Verrechnung Kapitalertragssteuer gegen Verluste

  • Guten Morgen,


    Ich habe da mal eine kurze Frage an euch.


    Ich habe dieses Jahr bereits in Summe 2800€ Kapitalertragssteuer bezahlen müssen, die die Bank einbehalten hat.


    Mein aktuelles Depot ist aktuell mit 3000€ im Minus.


    Wenn ich die Aktien mit Verlust von 3000€ verkaufe, bekomme ich dann die bereits bezahlte Kapitalertragssteuer (2800€) komplett von der Bank auf mein Konzo zurück gebucht?


    Vielen Dank


    Mfg

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Meine Erkenntnisse aus einem Jahr mitlesen im Forum, ohne Gewähr auf Richtigkeit und entsptechend allgemein gehalten:


    • Aktiengewinne können nur mit Aktienverlusten verrechnet werden und umgekehrt, nicht mit sonstigen Gewinnen und Verlusten.
    • Sonstige Gewinne/Verluste: Verkauf von Fonds, Zinsen, Dividenden, Vorabpauschale...
    • Verrechnung innerhalb eines Kalenderjahres und innerhalb einer Bank erledigt die Bank automatisch.
    • Nicht ausgeglichene Verluste werden bankintern ins nächste Jahr mitgeschleppt und ggf. dann verrechnet.
    • Sollen Gewinne/Verluste von verschiedenen Banken verrechnet werden, lässt du dir zum Jahreswechsel eine Verlustbescheinigung ausstellen(musst du extra beantragen) und reichst diese bei der Steuererklärung ein. Dann verrechnet das Finanzamt Giwinne und Verluste. Auch hier werden nicht genutzte Verluste ins nächste Jahr mitgenommen.


    Wenn du deine Anfrage von oben präzisiert, können dir die Experten hier sicher auch konkrete Tipps geben.

  • Bitte Gewinn und Steuer nicht durcheinander bringen.

    Genau.


    Maestro Wenn die 2800€ Steuer aus einem Gewinn von 10.000€ stammen, müsstest du 10.000€ Verlust machen, um die 2800€ zurückzubekommen.


    Außerdem kommt es darauf an, was für Wertpapiere es waren.

    Aktiengewinne können nur mit Aktienverlusten verrechnet werden und umgekehrt, nicht mit sonstigen Gewinnen und Verlusten.

    So ähnlich.

  • Du könntest ggf. deinen diesjährigen Steuerfreibetrag, so er dann nicht bereits anderweitig "verbraucht" ist, bei der genannten Bank erhöhen. Ansonsten, in 2026 eine Einkommensteuererklärung für 2025 abgeben. Dann gibts sicher den ein oder anderen Taler zurück, Jenachdem, was sonst so zu "verzollen" war. :)