Beschenkte nicht nutzen kann.

    Er kann weder selbst einziehen noch es verkaufen noch vermieten -

    im Vergleich zu jemand der ein Haus OHNE dieses Wohnrecht geschenkt bekommen hat.

    Daher wird der WERT des sogenannten Wohnrechts vom Wert des Hauses abgezogen.

    Hierfür gibt es Tabellen.

    Je jünger Du bist umso höher ist der Wert des Wohnrechtes wei Du ja statistisch mit 50 Jahren länger lebst als wenn Du schon 70 oder 80 bist (so wie ich)

    Daher nochmal ein anderes Beispiel

    Der Wert Deines Hauses ist 1,5 Mio.

    Du bist zt.B. 50 Jahre alt und hast somit eine Lebenserwartung laut Tabelle von 34 Jahren.

    Dann kannst Du in der Tabelle Hauswert und Lebensalter den Wert des Wohnrechts ablesen.

    Das sind geschätzt minndestens 300.000 Euro, dazu noch Schulden von z.B. 200.000, dann ist das Geschenk statt 1,5 Mio. nur noch 1 Mio. wert.

    Dann geht noch der Freibetrag von 2 x 400.000 Euro ab somit verbleibt in diesem Beispiel ein steuerpflichtiges Geschenk von 200.000 Euro, also pro Kind 100-000 Euro.

    Davon zahl dann jedes Kinder Schenkungssteuer

    Achtung es bleibt immer noch spannend:

    Wenn die Schenkung PRO KIND mehr als 400.000 Euro beträgt also NACH ABZUG des Wohnrechtwertes und nach Abzug des Schulden dann fällt wohl Schenkungssteuer an.

    Der PROZENTSATZ richtet sich nach der Höhe der Schenkung.

    Bis 300.000 Euro PRO KIND (als zusätzlich zum Freibetrag) fallen 11% Steuer an,

    bis 600.000 sind es 15% und bis 6 Mio. 19%!

    Die höchste Schenkungssteuer für KINDER fällt bei Beträgen ÜBER 26 Mio. an, da sind es dann 30%

    viel teurer wird es bei Schenkungen z.B. an die unverheiratete Lebensgefährtin oder andere sogenannte fremde DRITTE, da ist man schnell bei 50%.

    Aber das ist bei Dir ja ein klassischer Fall.

    FAlls Du noch nicht erschlagen bist von meinen Argumenten noch ein Zusatz.

    Falls Du das Wohnrecht nicht nur für DICH sondern auch für Deine Frau oder Deine Lebengefährtin oder Deine Freundin eintragen lässt, dann gilt das Wohnrecht so lange bis auch der Letzte von EUCH BEIDEN gestorben ist.

    Weil das dann im Normallfall noch länger dauert weil man selten zusammen stirbt, wird der Wert des Geschenkes noch geringer!

    Viel Glück bei Deiner Entscheidung (Klarnamen von Moderation entfernt)

    PS

    Manche Schenkung zu Lebzeiten wurde oft schon bereut.

    PS

    Falls der Forumsfreund Achim Weiss hier mitliest noch der Hinweis, dass ich weiß, dass es auch noch einen Unterschied gibt zwischen WOHNRECHT auf Lebenszeit und NIESSBRAUCH-RECHT. Das wollte ich aber dem Fragesteller ersparen.

    Viele Grüße McProfit

  • Wenn Du noch Schulden auf dem Haus hast, dann ist der Wert niedriger.

    Angenommen Dein Haus ist 1 Mio. Euro wert und Du hast 200.000 Euro Schulden dann ist der Wert des geschenkten Hauses logischerweise auch nur 800.000 Euro weil die Kinder ja in diesem Fall die Schulden mit geschenkt bekommen und dies noch abzahlen müssen.

    Vermutlich muss dann aber die Bank mitspielen und die Kinder müssen ausreichend kreditwürdig und in der Lage sein, den Kredit abzuzahlen.


    an meine Kinder verschenken

    Wie viele Kinder sind es denn und worum geht es Dir konkret? Möchten die Kinder das überhaupt? Zu mehreren ein Haus übernehmen, in dem man nicht wohnen kann (und wo auch perspektivisch vermutlich nur einer einziehen kann), für das man aber einen Kredit abzahlen und die Instandhaltungskosten tragen (und sich mit seinen Geschwistern als Miteigentümer einigen) muss?


    Das Thema birgt viel Konfliktpotenzial in der Familie.

  • Vielen Dank für eure Antworten. Das alles gibt zunächst mal wertvolle Hinweise, auf was es zu achten gilt und was im im Einzelnen geklärt werden muss. Aber die ganzen Denkanstöße waren für mich wertvoll... :thumbup: