Umgang mit Verlusten aus Crowdinvesting

  • Hallo,


    leider waren meine Investitionen bei Dagobert Invest eher keine gute Idee und es sind welche verspätet und manche wohl total ausgefallen. Wie gehe ich damit in der Steuererklärung um? Ab welchem Zeitpunkt kann ich den Verlust aufnehmen? Welche Nachweise benötige ich? Und kann ich ihn nur mit den Zinseinnahmen verrechnen oder wie geht das?

    Herzlichen Dank für Euere Rückmeldungen!

    Gabriele

  • Oh, ich hatte auch drei Ausfälle damit. Befürchte, ich habe gar keine Unterlagen mehr. Darauf bin ich gar nicht gekommen, dass man solche Verluste absetzen könnte. Habe das als p. P. verbucht! Jetzt bin ich gespannt...

  • Falls es dort einen Zweitmarkt gibt, dann kannst du versuchen deine Anteile zu verkaufen. Dann hättest du einen realisierten Verlust, den du mit anderen Kapitalerträgen verrechnen kannst.


    Gibt es keinen Zweitmarkt, dann kannst du sie als Totalverluste erst dann anrechnen lassen, wenn sie endgültig sind.

    Das heißt, du brauchst einen Nachweis über die Endgültigkeit, dass also zukünftig sicher keine Rückflusszahlungen mehr kommen werden.

  • Hab heute mal wieder ein Schreiben wegen bereits abgerechneten Verlustes bekommen. Darin ist die Vorgehensweise gut zusammengefasst:



    "Steuerliche Geltendmachung Ihres Verlusts

    Sie können den Verlust aus der Vergabe Ihres Nachrangdarlehens grundsätzlich steuerlich
    geltend machen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Nach aktueller Rechtslage ist der
    Verlust mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens als endgültig eingetreten anzusehen.
    Für Ihre Steuererklärung empfehlen wir Ihnen folgende Vorgehensweise:
    • Nachweise beifügen:
    o Ihren Nachweis über die Beteiligung (z.B. Darlehensvertrag)
    o Die öffentliche Bekanntmachung zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens
    (abrufbar unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de)
    o Eine eigene Erklärung, dass Sie keine Zahlung aus dem Insolvenzverfahren
    erhalten haben

    • Eintragung in die Steuererklärung:
    o Tragen Sie den Verlust in der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen),
    Zeile 15 („Verlust aus der Ausbuchung oder dem Ausfall einer
    Kapitalforderung“), ein.
    Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern kann. Bei
    konkreten Fragen zur Vorgehensweise wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder
    direkt an Ihr Finanzamt.
    Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite ”Steuerliche Hinweise”. "


    Steuerliche Hinweise habe ich oben schon verlinkt.


    Ich hoffe das nicht allzu viele diese Hilfe in Anspruch nehmen müssen.