Steuerklasse III nicht möglich – was tun bei Familie außerhalb der EU?

  • Hallo zusammen,

    ich bin ukrainischer Staatsbürger mit Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG und wohne in NRW. Ich bin gemeldet und werde bald arbeiten.

    Meine Ehefrau und mein Kind leben in der Ukraine. Meine Frau ist nicht berufstätig, und ich werde beide finanziell unterstützen.

    Da meine Familie außerhalb der EU lebt, kann ich leider nicht die Steuerklasse III bekommen.

    Meine Frage ist:

    Wie kann ich meine Situation steuerlich am besten behandeln lassen?

    Gibt es eine Möglichkeit, meine Familie trotzdem steuerlich zu berücksichtigen (z. B. über Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht oder außergewöhnliche Belastung)?

    Was ist hier der richtige Weg?

    Vielen Dank für jede Hilfe!

    Alex

  • Kater.Ka 13. Mai 2025 um 16:40

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Die Steuerklassen haben nur Auswirkungen auf die Lohnsteuer, welche genau genommen eine Vorauszahlung (als Quellensteuer) auf die Einkommensteuer ist.

    Etwaige Nachteile kannst du also über die Steuererklärung ausgleichen, sofern du dort Angaben machen kannst, welche dein zu versteuerndes Einkommen reduzieren.

  • Die Steuerklassen haben nur Auswirkungen auf die Lohnsteuer, welche genau genommen eine Vorauszahlung (als Quellensteuer) auf die Einkommensteuer ist.

    Etwaige Nachteile kannst du also über die Steuererklärung ausgleichen, sofern du dort Angaben machen kannst, welche dein zu versteuerndes Einkommen reduzieren.

    Wenn die Ehefrau im Ausland lebt, bekommt er in der Regel keinen Splittingtarif, kann allerdings Unterhaltsleistungen geltend machen (wobei er sich sinnvollerweise rechtzeitig Gedanken über die bürokratischen Anforderungen macht).