Guten Tag!
Sind die vorweggenommene Betriebsausgaben die bis zu unter 800€ netto liegen, bei Punkt 36 "Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach §6 Abs.2 EStG" einzutragen?
Oder wo muss ich das eintragen in der EÜR oder in welches Formular muss ich das eintragen?
Und auf welchem Formular kann ich die vorweggenommene Wirtschaftsgüter eintragen, die höher als 800€ sind?
Ich danke euch schonmal, für die Antworten.
Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG (Euro, Cent)