CO2-Kostenbeteiligung vom Vermieter

  • Liebe Alle!

    Ich wohne in einem Altbau mit Gasheizung und freue mich naturgemäß sehr, dass sich der Vermieter (der keinerlei Anstalten macht, das Gebäude energetisch zu sanieren) an den steigenden CO2-Kosten beteiligen muss. Leider sind wir laut Mietvertrag auch verpflichtet, die Kosten für das Entkalken des Boilers zu übernehmen - deutlich über 800 Euro. Die nächste Entkalkung droht schon dieses Jahr, obwohl die letzte erst 2023 gemacht wurde. Jetzt meine Fragen:

    Kann der Vermieter auch an diesen Kosten beteiligt werden?

    Darf der Vermieter den Turnus für die Entkalkung selbst bestimmen, obwohl er nicht zahlen muss?

    Vielen lieben Dank für Antworten :)

    Anne

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich wohne in einem Altbau mit Gasheizung und freue mich naturgemäß sehr, dass sich der Vermieter (der keinerlei Anstalten macht, das Gebäude energetisch zu sanieren) an den steigenden CO2-Kosten beteiligen muss.

    Bist du dir ganz sicher, dass der finanzielle Vorteil der niedrigeren Nebenkosten nach Sanierung (Fassadendämmung, neue Fenster, Wärmepumpe) durch die anschließende Mieterhöhung nicht aufgehoben wird?

    Manchmal geht der Schuss nach hinten los. ;)

  • Ich wohne in einem Altbau mit Gasheizung und freue mich naturgemäß sehr, dass sich der Vermieter (der keinerlei Anstalten macht, das Gebäude energetisch zu sanieren) an den steigenden CO2-Kosten beteiligen muss.

    Ich habe das bei mir mal ausgerechnet, würde bei mir keine 20 € im Jahr bringen. Das schenke ich dem Vermieter mit einem Lächeln.


    Auch mein Vermieter macht keine Anstalten, das Gebäude energetisch zu sanieren. Ich bin froh darum, schließlich müßte ich die Sanierung bezahlen, und zwar mit einem Vielfachen der Heizkostenersparnis.


    Fassadensanierungen - eine häufige Form der energetischen Sanierung - sind im Verhältnis sauteuer. Der Vermieter muß sie erstmal auslegen, also bezahlen, kann die Kosten aber nach einem komplizierten Schlüssel auf die Miete umrechnen. Weil die damit begründete Mieterhöhung in der Regel hoch ist, wird ständig am Umrechnungsschlüssel herumgeschraubt. Im Endeffekt zahlt der Mieter die Sanierung binnen 12 bis 15 Jahren selber. In der Regel ist die Erhöhung der Miete erheblich höher als die Heizkostenersparnis, so daß die Warmmiete der Wohnung hinterher höher ist als vorher. Und: Wenn die Sanierung abbezahlt ist, verfällt der Mietaufschlag nicht etwa, sondern bleibt gleich, so daß der Mieter quasi auf ewig die Fassadensanierung abbezahlt. Freu Dich, wenn Dein Vermieter das nicht macht! Es ist für Dich die billigere Alternative.

    Leider sind wir laut Mietvertrag auch verpflichtet, die Kosten für das Entkalken des Boilers zu übernehmen - deutlich über 800 Euro. Die nächste Entkalkung droht schon dieses Jahr, obwohl die letzte erst 2023 gemacht wurde. Jetzt meine Fragen:

    Kann der Vermieter auch an diesen Kosten beteiligt werden?

    Was Du da schreibst, dürfte in der Sache nicht stimmen. Möglicherweise habt Ihr eine Gasetagenheizung, die regelmäßig gewartet werden sollte, und im Mietvertrag steht, daß Ihr das übernehmen müßt. 800 € dafür wären ein sehr strammer Preis. Ich habe dafür lange Jahre 75 € bezahlt. Das ist schon ein erheblicher Preis für eine gute halbe Stunde Arbeit für den GWS-Monteur. Das letzte Mal waren es 150 € (drunter bekommt man das nicht mehr). Handwerk hat goldenen Boden! Die Kosten kannst Du übrigens bei der Steuer ansetzen und bekommst 20% der Lohnkosten erstattet. Die Heizungswartung sind zum größten Teil Lohnkosten. Du kannst überschlägig sagen, daß Du die Mehrwertsteuer vom Finanzamt wiederbekommst.


    Ich habe die jährliche Wartung auch schon einmal verschwitzt und die Therme ist davon nicht kaputtgegangen. Muß man im Einzelfall sehen. Dieses Jahr werden im Gegensatz zum letzten (Habeck-Gasheizungs-Boom!) GWS-Monteure für Routinearbeiten wieder leichter zu bekommen sein.


    Deine Rechnung würde mich interessieren. Kannst Du die mal anonymisiert hochladen?

  • Liebe Alle!

    Ich wohne in einem Altbau mit Gasheizung und freue mich naturgemäß sehr, dass sich der Vermieter (der keinerlei Anstalten macht, das Gebäude energetisch zu sanieren) an den steigenden CO2-Kosten beteiligen muss.

    Energetische Sanierungen sind teuer und oft auch langwierig und mit Unbequemlichkeiten für die Mieter verbunden. Danach steigt die Mieter und zwar unabhängig von den Obergrenzen.

    Sei vorsichtig mit solchen Wünschen.

    In meinen Augen ist diese CO2-Aufteilung der größte Schwachsinn, den sich unsere Regierung seit langem ausgedacht hat.

    Ständig wird getönt, dass die Bürokratie verringert werden muss und dann wird wieder so ein Klops rausgehauen. Für mich als Verwalterin war/ist die Berechnung ein erheblicher Aufwand, zumal mir viele Anbieter die notwendigen Zahlen erst in der 2. Jahreshälfte zur Verfügung stellen können und ich erst dann mit der Abrechnung loslegen kann. :thumbdown:

    Ich wüsste gerne, ob unser ehemaliger Umweltminister das selbst mal ausgerechnet hat.