Steuererklärung Dualer Student

  • Hallo,


    mein Sohn macht seit 2024 ein Duales Studium. Infolge des möglichen Verlustvortrags ist geplant zu überprüfen, ob er eine Steuererklärung für 2024 abgibt. Jetzt habe ich gelesen, dass Studenten ihre Steuererklärung auch rückwirkend abgegeben können. Weiß jemand, ob das auch für das Duale Studium gilt. Oder ist mein Sohn auch an der Frist 31.07.2025 gebunden?


    Tausend Dank.


    VG

    B.

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  • Die Antragsveranlagung-Fristen sind in Paragraph 169 A0 geregelt.


    Der junge Mann hat in diesem Fall vier Jahre Zeit.

    Die freiwillige Erklärung für 2024 wäre demnach bis zum 31.12.2028 einzureichen.


    Es geht hier nicht um Student:innen.

    Sondern um die Frage, ob jemand verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben oder nicht.

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    Danke, d. h. wenn eine Verpflichtung besteht, muss es bis zum 31.07. diesen Jahres erfolgen.


    Er bekommt während seines dualen Studiums eine Entlohung (üblich) sowie eine Erstattung für seine Handballtrainer/übungsleitertätigkeit. Besteht damit eine Verpflichtung?

  • Die Entlohnung vom Ausbildungsbetrieb wird er wohl normal versteuert bekommen, sprich es wird Lohnsteuer abgeführt (sofern die Ausbildungsvergütung hoch genug ist, um über dem Steuerfreibetrag zu liegen). Somit kommt von der Seite keine Pflicht zur Abgabe. Hier kann es tatsächlich sogar so ein, dass er mit einer freiwilligen Abgabe Steuern zurück erhält, falls der Arbeitgeber Lohnsteuer abgezogen hat


    Die Übungsleiterentschädigung ist bis 3.000 Euro im Jahr steuerfrei. Ob bereits bei einer Entschädigung von unter 3.000 Euro pro Jahr eine Abgabepflicht vorliegt, weiß ich nicht. Sobald es aber mehr als 3.000 Euro im Jahr sind, wird er wohl zur Abgabe verpflichtet sein.


    Disclaimer: Bin kein Steuerberater oder sonstwie mit der Branche verbunden, daher handelt es sich nur um meine Laienmeinung.

  • BeJo

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  • Mmein Sohn macht seit 2024 ein duales Studium. Infolge des möglichen Verlustvortrags ist geplant zu überprüfen, ob er eine Steuererklärung für 2024 abgibt.

    Es ist nicht unmöglich, daß es in dieser Konstellation zu einem Verlustvortrag kommt, aber es ist sehr unwahrscheinlich.


    Für Dein Problem gibt es eine geniale Lösung: Wenn Dein Sohnemann rechtzeitig seine Steuererklärung abgibt, erschlägt er damit beide Möglichkeiten: die Pflichterklärung und die optionale Erklärung. Und gleichzeitig übt er für die Zukunft, wie das mit der Steuererklärung geht, denn irgendwann werden die Pflichterklärungen schon kommen.


    PS: Ich finde es recht ungewöhnlich, daß ein Threadersteller sich selbst die hilfreichste Antwort gibt.

  • Eine ergänzende Frage hätte ich noch ... jetzt allerdings zu meiner Steuererklärung. Ich bekomme noch Kindergeld für meinen Sohn (duales Studum / wohnt bei uns). Weiteres (Steuerfreibetrag) kann ich bei meiner Steuererklärung wohl nicht angeben, oder habe ich etwas vergessen?

    > Krankenkassenbeiträge wird von ihm über seinen Arbeitgeber bezahlt.

    > Ausbildungspauschale gibt es nicht, da er noch bei uns wohnt.

    Oder habe ich etwas übersehen?

  • Ich bekomme noch Kindergeld für meinen Sohn (duales Studum / wohnt bei uns). Weiteres (Steuerfreibetrag) kann ich bei meiner Steuererklärung wohl nicht angeben, oder habe ich etwas vergessen?

    Das Kindergeld ist quasi die Abschlagszahlung des Staates für die Steuererstattung aus dem Kinderfreibetrag und gleichzeitig der Minimalbetrag, den du pro Jahr bekommst. Sprich mit der Steuererklärung prüft das Finanzamt, wie hoch dein Vorteil aus dem Kinderfreibetrag ist. Ist dieser höher, als das erhaltene Kindergeld, dann bekommst du zusätzlich Steuern zurück. Ist der Vorteil aus dem Kinderfreibetrag niedriger, so passiert hier schlichtweg nichts, das Kindergeld und der Kinderfreibetrag werden einfach "ignoriert".