Vorweggenommene Betriebsausgaben in der EÜR eintragen?

  • Guten Tag!


    Sind die vorweggenommene Betriebsausgaben die bis zu unter 800€ netto liegen, bei Punkt 36 "Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach §6 Abs.2 EStG" einzutragen?

    Oder wo muss ich das eintragen in der EÜR oder in welches Formular muss ich das eintragen?

    Und auf welchem Formular kann ich die vorweggenommene Wirtschaftsgüter eintragen, die höher als 800€ sind?


    Ich danke euch schonmal, für die Antworten.



    Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG (Euro, Cent)

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo,


    es kommt auf die Art der Betriebsausgabe an. Handelt es sich um Gegenstände des Anlagevermögens z.B. der Bürostuhl für unter 800 EUR, dann können diese in dieser Position erfasst werden. Gegenstände des Anlagevermögens die über 800 EUR kosten (Laptop für Bildbearbeitung) gehören abgeschrieben. Dafür gibt es ein extra AVEÜR(?) Formular, wo diese Gegenstände eingetragen werden. Die daraus resultierende Abschreibung wird dann in die EÜR übernommen.


    Gegenstände die nicht dem Anlagevermögen zugerechnet werden, müssen an die entsprechenden anderen Stellen der EÜR eingetragen werden.


    Für detaillierte Fragen bietet sich der Gang zum Steuerberater an, dass ist in der Regel gut investiertes Geld.


    Viele Grüße

  • Es kommt auf die Art der Betriebsausgabe an. Handelt es sich um Gegenstände des Anlagevermögens z.B. der Bürostuhl für unter 800 EUR, dann können diese in dieser Position erfasst werden. Gegenstände des Anlagevermögens, die über 800 EUR kosten (Laptop für Bildbearbeitung), gehören abgeschrieben.

    Schlechtes Beispiel. Gerade bei Computern besteht die Wahl, ob man sie abschreibt oder auf einmal absetzt (selbst bei Kaufpreisen über 800 € netto). Bei anderem Anlagevermögen ist das so, das wird über die Nutzungszeit abgeschrieben.

    Für detaillierte Fragen bietet sich der Gang zum Steuerberater an, das ist in der Regel gut investiertes Geld.

    Kommt auf die Größe des Unternehmens an, würde ich mal sagen. Bei kleinen Unternehmen ist der Steuerberater verhältnismäßig teuer (und dennoch mag ein kleines Mandat für den Steuerberater uninteressant sein, so daß er es möglicherweise noch nicht einmal annimmt).


    Dies hier ist ein Forum für Finanzselbermacher - das gilt auch für die Steuer.

  • Schlechtes Beispiel. Gerade bei Computern besteht die Wahl, ob man sie abschreibt oder auf einmal absetzt (selbst bei Kaufpreisen über 800 € netto). Bei anderem Anlagevermögen ist das so, das wird über die Nutzungszeit abgeschrieben.

    Auch die "Absetzung auf einmal" ist eine Abschreibung eines Wirtschaftsgutes. Auch dieses Wirtschaftsgut muss im Anlageverzeichnis aufgeführt sein.

    Dies hier ist ein Forum für Finanzselbermacher - das gilt auch für die Steuer.

    Die Praxis beweist täglich das Gegenteil aber Du hast natürlich Recht, dass es unter Umständen schwer ist einen Steuerberater zu finden.

  • Du hast behauptet:

    Für detaillierte Fragen bietet sich der Gang zum Steuerberater an, das ist in der Regel gut investiertes Geld.

    Ich habe geantwortet:

    Kommt auf die Größe des Unternehmens an, würde ich mal sagen. Bei kleinen Unternehmen ist der Steuerberater verhältnismäßig teuer (und dennoch mag ein kleines Mandat für den Steuerberater uninteressant sein, so daß er es möglicherweise noch nicht einmal annimmt).


    Dies hier ist ein Forum für Finanzselbermacher - das gilt auch für die Steuer.

    Es gibt sicher Konstellationen (und Unternehmensgrößen), in denen man ohne Steuerberater nicht auskommt. In denen stellt sich auch nicht die Frage, ob die Kosten für einen Steuerberater gut investiert sind.


    Bei Solo-Selbständigen oder gar Angestellten bin ich der Auffassung, daß der Steuerfall in der Regel so einfach ist, daß man ihn selbst überblicken (und entsprechend sich das Honorar für den Steuerberater sparen) kann.

    Die Praxis beweist täglich das Gegenteil aber Du hast natürlich Recht, dass es unter Umständen schwer ist einen Steuerberater zu finden.

    Inwieweit hier die Praxis täglich das Gegenteil beweisen soll, müßtest Du mir plausibel machen.

  • Herzlichen Dank, euch allen!


    Ich werde mir eure Ratschläge heute in aller Ruhe durchlesen.


    Euch allen erstmal wünsche ich, einen schönen ersten Mai!

  • "Inwieweit hier die Praxis täglich das Gegenteil beweisen soll, müßtest Du mir plausibel machen."


    Ich könnte dir spontan etliche Dinge aufzählen, die jemand ohne fachkundige "Ersteinweisung" falsch machen könnte.


    Das geht über Rechnungsprüfung für den Vorsteuerabzug bis hin zum falschen/unberechtigten Steuerausweis. Beliebt auch das Thema Fahrtenbuch, Eigenverbrauch/Nutzungsentnahmen, Rücklagen für Steuerzahlungen, Aufbewahrung von E-Rechnungen, Zuordnung zum Betriebsvermögen, Vertragsgestaltung (insbesondere mit nahen Angehörigen) etc.


    Ich möchte nicht wissen, wie viele "Einzelkämpfer" durch fehlende Rücklagen für Steuern fast in die Pleite gerutscht sind.

  • "Inwieweit hier die Praxis täglich das Gegenteil beweisen soll, müßtest Du mir plausibel machen."


    Ich könnte dir spontan etliche Dinge aufzählen, die jemand ohne fachkundige "Ersteinweisung" falsch machen könnte.

    Mach hin!

    Das geht über Rechnungsprüfung für den Vorsteuerabzug bis hin zum falschen/unberechtigten Steuerausweis. Beliebt auch das Thema Fahrtenbuch, Eigenverbrauch/Nutzungsentnahmen, Rücklagen für Steuerzahlungen, Aufbewahrung von E-Rechnungen, Zuordnung zum Betriebsvermögen, Vertragsgestaltung (insbesondere mit nahen Angehörigen) etc.


    Ich möchte nicht wissen, wie viele "Einzelkämpfer" durch fehlende Rücklagen für Steuern fast in die Pleite gerutscht sind.

    Das letzte dürfte der entscheidende Effekt sein, der eine viel größere Auswirkung hat als Fahrtenbuch und Eigenverbrauch.

    Viele Einzelkämpfer sind ehemalige Angestellte, sind also gewöhnt daran, daß sie ihr Geld bereits versteuert und verbeitragt bekommen. Praktisch jedes Unternehmen startet langsam, das heißt: Am Anfang sind die Kosten besonders hoch und die Einkünfte gering. Da wird dann schnell mal die Altersvorsorge auf Lücke gesetzt und auch nicht an die Steuer gedacht. Das geht auch erstmal fast zwei Jahre lang recht gut. Die Steuererklärung für 2025 ist erst im Spätjahr 2026 fällig, wenn ein Steuerberater oder eine ähnliche Körperschaft ins Spiel kommt, kann sich das bis ins Jahr 2027 hinziehen.


    Wenn dann der Steuerbescheid für 2025 kommt, ist nicht nur auf einen Batzen die Steuer für 2025 fällig, sondern auch eine "nachträgliche Vorauszahlung" für 2026 sowie laufende Vorauszahlungen für 2027. Das heißt praktisch: Auf einen Schlag ist die Steuer zweier ganzer Jahre fällig - und selbst, wenn das nur 25% sind, ist es doch der Überschuß eines halben Jahres. Wer dafür keine Rückstellungen vorgenommen hat, den wirft das um.


    Aber ob ein Steuerberater dabei hilft? Der kann das Kind vermutlich auch nicht mehr aus dem Brunnen herausholen, wenn es bereits hineingefallen ist.

  • "Aber ob ein Steuerberater dabei hilft? Der kann das Kind vermutlich auch nicht mehr aus dem Brunnen herausholen, wenn es bereits hineingefallen ist."


    Was meinst du denn, wann man idealerweise die "Ersteinweisung" in Anspruch nehmen sollte?


    Im Übrigen würde ich jedem ernsthaft Interessierten (Existenzgründer) gerne eine Aufzählung von klassischen Fehlern erstellen, die ich mir in 30 Jahren Praxis so unter die Augen gekommen sind. Aber Hand aufs Herz, du würdest die erfahrungsgemäß eh nur genussvoll auseinandernehmen und jeden Punkt mit "ist halb so wild" herunterspielen. Und dafür ist mir meine Zeit zu schade.

  • Was meinst du denn, wann man idealerweise die "Ersteinweisung" in Anspruch nehmen sollte?

    Ich gebe Dir gleich mal die Antwort, die Du gern hören möchtest: Selbstverständlich bereits in der Planungsphase, noch bevor der Einzelkämpfer seinen Gewerbeschein beantragt.


    Allerdings ist die Einzelberatung für viele Möchtegern-Soloselbständige ziemlich/zu teuer (und mittlerweile soll es nicht ganz einfach sein, für kleine Mandate überhaupt einen Steuerberater zu finden).