Spekulation mit Kapitalertragsteuer. Ist das legal?

  • Liebe Community,

    folgendes Szenario ist mir durch den Kopf gegangen. Ich frage mich ob jemand das mal geprüft oder schon mal ausgeführt hat.


    Bei Aktienanlagen bei Banken in Deutschland wird die Kapitalertragssteuer beim Verkauf der Assets vo n der Bak abgeführt und man muss sich in der Regel um nichts mehr kümmern. Aber es verhält sich anders, wenn man einen Broker z.B. in den USA hat. Dort werden die realisierten Gewinne unversteuert weitergegeben. Der Investor in Deutschland, muss dann aber in der Steuererklärung diese Gewinne dem Finanzamt bekannt machen.

    Nun kommen wir zu folgendem Szenario, die zeitliche Reihenfolge ist wichtig:

    - am 1. Januar 2025 werden Aktien verkauft. Der unversteuerte Gewinn wird nun auf das deutsche Konto überwiesen. Die Abgeltungssteuer beträgt 100.000 EUR


    - die Steuerklärung für das Steuerjahr 2025 wird zum Ende des Jahres 2026 durch den Steuerberater erstellt und an das Finanzamt weitergeleitet.


    - nach meinem Verständnis würden die 100.000 EUR Steuer für mind. 2 Jahre auf dem Konto verweilen und nach dem Steuerbescheid and das Finanzamt überwiesen werden.

    Ist es zulässig diese Summe überhaupt anzulegen? Z. b. sehr konservativ über 2 Jahre auf einen Tagesgeldkonto oder Geldmarkt ETF? Ich verstehe natürlich, dass dann auch die Kapitalerträge aus diesem Trade besteuert werden müssen.

    Besten Dank für Eure Kommentare
    PL


  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Genau so ist es....


    Dein Ertrag (in diesem Fall sind es Kapitalerträge) entstehen im Kalenderjahr 2025. Dafür wurde noch keine Steuer abgeführt.

    Das ist ähnlich, wenn ich jetzt z.B. Gold oder Kryptowährungen handele und die Erträge daraus steuerpflichtig wären, weil ich die Haltedauer von 12 Monaten nicht berücksichtigt habe.


    Für das Kalenderjahr ist im folgenden Jahr 2026 die Steuererklärung anzufertigen. Wenn du sie selbst "bastelst", hast du nur bis zum 31.07.2026 Zeit - wenn die Aufgabe ein Steuerberater übernimmt, dann kann sich das bis ins Jahr 2027 hinziehen. Erst dann ergeht der Steuerbescheid und das Finanzamt fordert den entsprechenden Betrag an.
    Insofern kannst du das Geld jetzt so anlegen, dass es dir dann zur Verfügung steht.

  • Besten Dank für die Antwort! :) Damit könnte ich mit diesen Steuerbetrag spekulieren, bis zum Zeitpunkt des Steuerbescheids. Das wären in diesem Szenario 2+ Jahre ;)
    Ich war/bin mir unsicher ob diese Summe schon nach den Verkauf der Aktien rechtlich gesehen in den Besitz des Bundes übergeht oder erst nach der Ausgabe des Steuerbescheids. Wenn das erstere zutrifft, würde ich mit Geld spekulieren, was tatsächlich mir nicht gehören würde.

  • Besten Dank für die Antwort! :) Damit könnte ich mit diesen Steuerbetrag spekulieren, bis zum Zeitpunkt des Steuerbescheids. Das wären in diesem Szenario 2+ Jahre ;)
    Ich war/bin mir unsicher ob diese Summe schon nach den Verkauf der Aktien rechtlich gesehen in den Besitz des Bundes übergeht oder erst nach der Ausgabe des Steuerbescheids. Wenn das erstere zutrifft, würde ich mit Geld spekulieren, was tatsächlich mir nicht gehören würde.

    Stellen wir uns jetzt einmal vor, dass du in 2025 irgendeine Aktie kaufst, die du bis zum Jahresende 2025 mit einem Verlust in Höhe des Gewinnes wieder verkaufst, dann wäre ja überhaupt kein Ertrag entstanden.

  • Ist es zulässig diese Summe überhaupt anzulegen? Z. b. sehr konservativ über 2 Jahre auf einen Tagesgeldkonto oder Geldmarkt ETF? Ich verstehe natürlich, dass dann auch die Kapitalerträge aus diesem Trade besteuert werden müssen.

    Geld ist Geld. Mit dem Verkauf entsteht ein Anspruch des Finanzamts an dich. Wie du diesen Anspruch zum Zeitpunkt des Steuerbescheids erfüllst, ist deine Angelegenheit. Mit diesem Geld, anderem Geld, einem Lottogewinn,....nur zahlen solltest du können.

  • Du kannst jederzeit mit deinem vollen Vermögen machen was du magst. Solange du deine nicht versteuerten Kapitalerträge in der Steuererklärung ordnungsgemäß angibst und die voraussichtlich entstehende Steuernachzahlung fristgemäß lt. Bescheid leistet, ist alles ok. Du kannst also bis zu 2 Jahre mit Geld arbeiten, das bei einem Broker der die Abgeltungssteuer direkt abführt bereits lange weg wäre.


    Wie LebenimSueden schon sagt, es ist grundsätzlich sehr empfehlenswert, gegenüber dem Finanzamt nicht in Zahlungsverzug zu geraten. Man hört, die seien da nicht sooo kulant.

  • Wie LebenimSueden schon sagt, es ist grundsätzlich sehr empfehlenswert, gegenüber dem Finanzamt nicht in Zahlungsverzug zu geraten. Man hört, die seien da nicht sooo kulant.

    100 T€ Abgeltungsteuer(schuld) bedeutet 400 T€ zu versteuernde Kapitalerträge. Das ist eine Größenordnung, bei der sich ein Steuerberater vermutlich lohnt, der ggf. eine passende Strategie austüftelt.


    Wenn man den Trick einmal macht, geht das so: Man kassiert den Gewinn über den US-amerikanischen Broker im günstigsten Fall im Januar eines Jahres. Die Steuererklärung für dieses Jahr reicht man im Juli des Folgejahres ein oder läßt die Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe gegen Geld machen. Man könnte sich ausrechnen, ob der Liquiditätsvorteil durch die dann später mögliche Einreichung der Steuererklärung die Kosten rechtfertigt. Viele Wochen später kommt der Steuerbescheid - und erst dann zahlt man die Steuer, die man mit der Abgeltungsbesteuerung schon eineinhalb oder zwei Jahre früher bezahlt hätte.


    Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres.


    Also: Im Januar 2025 den Gewinn gemacht, Steuererklärung ohne Steuerberater am 31.07.2026, mit Steuerberater am 28.02.2027 eingereicht, Zinslauf beginnt am 01.03.2027.


    Bei der Summe könnte das Finanzamt annehmen, daß ein solcher Kapitalgewinn regelmäßig auftritt und dann Vorauszahlungen und nachträgliche Vorauszahlungen festsetzen. Das kappt dann den Liquitätsvorteil.