Ist das legal? Umsatzsteuer

  • Hallo liebes Forum,

    ich zahle, wie wahrscheinlich viele, quartalsweise Umsatz- und Einkommensteuer. Aber manchmal kommt es vor, dass ich in einem Quartal etwas zu viel Geld ausgegeben habe, so dass ich Schwierigkeiten habe, meine Umsatzsteuer in dem Quartal zu zahlen. Ist es dann legal, wenn man die Einnahmen des letzten Monats eines Quartals z.B. erst im ersten Monat des nächsten Quartals angibt? Das Finanzamt bekommt die Umsatzsteuer ja so oder so. Oder ist das völlig unmöglich?

    P.S.: Bitte verhaut mich nicht, ich bin nur ein kleiner Solo Selbständiger... ;)

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Nein.


    Es gibt einen Unterschied ob Sollversteuerung (Paragraph 16 ustg "vereinbarte entgelte") oder Istversteuerung (Paragraph 20 ustg "vereinnahmte Entgelte")


    Beispiel Sollversteuerung: Leistung ausgeführt im Mai 2025. Geld erhalten im Juni 2025. Dann musst du die Umsatzsteuer bereits in der Umsatzsteuervoranmeldung Mai 2025 angeben.


    Beispiel Istversteuerung: Leistung ausgeführt im Mai 2025. Geld erhalten im Juni 2025. Dann musst du die Umsatzsteuer bereits in der Umsatzsteuervoranmeldung Juni 2025 angeben.


    § 13 UStG - Einzelnorm


    Keine rechtsberatung, da kein Steuerberater.

  • Ich bin kein Steuerberater, aber meines Wissens nach gilt bei der Steuer das Zuflussprinzip. Das bedeutet du versteuerst die Einnahme in dem Monat, wo sie auf deinem Konto eingeht.

    Dass man die Versteuerung einen Monat nach hinten schieben kann, weil man gerade nicht flüssig ist, habe ich noch nie gehört.

    Wenn du eine Einnahme hast, musst du einfach den Teil, der später ans Finanzamt geht, direkt für dich ausblenden, oder am besten auf ein zweites Konto überweisen, denn es ist nicht dein Geld. So kommst du gar nicht in Versuchung, es auszugeben

  • Wenn du Sollversteuerer bist, dann ist es nicht legal. Bist du Istversteuerer, dann ist es okay, sofern dir das Geld erst später zugeht.


    Auf Umsatzsteuerbetrug reagiert das Finanzamt nicht gerade freundlich.

  • Legal ist es vielleicht nicht, aber ich denke nicht, dass Dir Dein Finanzamt daraus einen Strick dreht, solange bei der jährlichen Umsatzsteuererklärung alles passt. Und wenn Du das Geld dann irgendwann hast könntest du ja vielleicht sogar eine Korrektur der Umsatzsteuervoranmeldung für denas betroffenen Monat Quartal machen. Dann bist du nur eine kurze Zeit illegal ;)

  • Dass ist doch ganz einfach


    Bis zur Fälligkeit legst du das Geld direkt auf ein separat zu führendes Konto.

    Z.b. nutze ich hierfür das Girokonto Konto von c24, da bekomme ichdann sogar ein paar Zinsen für & kann es von dort bei Fälligkeit direkt weiter überweisen


    Außerdem hat man mit den unterkonnten auch andere Betriebsausgaben fest im Blick und kann diese separat führen. So dass man nur dass Geld auf dem nutzkonzo hat welches man tatsächlich ausgeben kann.


    Um seine Ausgaben zu senken, es gibt tolle Tipps und Trick wie man bspw. Auch heute noch sehr günstig essen kann, neben Rezepten die nur 1€ an Zutaten kosten, gibt es auch vor allem in größeren stätten food Charing Aktionen, und Apps wie bspw. To Good to Go, wo man sich eine Retter tüte holen kann und dann ebenfalls locker 50% spart.


    Bei auftragsflaute oder generell bieten sich auch gut bezahlte Saison Jobs zusätzlich an, bspw. Auf folksfesten, dort hab ich als Student vor ein paar Jahren locker 15€, bis je nach Trinkgeld und stelle,22€ die Stunde verdient.


    Viel Erfolg mit der Selbständigkeit.

  • Legal ist es vielleicht nicht, aber ich denke nicht, dass Dir Dein Finanzamt daraus einen Strick dreht, solange bei der jährlichen Umsatzsteuererklärung alles passt. Und wenn Du das Geld dann irgendwann hast könntest du ja vielleicht sogar eine Korrektur der Umsatzsteuervoranmeldung für denas betroffenen Monat Quartal machen. Dann bist du nur eine kurze Zeit illegal ;)

    Vielen Dank Euch allen!

    Ich kann mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass das extrem Ärger gibt. Immerhin bekommen sie ja ihr Geld. Nur ein Quartal später. Und in der Jahresabrechnung passt ja auch alles. Ich danke Dir vielmals!

  • Vielen Dank Euch allen!

    Ich kann mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass das extrem Ärger gibt. Immerhin bekommen sie ja ihr Geld. Nur ein Quartal später. Und in der Jahresabrechnung passt ja auch alles. Ich danke Dir vielmals!

    Steuerrecht ist kein Wunschkonzert. Im Paragraph 13 UStG (siehe mein Posting von oben) steht das ganz klar drinnen wann die Umsatzsteuer anzumelden und abzuführen ist.


    Auch sollte man als Unternehmer (im Eigeninteresse) den Unterschied kennen zwischen Sollversteuerung (Versteuerung nach vereinbarten Entgelten) und der Istversteuerung (Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten) im Rahmen der Umsatzbesteuerung.

  • Ich zahle, wie wahrscheinlich viele, quartalsweise Umsatz- und Einkommensteuer. Aber manchmal kommt es vor, dass ich in einem Quartal etwas zu viel Geld ausgegeben habe, so dass ich Schwierigkeiten habe, meine Umsatzsteuer in dem Quartal zu zahlen. Ist es dann legal, wenn man die Einnahmen des letzten Monats eines Quartals z.B. erst im ersten Monat des nächsten Quartals angibt?

    Nein, das ist nicht legal, auch dann nicht, wenn man Dir nicht gleich den Kopf herunterreißen wird, und auch dann nicht, wenn Du "nur" mit drei Monaten Verspätung zahlst.


    Damit, daß Du ungenehmigt einen Kredit beim Finanzamt aufnimmst, kommst Du letztlich in Teufels Küche. Im ersten Quartal hattest Du zu viele Ausgaben/Privatausgaben und hast Dich an der Umsatzsteuer bedient (statt sie abzuführen, denn sie ist ja ein Durchlaufgeld). Im zweiten Quartal geht es dann wieder schlecht, so daß Du Dich wieder an der Umsatzsteuer bedienst. Schneller als Du denkst, ist dann das Jahr vorbei, und Du hast die Umsatzsteuer immer noch nicht abgeführt.


    Ich halte es für eine gute Idee (wie von mehreren Foristen bereits vorgeschlagen), ein separates Steuerkonto anzulegen, von dem Du die Steuer gleich überweist und das Konto nicht anrührst außer zur Überweisung der Steuer ans Finanzamt.