Unfallversicherung sinnvoll?

  • Vielen Dank für den wichtigen Hinweis. Ich habe gerade mit ihm gesprochen.

    Er ist bei der WGV im so genannten „Optimal“ Tarif versichert.

    Da sind geliehene Gegenstände versichert.

    Glück gehabt.

    Aber vielleicht für alle ein wichtiger Hinweis, dass man bei der Privathaftpflicht gegen fünf oder sechs Euro im Jahr Unterschied nicht geizen sollte.

    Auch wenn’s eher 20€ im Jahr sind, hast du dennoch recht.

    Wichtig zu wissen, der Finanztipp für Haftpflicht sind zwei eher schwache Verträge. 😉

  • Hallo zusammen,

    Ich habe in diesem Zusammenhang mal eine Frage, inwieweit eine Unfallversicherung in meiner Situation überhaupt noch sinnvoll ist.

    Ich bin vor einigen Jahren mit Anfang 40 schwer erkrankt und dadurch dauerhaft körperlich eingeschränkt. Dadurch bedingt berufsunfähig, dauerhaft GdB 100 %, Kennzeichen aG & H, sowie pflegebedürftig. Durch meine Einschränkungen sehe ich für mich ein deutlich erhöhtes Risiko zu verunfallen (z.B. Sturz).

    In den mir nicht ganz aktuell vorliegenden Versicherungsbedingungen der DBV BoxPlus habe ich gesehen, dass eine Leistungspflicht ausgeschlossen wird, wenn der Unfall aufgrund von Erkrankungen oder Gebrechen verursacht wurde. Nun denke ich, dass man in meinem Fall immer argumentieren kann, dass meine Erkrankungen mit zu einem Unfall beigetragen haben. Macht die Weiterführung der Unfallversicherung daher überhaupt Sinn?

    Meine zweite Frage an dieser Stelle wäre, wenn es aufgrund eines Unfalls zu weiteren Funktionseinschränkungen käme, inwieweit würden die bisherigen Einschränkungen dort abgezogen oder negativ berücksichtigt werden? Kann ich mit meinem bisherigen Einschränkungen überhaupt eine zusätzliche Invalidität von 50 % erreichen, die Voraussetzung für eine Leistungspflicht wäre?

  • Hallo Augustine,

    bitte lies mal in deinen Unfallversicherung Bedingungen nach:

    Bei den meisten Versicherungen gibt es Unfallvers.schutz nur bis einschließlich Pflegegrad 2. Ab Pflegegrad 3 bist du (meistens) nicht mehr versicherbar. Auch wenn du zuerst ohne Pflegegrad versichert wurdest, kann es Monate / Jahre später dazu kommen, dass du rückwirkend nicht mehr versichert bist und dann sogar gezahlte Prämien zurückbezahlt bekommst.

  • Augustine das klingt in deinem Fall schwierig und schreit geradezu nach einem Versicherungsfachmann, ich weiß nur nicht ob ein vernünftiger Versicherungmakler (wie Hoesch&Partner oder Dr. Schlemann ) da überhaupt tätig werden.

    Danke für Ihre nette Empfehlung als "vernünftiger Versicherungsmakler". :):thumbup:

    Wir beraten nicht isoliert zu kleineren Versicherungen, aber ich versuche trotzdem gerne etwas weiterzuhelfen.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Hallo Augustine, Ihre Situation ist wirklich nicht einfach.

    Ob eine Unfallversicherung für Sie noch sinnvoll ist, hängt im Wesentlichen von zwei Punkten ab:

    1. Mitwirkung von Krankheiten
    Viele ältere Tarife kürzen oder verweigern Leistungen, wenn Krankheiten am Unfall mitgewirkt haben (z. B. ab 25 % oder 50 %). Bei bestehenden schweren Einschränkungen führt das schnell zu Diskussionen. Gute moderne Tarife verzichten jedoch komplett auf die Mitwirkungsanrechnung – dann wäre es unerheblich, ob Ihre Vorerkrankung den Sturz begünstigt hat.

    2. Vorinvalidität
    Entschädigt wird nur die zusätzliche unfallbedingte Verschlechterung. Bestehende Einschränkungen werden abgezogen. Entscheidend ist also, ob durch einen Unfall überhaupt noch eine relevante zusätzliche Invalidität erreicht werden kann (z.B. 50 % in Ihrem Vertrag).

    Fazit
    Mit einem älteren Tarif mit Mitwirkungsregel und hoher Einstiegsschwelle sehe ich die Leistungswahrscheinlichkeit eher kritisch. In einem modernen Tarif ohne Mitwirkungsanrechnung kann eine Unfallversicherung dagegen durchaus noch sinnvoll sein – vorausgesetzt, Beitrag und mögliche Leistung stehen in einem vernünftigen Verhältnis.

    Hilft das?

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  • Allen Antwortenden meinen herzlichen Dank!

    Der Grundvertrag ist von 2005.

    In den alten Versicherungsbedingung findet sich tatsächlich eine Klausel zur Vorinvalidität.

    Ich werden nun erstmal die aktuellen Bedinungen bei meinem Versicherungsunternehmen anfordern.

    Zusätzlich werde ich nachfragen in wie weit eine Mitwirkung von Krankheiten in meinem Fall angerechnet wird.

    Vielen Dank für die Erläuterung der richtigen Fachbegriffe Dr. Schlemann.

    Gibt es eine Möglichkeit bei der Versicherung eine rechtsverbindliche Aussage zu ihren Leistungen anzufordern?


    Viele Grüße

    Augustine

  • In den alten Versicherungsbedingung findet sich tatsächlich eine Klausel zur Vorinvalidität.

    Ich werden nun erstmal die aktuellen Bedinungen bei meinem Versicherungsunternehmen anfordern.

    Ihre "aktuellen" Versicherungsbedingungen sind im Zweifel die alten!

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  • Gibt es eine Möglichkeit bei der Versicherung eine rechtsverbindliche Aussage zu ihren Leistungen anzufordern?

    Wie haben Sie den Vertrag denn abgeschlossen? Solche Fragen klärt üblicherweise der Sie und den Vertrag betreuende Versicherungsmakler.

    Falls Sie den Vertrag online abgeschlossen haben, z.B. über Check24, dann fragen Sie dort doch einmal nach Unterstützung. :)

    Plan B: Die Versicherung selbst anschreiben, Situation schildern und auf eine sinnvolle Antwort hoffen.

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  • Vielen Dank für die Antworten Dr. Schlemann.

    Ich kann an Hand meiner Unterlagen erkennen, dass es aktuellere Versicherungsprengungen gibt. Die Versicherungsgesellschaft bei der der Vertrag abgeschlossen wurde, gibt es nicht mehr. Der Vertrag ist zu einer anderen Gesellschaft übergegangen.

    Abgeschlossen habe ich den Vertrag bei "meinem" Versicherungsmakler.

    Wir kennen uns seit über 25 Jahren sehr gut und er hat für mich bisher alles an Versicherungen gemacht. Ca. 2 Jahre nach meiner Erkrankung, habe ich ihn daher gefragt, ob ich die Unfallversicherung in meiner Situation (er kennt die Situation gut genug) noch brauche und diese noch sinnvoll ist. Seine Antwort war damals, dass die Versicherung für mich auf jeden Fall noch sinnvoll wäre. Ich habe da im Moment eher einen anderen Eindruck und prüfe jetzt lieber selber. Sollte ich tatsächlich die ganze Zeit eine Versicherung haben, bei der klar ist, dass ich daraus keine Leistungen mehr bekomme, so würde ich von meinem Versicherungsmarkler doch erwarten, dass er mich darauf hinweist, spätestens wenn ich nachfrage.

    Ich habe jetzt erstmal die aktuellen Versicherungsbedigungen bei der Gesellschaft angefordert um Klarheit zu bekommen. Ich werde hier erstmal selber prüfen und dann ggf. Fragen stellen.

    Weitere Hinweise lese ich aber weiterhin gerne.

    Viele Grüße

    Augustine