Steuererklärung Krankengeld

  • Liebe Gruppe,
    ich bräuchte mal euren Rat. Mir ist glaube ich ein sehr sehr dummer Fehler unterlaufen.

    Ich habe 2019 und 2022 einmal für 7 Monate und einmal für 6 Monate Krankengeld erhalten. Ich bin nicht Einkommenssteuerpflichtig und habe auch nie eine Steuererklärung gemacht. Ich habe mich diesbezüglich mal vor Jahren von einem Steuerberater beraten lassen, der zu dem Entschluss kam, dass eine Steuererklärung sich bei mir nicht wirklich lohnt.

    Nun habe ich letzte bei einem Gespräch mit einem Bekannten erfahren, dass man Krankgeld versteuern muss, wenn der jährliche Betrag bei über 400€ liegt. Das war bei mir jeweils der Fall.
    Ich habe aufgrund der oben geschilderten Situation auch keine Aufforderung vom Finanzamt bekommen.
    Wie gehe ich jetzt am besten vor? Ich habe nun wirklich Angst eine enorm hohe Strafe zahlen zu müssen, für diesen dummen Fehler.

    Ich freue mich auf eure Rückmeldung.
    Viele Grüße
    Martin

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich bin nicht Einkommenssteuerpflichtig

    Das wage ich mal stark zu bezweifeln.

    Du meinst vermutlich, dass du nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist.

    Nun habe ich letzte bei einem Gespräch mit einem Bekannten erfahren, dass man Krankgeld versteuern muss, wenn der jährliche Betrag bei über 400€ liegt. Das war bei mir jeweils der Fall.

    Auch das ist so nicht korrekt.

    Man ist ab 410€ zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

    Und da schließt sich auch schon der kleine Kreis.

    Wie gehe ich jetzt am besten vor? Ich habe nun wirklich Angst eine enorm hohe Strafe zahlen zu müssen, für diesen dummen Fehler.

    Für 2022 kannst du die Erklärung noch einreichen.

    Ich würde vermutlich mal zum Bürgerservice im zuständigen Finanzamt gehen und nachfragen wie sich das mit der Erklärung für 2019 verhält.

    Das Finanzamt darf in dem Fall pro Monat 25€ (mindestens) Verspätungszuschlag fordern.

    Auch das würde ich mal beim Bürgerservice besprechen. Vielleicht gibt es Möglichkeiten, dass das Amt Gnade vor Recht ergehen lässt.

  • Vielleicht gibt es Möglichkeiten, dass das Amt Gnade vor Recht ergehen lässt.

    In diesem Fall wäre natürlich die strategische Linie als „Volldepp“ aufzutreten….

    Nie eine Einkommensteuererklärung gemacht, weil eben nicht verpflichtet und zu doof zu allem…

    Wenn man das rührselig rüberbringt….

    Es geht ja hier darum, dass das Krankengeld überhaupt nicht steuerpflichtig ist, sondern eben progressionserhöhend.


    Du gehst zum Finanzamt (Elster geht auch) und sagst, dass du die Erklärung für 2019 und 2022 abgeben möchtest.


    Eine Bestrafung sehe ich hier nicht als realistisch an.

    Nachzahlung mit Zuschlägen natürlich ganz normal.


    Und bitte in der Zukunft ein bisschen mehr Engagement im Bereich der Einkommensteuer.



    Frage an den armen Sünder:

    Du bist nicht in einer Kirche?

    Du spendest nie irgendetwas?

    Du hast nie irgendeine Handwerker-Rechnung?


    Du wohnst zur Miete und hast nie in den Nebenkosten irgendwelche Handwerkerrechnungen drin?


    Du wohnst in der eigenen Wohnung oder im Haus und hast nie irgendwelche Handwerkerrechnungen?


    Ich vermute, dass du dich eher an diesen ganzen Komplex mit den Steuern bisher nicht heran gewagt hast.

  • Ich habe mich diesbezüglich mal vor Jahren von einem Steuerberater beraten lassen, der zu dem Entschluss kam, dass eine Steuererklärung sich bei mir nicht wirklich lohnt

    Ich behaupte jetzt einfach mal, dass der Steuerberater in dem Fall keine Lust auf das Mandat hatte, da es nicht lukrativ ist und er es nur "nett" formuliert hat.

    Für einen normalen Arbeitnehmer lohnt es sich in den meisten Fällen und im schlechtesten Fall sagt das Finanzamt, dass die bereits abgeführte Lohnsteuer mit der fälligen Einkommensteuer überein stimmt.


    In diesem Fall wäre natürlich die

    Eine Bestrafung sehe ich hier nicht als realistisch an.

    Nachzahlung mit Zuschlägen natürlich ganz normal.

    Ich würde noch nicht mal eine Nachzahlung erwarten. Es wurde ja Lohnsteuer abgeführt für die Zeiten, wo gearbeitet wurde. Das Krankengeld ist niedriger als das tatsächliche Einkommen, also ist das Jahreseinkommen (inkl. Krankengeld) auch niedriger, als wenn durchgehend gearbeitet wurde. Dies hat zur Folge, dass der Steuersatz laut Tabelle niedriger ist, als vom Arbeitgeber angenommen. Es dürfte also sehr wahrscheinlich auf eine Erstattung hinauslaufen.


    Ich würde mit einer ganz anderen, viel einfacheren Frage einsteigen:

    Bekommst du jeden Monat exakt den gleichen Bruttolohn oder gibt es Einmalzahlungen bzw. (auch nur leicht) schwankendes Einkommen?

    Allein dies kann schon auf Grund der Berechnung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber zu einer Erstattung führen. Und der Aufwand für eine Steuererklärung ohne zusätzliche Themen, wie Handwerker, haushaltsnahen Dienstleistungen, Werbungskosten oder Spenden ist überschaubar.

    Zugang zu Elster beantragen, Bescheidabruf einrichten, neue Steuererklärung anlegen, alle beim FA hinterlegten Daten abrufen und direkt absenden. Im ersten Jahr vielleicht 30 bis 60 Minuten, in den Folgejahren dann vielleicht 15 Minuten Zeitaufwand.


    Alle anderen Fragen kann man sich dann stellen, wenn man die Basics drauf hat.

  • Ich gehe davon aus, dass es keine Erstattung gibt.


    Der Arbeitgeber hat Ende des Jahres aufgrund der Regelungen des Jahres brutto korrekt versteuert.

    Das Krankengeld ist dort nicht enthalten.

  • Ich gehe davon aus, dass es keine Erstattung gibt.


    Der Arbeitgeber hat Ende des Jahres aufgrund der Regelungen des Jahres brutto korrekt versteuert.

    Das Krankengeld ist dort nicht enthalten.

    Du spielst vermutlich auf den Lohnsteuerjahresausgleich an. In diesem Fall darf der Arbeitgeber diesen aber gar nicht durchführen, da hier der Großbuchstabe "U" vorhanden ist, welcher eine längere Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses anzeigt. Siehe auch hier:

    Ich habe 2019 und 2022 einmal für 7 Monate und einmal für 6 Monate Krankengeld erhalten.

  • Ach so. Vielen Dank für die Info. Dann wird das ja richtig interessant beim Finanzamt.

    Da gibt es noch ordentlich Geld zurück !

    Viele denken zwar immer, dass der Lohnsteuerjahresausgleich immer vom Arbeitgeber gemacht wird, aber die Liste der Ausnahmen ist so lang, dass vermutlich gerade mal die Hälfte der Beschäftigten überhaupt betroffen sind. Ein Grund ist zum Beispiel auch die unterjährige Änderung des GKV-Zusatzbeitrags.

  • Wer längere Zeit Krankengeld bekommt, erhält typischerweise mit der Steuererklärung Geld zurück. Für 2019 ist das verjährt, für 2022 ist das noch offen. Du gehst sinnvollerweise zu einem Onlinesteuerprogramm (sagen wir mal smartsteuer.de) und gibst Deine Daten dort ein, indem Du das Interview durcharbeitest. Das Programm rechnet Dir dann die Steuer aus.


    Man sollte nicht diskutieren über Dinge, die man eindeutig ausrechnen kann.