Hallo,
mein Sohn macht seit 2024 ein Duales Studium. Infolge des möglichen Verlustvortrags ist geplant zu überprüfen, ob er eine Steuererklärung für 2024 abgibt. Jetzt habe ich gelesen, dass Studenten ihre Steuererklärung auch rückwirkend abgegeben können. Weiß jemand, ob das auch für das Duale Studium gilt. Oder ist mein Sohn auch an der Frist 31.07.2025 gebunden?
Tausend Dank.
VG
B.