Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?

Liebe Community,
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  • Hallo zusammen. Ich habe das Glück, mich vsl. im August diesen Jahres (endlich) verbeamten lassen zu können. Ich arbeite im mittleren Dienst in einer Bundesbehörde und bin (leider schon) 42 Jahre alt. Die grundsätzliche Frage die ich mir stelle ist, ob es sich für mich überhaupt noch lohnt sich verbeamten zu lassen. Aus rein finanziellen Gesichtspunkten ist es so, dass ich jährlich netto 120 Euro mehr verdienen würde wenn ich als Beamter im Endamt bin gegenüber dem Endamt als Tarifangestellter. Bei dieser Rechnung muss man allerdings auch berücksichtigen, dass ich das Endamt als Tarifangestellter vermutlich in 2-3 Jahren erreichen würde (E9a) wohingegen ich als Beamter vsl. in A6 wieder einsteigen würde (auch wenn die Beförderungen vermutlich recht schnell erfolgen werden). Gegenwärtig bekomme ich noch den Familien- und einen Kinderzuschlag (Kind ist 10 Jahre alt, ich bin alleinerziehend), dies wird allerdings spätestens mit Auszug meines Kindes in schätzungsweise 10 Jahren nicht mehr der Fall sein, ich habe die Zuschläge also bei meinem vorherigen Vergleich nicht mit berücksichtigt.

    Ein Problem bei mir wäre definitiv der sehr hohe Beitrag für die PKV. Da ich aufgrund diverser Vorerkrankungen nur über die Öffnungsaktion in die PKV kommen könnte und mit 42 leider auch schon einige Lebensjahre auf dem Buckel habe, rechne ich hierbei mit Kosten von 500-520 Euro monatlich. Auch wenn des Öfteren gesagt wird, dass man bei der Wahl des PKV-Anbieters nicht nach dem Preis sonder nach den Leistungen schauen sollte, ist das im Bereich des MD nicht so ohne Weiteres möglich.


    Daher jetzt zu meinen Fragen:


    1. Würdet ihr euch an meiner Stelle unter den geschilderten Sachverhalten verbeamten lassen?

    2. Wovor ich echt Angst habe ist, dass man später in einem PKV-Tarif "gefangen" ist, wenn es dort zu einer Entmischung kommt. Ich hatte gelesen, dass es die Möglichkeit gäbe auch ohne erneute Gesundheitsprüfung (die ich ja aufgrund von Vorerkrankungen nicht bestehen würde) in einen aktuelleren Tarif zu wechseln, dann mit Ausschluss der in diesem Tarif zusätzlichen Leistungen. Ist das korrekt oder man später auf Gedeih und Verderb in einem Tarif gefangen, dessen Kosten dann u.U. explodieren könnten?

    3. Zu welcher PKV würdet ihr mir im Rahmen der Öffnungsaktion raten? Debeka ist ja der Klassiker, der Leistungsumfang der Barmenia macht auf mich allerdings einen besseren Eindruck.

    4. Da ich keinen Beihilfeergänzungstarif wählen kann wenn ich über die Öffnungsaktion in eine PKV komme, drohen mir da u.U. Versorgungslücken, gerade was Kuraufenthalte, Rehas und Krankenhaustagegeld angeht? Sollte ich Kuren separat versichern?

    5. Selbst wenn es sich finanziell nicht lohnen sollte sich verbeamten zu lassen, wäre das sinnvoll wegen dem Wechsel von der Rente in die Pension (die ich in vollem Umfang erhalten würde) und von der GKV in die PKV?


    Ich danke euch bereits im Voraus herzlich für Eure Meinungen und Einschätzungen :)

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.


    Du kannst ja grob überschlagen, was an Pension herauskäme, wenn Du verbeamtet würdest, wahrscheinlich können Rente und VBL da nicht mithalten.


    Da der Bund nicht an die pauschale Beihilfe glaubt, wäre der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung wirtschaftlich wohl nicht sehr reizvoll. (Selbst wenn wir das Kind mit berücksichtigen.)


    Meine Frau ist mit der Debeka zufrieden, aber das ist nur anekdotische Evidenz.


    Der Wechsel zu einem Bundesland mit pauschaler Beihilfe ist eher kein Langfristziel?

  • Ideal wäre schon mal, dass du nach 5 Jahren die volle Mindestpension bekommst, wenn du dienstunfähig in den Ruhestand versetzt würdest.

    Die Besoldung A6 mit Kind dürfte demnächst höher ausfallen, weil die Bundesregierung wohl schon an der Umsetzung von diversen Verfassungsgerichts-Urteilen arbeitet.

    Vereinfacht gesagt, reicht die Besoldung einfach nicht aus.


    Achte bitte auch darauf, dass die Erfahrungsstufen, korrekt angesetzt werden

  • Hallo.


    Du kannst ja grob überschlagen, was an Pension herauskäme, wenn Du verbeamtet würdest, wahrscheinlich können Rente und VBL da nicht mithalten.

    Das ist tatsächlich ein Irrglaube, bei vergleichbarer Werdegang und Tätigkeit kommt bei beidem vergleichsweise viel raus. Da schenken sich beide nichts, die Pension ist ja so ausgestaltet, dass diese Pension und Zusatzversorgung zusammen in sich vereinigt.


    Gerne mal mit z.B. dem VBL Rechner ausrechnen.


    Erstmal, es gibt ein anderes Forum das sich eher auf den öffentlichen Dienst spezialisiert hat. Dort findest du vielleicht noch mehr Expertise zu deinen Fragen.


    1. "Kommt darauf an", monetär kann man sich das ja ausrechnen. Jedenfalls würde man aber aufgrund der bisherigen Berufserfahrung wohl in einer höheren Stufe landen, sofern es berücksichtigungsfähig ist (gleiche Laufbahn, Dienst, etc.) oder es zumindest förderlich sein. Abzüglich von vermutlich 3 Jahren für die Verbeamtung.


    Ich gehe mal einfach fiktiv von der Stufe 6 aus. A6 stimmt. Wir gehen von Vollzeit und auch von einer "schnellen" Beförderung nach A8 aus weil man auf einer Stelle Sitzt die nach A8/A9 bewertet ist und solche Tätigkeiten ausführt - nehmen wir hier mal als Mittelwert 12 Jahre (Mindestwartezeit + kleine "Beurteilungsphasen"). Also 4 Jahre pro Beförderung, pessimistisch gerechnet - realistisch sollte(!) es schneller gehen, aber es passt auch zur Stufenlaufzeit und einer einfachen Berechnung. Die Verbeamtung erfolgt hier im mittleren Dienst und die Kinderzulage ohne Verheiratet zu sein wird für 12 Jahre (bis A8/7) mit berücksichtigt.


    Wir nehmen fiktiv 260 € PKV für den Grundtarif (ambulant und stationär) an und schlagen mal einfach den Höchstsatz als Zuschlag darauf, also 30%. Das sind 338 € insgesamt. Wenn noch Wahlleistungen (2 Bett Zimmer, Privatarzt) dazu genommen werden sind das nochmals fiktiv + 18 € +30% = 23,40 €. Dazu kommen Pflegepflichtversicherung und Gesetzlicher Zuschlag also ca 63 €.


    Sind wir also insgesamt bei 424,40 € für einen Tarif mit Geburtsjahr 1983 und über die Öffnugnsaktion für beihilfekonforme Tarife.


    Da man alleinerziehend ist, muss das Kind auch mit reinkommen. Das sind mit 80% PKV dann grob rund 55 € mit allem, ohne Risikozuschlag jetzt weil keine Vorerkrankungen.


    Sind wir bei einer Summe von 479,40 € für alles. Ich lasse das auch nach dem Wegfall des Kindes mal drin, um einfach die Beitragssteigerung nachdem das Kind mit drin mit abzubilden. Einfach so fiktiv ohne dass es der Realität entspricht.


    Das ziehen wir von den Nettowerten bei Beamten ab, um das reelle Netto rauszubekommen bei gesetzlich Versicherten Angestellten ist das ja im Netto schon "drin".



    Bei dieser SEHR GROBEN Rechnung - die ich jetzt mal nebenbei zusammenstellt habe - hat man einen "Verlust" von rund 186.140,97 € auf 25 Jahre bezogen auf das Monatsnetto bis zum Ruhestand. Vor allem bedingt durch durch den Rückfall auf A6 und man muss beim TVöD die Jahressonderzahlung mit berücksichtigen. Beim Bund ist diese mWn "bereits im Sold inkludiert".


    Keine Gewähr auf Richtigkeit dieser Rechnung.


    2. "Entmischung", "Vergreisung", etc. sind beliebte Mythen und davon sollte man nicht verunsicherten lassen. Die Beiträge sind in der Regel so kalkuliert, dass man bis zum Verscheiden (nach den aktuellen medizinischen Kosten und Sterbetafeln) die Beiträge die Kosten nach versicherungsmathematischer Kalkuklation decken - selbst wenn man die einzige Person im Tarif ist.


    Man kann allerdings natürlich ggf. bessere oder besser kalkulierte Leistungen in neueren Tarifen haben und dahin könnte man dann jederzeit mit § 204 VVG wechseln nur für etwaige Mehr-Leistungen im vergleich zum bisherigen Tarif fallen dann erneut Gesundheitsprüfung an und ggf. ein Risikozuschlag darauf an bzw. sind ggf. schon vom 30% igen Risikozuschlag via Öffnungsaktion gedeckt.


    Man ist also nicht "gefangen", wie befürchtet.


    Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird aber auch nicht günstiger. Bei der Annahme von E9a/ Stufe 6 zahlt man in Vollzeit dann grob 409,48 € für die Krankenversicherung + 86,46 € für die Pflegeversicherung also 495,94 €. Dazu findet oft ja eine "Beitragsstabilisierung" durch ggf. das Einschränken oder Wegfallen von Leistungen nach dem Katalog des SGB V statt.


    Ja der Wert wird geringer, wenn man in der Rente auf den Zahlbetrag der vergleichsweise geringen Rente + Zusatzversorgung dann weniger Beiträge zahlen muss. Bei der Beihilfe steigt dafür der Beihilfesatz in der Regel auf 70% und der 10% gesetzliche Zuschlag fällt weg.


    3. Debeka ist "ok" ja, allerdings veranschlagt diese meines Wissens nach für die Öffnungsaktion gerne pauschal die vollen 30% egal wie groß die Vorerkrankung ist. Es empfiehlt sich immer grundsätzlich erstmal anonyme Risikovorabfragen bei verschiedenen Krankenversicherern durchzuführen. Da das ein und gleiche Risiko von den Versicherern anderes Bewertet wird und gegebenenfalls auch eine Normalannahme mit geringem Risikozuschlag drin sein könnte.


    Also auf jeden Fall anonyme Risikovorabfragen machen und sich das nicht nehmen lassen, auch wenn ein Fachmensch vielleicht meint "das lohnt sich nicht". Das vor allem Ideal um auch ein Lagebild zu erhalten welche Versicherung wen ggf. zu welchen Konditionen aufnehmen würde - die Karte der Öffnungsaktion kann und sollte man immer noch zuletzt ziehen.


    4. Auch mit der Öffnungsaktion wird man keine Versorgungslücken haben, soweit man die Leistungen auf dem Niveau der Beihilfe bezieht. Natürlich fallen da "Lücken" an. Bekanntestes Beispiel ist Zahnersatz (Material- und Laborkosten), da zahlt die Beihilfe des Bundes nur 60% und die Private Krankenversicherung in der Regel, je nach Tarif, 100%.


    Die tatsächliche prozentuale Lücke würde so hier dann bei 20% liegen. Das wäre dann der Eigenanteil mit dem man zu rechnen hätte. Fiktiv ausgehend von einer Rechnung von 1.000 € wäre das 200 € für Material- und Laborkosten oder selbst bei 5.000 € dann 1.000 €.


    Ist also in der Regel aus den laufenden Besoldung stemmbar. Beihilfeergänzungstarife wollen eben diesen Eigenanteil auffangen oder erweitern die Leistungen der Beihilfe/PKV um mehr Punkte. Beihilfeergänzungstarife sind also "Zusatzversicherungen".


    Die meisten haben in der Regel mindestens "Auslandskrankenversicherung", "Material- und Laborkosten" und "Heilpraktiker" ggf. auch für "beihilfefähige Hilfsmittel".


    Ok bei Hilfsmittel, muss muss man vielleicht auf den ultraleichten supermodernen Rollstuhl mit GPS und Aufstehziehfunktionsvorrichtung verzichten, man erhält aber den Standardrollstuhl auch ggf. elektronisch in der "Standardvariante" auf dem Niveau der Beihilfe zu 100% erstattet.


    Krankenhaustagegeld sollte man idR problemlos kriegen, meistens versichert man da 10 € für den Eigenanteil + ggf. 15 € für den Eigenanteil bei ggf. Wahlleistungen da der Bund nur bis zur Höhe von 1,2 Prozent der oberen Grenze des Basisfallwertkorridors erstattet.


    Oder falls kein Wahlleistungstarif angeboten wird, dann vielleicht rund 65 € Tagegeld für Zweibett ist nur leider dann nicht "Billig", da ist evtl. günstiger es aus den laufenden Kosten zu stemmen.


    Ob die Private Krankenversicherung für Kuren leistet kommt tatsächlich auf den Tarif und den Begriff "Kur" an. Kuren im Sinne der Medizinischen Rehabilitation oder Anschlussheilbehandlungen sind in der Regel abgesichert. Kuren im Sinne der Vorsorge sind hingegen ein anderes Thema.


    Bei manchen Krankenversicherungen wird es gekappt auf eine Höchststumme des Rechnungsbetrags, z.B. bei meiner Krankenversicherung sind es 1.800 € was bei einem 50% Tarif dann 900 € als Erstattung bedeuten würde für ambulante und stationären (Vorsorge-) Kuren. Da kommt ja auch noch die 50% der Beihilfe auf dem Niveau nach den Beihilfevorschriften dazu. Bei medizinischen Rehabilitation hingegen gibt es keine Summenbegrenzung.


    Eine (Vorsorge-) "Kur" dient der Vorbeugung einer gesundheitlichen Fehlentwicklung oder der Erholung nach einer akuten Krankheitsphase.


    Eine "medizinische Rehabilitationsbehandlung" (Reha-Kur) dient in erster Line der Behandlung von Gesundheits- und Funktionsstörungen nach Krankheit, Unfall, Operation mit medizinischen Maßnahmen.


    Oft wird Kur und Reha vermischt, sind aber zwei Baustellen.


    Diese Punkte "Material- und Laborkosten" (DentOptimal Würzburger), "Auslandskrankenversicherung" (Automobilclub, andere Versicherer), "Krankenhaustagegeld" (DKV KKHT), "Kur-Tagegeld" (KKUR, bitte max. nur 40 € Tagegeld falls PKV für Kuren was leistet) ohne Gesundheitsfragen abschließen. Spannend dabei, die DKV Krankenhaustagegeld leistet auch bei vollstationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme kann man also ggf. mit KKUR kombinieren.


    Das ist jetzt keine Empfehlung aber Tarife ich jetzt so als Laie kenne.

  • [aufgrund der Zeichenbeschränkung auf 10.000]



    5. Sinnvoll ist ein relativer Begriff, wenn du das machen möchtest dann mach das. Wie gesagt mit TVöD und Zusatzversorgung in der Rente steht man auch nicht schlechter dar wie wenn man sich verbeamten lässt.


    Falls es doch in die Private Krankenversicherung geht, kann ich nur nochmals betonen dringend vorher anonyme Risikovorabfragen zu machen, vielleicht ist ja doch was gutes drin, schlechter als die Öffnungsaktion kann es nicht werden.


    Hab ich irgendwas vergessen?

  • Du kannst ja grob überschlagen, was an Pension herauskäme, wenn Du verbeamtet würdest, wahrscheinlich können Rente und VBL da nicht mithalten.

    Das ist tatsächlich ein Irrglaube, bei vergleichbarer Werdegang und Tätigkeit kommt bei beidem vergleichsweise viel raus. Da schenken sich beide nichts, die Pension ist ja so ausgestaltet, dass diese Pension und Zusatzversorgung zusammen in sich vereinigt.


    Gerne mal mit z.B. dem VBL-Rechner ausrechnen.

    Vom mehrfachen Behaupten werden fake news nicht richtig.


    Du hast ja bereits in einem früheren Thread von phantastischen Zahlen für die VBL-Rente berichtet, die mit der Wirklichkeit allerdings nichts zu tun haben.


    Es hat seinen guten Grund, daß Beamte derartig zäh an den aktuellen Pensionsregeln festhalten: Es ist sehr viel besser als die gesetzliche Rente, selbst unter Berücksichtigung der Zwangs-Betriebsrente VBL im öffentlichen Dienst. Wäre es finanziell ein Nullsummenspiel, könnte kein Beamter etwas dagegen haben, wenn man ihn auf das gesetzliche Rentensystem umstellte.


    Du bist mir aus dem damaligen Thread übrigens noch eine Antwort schuldig:

    Hast Du Dir das empfohlene Buch des Steuerberaters Torsten Ermel - Beamte. Was die Adeligen von heute wirklich verdienen eigentlich mal besorgt? Es steckt voller Rechnungen. Du wärest vermutlich monatelang beschäftigt, dem Autor das Gegenteil zu "beweisen".

    :)

  • Sie können es ja in Ruhe selbst ausrechnen. Meine Ausführungen und Beispielsberechnungen habe ich Ihnen zur genüge weit und breit auf nachvollziehbare Art und Weise dargelegt und daher bin ich auch keiner Antwort "schuldig".

    Wäre es finanziell ein Nullsummenspiel, könnte kein Beamter etwas dagegen haben, wenn man ihn auf das gesetzliche Rentensystem umstellte.

    Hat auch kein Beamter - entgegen Ihrer immer wiederkehrenden Behauptungen - etwas dagegen, sondern der Dienstherr. Das ist ein ziemlicher Unterschied, auch nicht weil es um die Pension des Dienstherren selbst geht sondern dass das dadurch verursachte höhere Brutto / AG-Abgaben, die er ja bisher dadurch einsparen oder anderweitig verwenden konnte, den Haushalt dann sprengt.


    Dazu habe ich auch mich ausführlich bereits ausgelassen.


    Ihre Agrumentationsart sowie Ihre Einstellung in Diskussionen "unbedingt das letzte Wort zu haben wollen" und sich vermeintlich immer als "Gewinner sehen zu müssen" sowie Ihre Haltung ist aus unseren bisherigen Gesprächen hinlänglich bekannt. Daher ist hier keine Notwendigkeit mehr gegeben - das steht alles auch im anderen Thread ausreichend für alle Beteiligen zur Einsicht.


    Anderes Ausgedrückt, ich habe keine Lust mit Ihnen zu Reden, nicht etwa weil Sie vielleicht sinnvolle Argumente haben sondern schlichtweg wegen Ihrer Diskussionsstrategie, die auch hier andere Mitforisten mit kritisiert hatten. Daher ist meine Energie mir zu schade um es für Sie aufzuwenden.

  • Das ist nicht richtig.

    Das Kind kann beim Vater familienversichert werden, wenn dieser in der gesetzlichen Krankenkasse ist.

    Das ist tatsächlich richtig, guter Hinweis - Danke. Das Wort "muss" ist in meinem Beitrag daher falsch, ich habe es hier einfach mal angenommen. Das würde den Beitrag um etwa 55 € vermindern.

  • Das ist tatsächlich richtig, guter Hinweis - Danke. Das Wort "muss" ist in meinem Beitrag daher falsch, ich habe es hier einfach mal angenommen. Das würde den Beitrag um etwa 55 € vermindern.

    Prima. So stelle ich mir eine konstruktive Diskussion über dieses wichtige Thema vor.

  • Sie können es ja in Ruhe selbst ausrechnen. Meine Ausführungen und Beispielsberechnungen habe ich Ihnen zur genüge weit und breit auf nachvollziehbare Art und Weise dargelegt und daher bin ich auch keiner Antwort "schuldig".

    Nice try. :)


    Von "nachvollziehbarer Art" ist natürlich nicht die Spur. Eine VBL-Rente auszurechnen ist nicht ganz einfach. Schon von der Struktur her kann der von Dir genannte "Rechner" nur eine Peilung liefern. Dazu kommt, daß eine Extrapolation auf viele Jahre hin mit einer aktuellen Rente nichts zu tun hat. Will man eine VBL-Rente ausrechnen, braucht man dafür (wie bei einer gesetzlichen Rente) den Rentenverlau. Den aber fragt dieser Rechner logischerweise nicht ab, wäre ja viel zu kompliziert. Eben drum kann das Ergebnis des Rechners schon vom Prinzip her nicht exakt sein.


    Du weißt das natürlich, übergehst es aber, weil Du bewußt manipulieren möchtest. Ich schreibe dies für die Leser, die die Details nicht kennen, die somit ein Gegengewicht zu Deinen fake news brauchen.


    Und selbstverständlich bist Du eine Antwort schuldig. Ich habe Dich gefragt, ob Du das genannte Buch gelesen hast (hast Du natürlich nicht, und selbst wenn Du es hättest, würdest Du es nicht eingestehen). In dem Buch steht schwarz auf weiß vorgerechnet, was Du gern unter der Decke gehalten hättest.


    :)

    Es hat seinen guten Grund, daß Beamte derartig zäh an den aktuellen Pensionsregeln festhalten: Es ist sehr viel besser als die gesetzliche Rente, selbst unter Berücksichtigung der Zwangs-Betriebsrente VBL im öffentlichen Dienst.


    Wäre es finanziell ein Nullsummenspiel, könnte kein Beamter etwas dagegen haben, wenn man ihn auf das gesetzliche Rentensystem umstellte.

    Hat auch kein Beamter - entgegen Ihrer immer wiederkehrenden Behauptungen - etwas dagegen, sondern der Dienstherr.

    Mir kommen die Thränen!


    Reine Schutzbehauptung. Käme das Thema tatsächlich auf den Tisch, käme der deutsche Beamtenbund auf allerhöchste Drehzahl. Der geneigte Leser erkennt das ja schon an Deiner Reaktion. Natürlich hätte jeder Beamte (und Pensionär) ganz massiv etwas dagegen, daß man ihm die Altersversorgung kürzt. Jeder hätte das, ich auch. Das ist ja auch nachvollziehbar. Aber keine Sorge: Das passiert in Menschengedenken nicht. Die Schaltstellen der Macht in diesem Lande und alle Parlamente sind voller Beamter.

    Wenn man einen Teich trockenlegen möchte, sollte man nicht die Frösche fragen.

    Ihre Argumentationsart sowie Ihre Einstellung in Diskussionen "unbedingt das letzte Wort zu haben wollen" und sich vermeintlich immer als "Gewinner sehen zu müssen" sowie Ihre Haltung ist aus unseren bisherigen Gesprächen hinlänglich bekannt. Daher ist hier keine Notwendigkeit mehr gegeben - das steht alles auch im anderen Thread ausreichend für alle Beteiligen zur Einsicht.

    :)

    Anderes ausgedrückt, ich habe keine Lust mit Ihnen zu reden, nicht etwa weil Sie vielleicht sinnvolle Argumente haben sondern schlichtweg wegen Ihrer Diskussionsstrategie, die auch hier andere Mitforisten mit kritisiert hatten. Daher ist meine Energie mir zu schade, um [sie - die Energie] für Sie aufzuwenden.

    :)


    Wenn die eigenen Argumente aus sind, versucht so mancher, sich mit der Ausrede aus einer Diskussion davonzustehlen, er habe "keine Lust mehr". Leider erkennt der Durchschnittsleser diese Absicht.


    In der Sache bin ich ja auch nicht der einzige, der darstellt, daß die Altersversorgung eines Beamten sehr viel besser ist als die Altersversorgung eines gleichrangigen öffentlich Angestellten. Dir ist es aber offensichtlich wichtig, wider die bekannte Sachlage dennoch dagegenzuargumentieren. Das hast Du damals vergeblich versucht und jetzt versuchst Du es wieder. Wieder vergeblich.


    Hättest Du wirklich "keine Lust", würdest Du einfach nicht antworten und Dich still Deiner Beamten-Privilegien erfreuen. Aber das bringst Du offensichtlich nicht übers Herz.

    :)

  • Nice try. :)


    Von "nachvollziehbarer Art" ist natürlich nicht die Spur. Eine VBL-Rente auszurechnen ist nicht ganz einfach. Schon von der Struktur her kann der von Dir genannte "Rechner" nur eine Peilung liefern. Dazu kommt, daß eine Extrapolation auf viele Jahre hin mit einer aktuellen Rente nichts zu tun hat. Will man eine VBL-Rente ausrechnen, braucht man dafür (wie bei einer gesetzlichen Rente) den Rentenverlau. Den aber fragt dieser Rechner logischerweise nicht ab, wäre ja viel zu kompliziert. Eben drum kann das Ergebnis des Rechners schon vom Prinzip her nicht exakt sein.


    Du weißt das natürlich, übergehst es aber, weil Du bewußt manipulieren möchtest. Ich schreibe dies für die Leser, die die Details nicht kennen, die somit ein Gegengewicht zu Deinen fake news brauchen.

    Das kann der Rechner tatsächlich sogar ohne Rentenverlauf, die Berechnungen sind sogar in den öffentlich zugänglichen Satzungen auf der Webseite der VBL für jeden nachvollziehbar festgehalten. Mit Rentenverlauf erhält man auch keine großen Überraschungen, da nicht viel dran verändert worden ist.


    Wenn Sie das nicht akzeptieren wollen ist Ihr Bier nicht meins. Hier ist keine "bewusste Manipulation" erforderlich.


    Und selbstverständlich bist Du eine Antwort schuldig. Ich habe Dich gefragt, ob Du das genannte Buch gelesen hast (hast Du natürlich nicht, und selbst wenn Du es hättest, würdest Du es nicht eingestehen). In dem Buch steht schwarz auf weiß vorgerechnet, was Du gern unter der Decke gehalten hättest.

    Und? Macht meine Berechnungen auch nicht weniger korrekt, deren Verlauf ich mEn sogar detailliert nachvollziehbar beschrieben haben. Aber damit wollen Sie ja nicht auseinandersetzten und verweisen auf ein Buch das natürlich Ihren Vorstellungen entspricht. Grundsätzlich gehen Sie halt nicht wirklich auf meine Argumente ein.


    Als wäre das Buch jetzt ein vermeintliches Totschlag-Argument, was es nicht ist.


    Mir kommen die Thränen!


    Reine Schutzbehauptung. Käme das Thema tatsächlich auf den Tisch, käme der deutsche Beamtenbund auf allerhöchste Drehzahl. Der geneigte Leser erkennt das ja schon an Deiner Reaktion. Natürlich hätte jeder Beamte (und Pensionär) ganz massiv etwas dagegen, daß man ihm die Altersversorgung kürzt. Jeder hätte das, ich auch. Das ist ja auch nachvollziehbar. Aber keine Sorge: Das passiert in Menschengedenken nicht. Die Schaltstellen der Macht in diesem Lande und alle Parlamente sind voller Beamter.


    Wenn man einen Teich trockenlegen möchte, sollte man nicht die Frösche fragen.

    Schon witzig, wenn Sie meine sachlichen Ausführungen als "Reaktion" misinterpretieren wollen. Spricht nicht gerade für Sie. Nochmals, es geht um ein höheres Brutto, also eine wesentlich höhere Belastung des Dienstherren bzw. den Steuerzahler, aber das hatte ich Ihnen ja auch mehrmals versucht näher zu bringen. Nein, kein Beamter hat was dagegen, kann man machen, verbrennt nur viel Geld und bringt wohl mittelfristig eine lange Zeit niemanden etwas effektiv.


    Bla Bla Bla Frösche, Bla Bla Bla Teich, ihr Stammtischgequake halt.


    Hättest Du wirklich "keine Lust", würdest Du einfach nicht antworten und Dich still Deiner Beamten-Privilegien erfreuen. Aber das bringst Du offensichtlich nicht übers Herz.

    Brrrrrr .... Brrrrr... Brummm - Heißluftgebläse. Sollte tatsächlich Ihr Berufsbild werden.


    Wie gesagt, sie versuchen halt zu provozieren und "das letzte Wort" zu haben mit dem Sie versuchen negative Assoziationen zu pflanzen a'la "wenn die eigene Argumente" aus sind und wenden sich an den "geneigten Leser" als wären Sie ein Erzähler. Ne? Ihre übliche Trickkiste halt.


    Ganz einfach, ich lasse mir keine "fake news" vorwerfen und zu allem anderen habe ich bereits in anderen Threads zur genüge ausgeführt und auch meinen Rechenweg dargelegt.


    So .... das reicht jetzt auch mal.


    Jetzt tragen Sie halt konstruktiv etwas zum Thema bei, nach der Wissensdurstiger hier gefragt hat und sparen Sie die Bemühungen hier ein (weiteres) "Schlachtfeld" aufzumachen indem Sie den Thread für Ihr Narrativ von der ursprünglichen Thematik weg bewegen. :)

  • Ich habe das Glück, mich vsl. im August diesen Jahres (endlich) verbeamten lassen zu können.

    Du hast die Möglichkeit dazu. Man hat Dir die Verbeamtung angeboten, auf die Du offensichtlich schon lang spekulierst. Ob das ein Glück ist, erweist sich.

    Ich arbeite im mittleren Dienst in einer Bundesbehörde und bin (leider schon) 42 Jahre alt. Die grundsätzliche Frage, die ich mir stelle ist, ob es sich für mich überhaupt noch lohnt, sich verbeamten zu lassen. Aus rein finanziellen Gesichtspunkten ist es so, dass ich jährlich netto 120 Euro mehr verdienen würde, wenn ich als Beamter im Endamt bin gegenüber dem Endamt als Tarifangestellter.


    Bei dieser Rechnung muss man allerdings auch berücksichtigen, dass ich das Endamt als Tarifangestellter vermutlich in 2-3 Jahren erreichen würde (E9a) wohingegen ich als Beamter vsl. in A6 wieder einsteigen würde (auch wenn die Beförderungen vermutlich recht schnell erfolgen werden).

    Eine eventuelle Beförderung ist somit Spekulation. Akut würde man Dich erst einmal um etliche Gehaltsgruppen zurückstufen. Die zu E9 äquivalente Vergütungsgruppe ist eigentlich A9, also drei Vergütungsgruppen über dem, was man Dir bietet.


    120 € pro Jahr ist kein Betrag, auf den man eine Entscheidung gründet. Wenn es Dir wirklich darum geht, müßtest Du zwei Gehaltstabellen über mehrere Jahre erstellen (wobei Du eine Beförderung als Beamter spekulativ einkalkulieren würdest).

    Gegenwärtig bekomme ich noch den Familien- und einen Kinderzuschlag (Kind ist 10 Jahre alt, ich bin alleinerziehend), dies wird allerdings spätestens mit Auszug meines Kindes in schätzungsweise 10 Jahren nicht mehr der Fall sein, ich habe die Zuschläge also bei meinem vorherigen Vergleich nicht mit berücksichtigt.

    Als Beamter würdest Du diese Zuschläge bekommen, als Angestellter bekommst Du sie nicht (mehr). Früher bekam ein Angestellter solche Zuschläge sinngemäß auch (hieß damals etwas mißweisend "Ortszuschlag"). Seit 2006 sind diese Zuschläge aber weg.


    Grundsätzlich steht zu befürchten, daß der Staat bei den Angestellten spart, wenn ihm das Geld ausgeht (eigentlich immer), ihm das bei Beamten aber zumindest viel schwerer fällt. Während Deiner Berufslaufbahn hat sich das Verhältnis zwischen Angestellten- und Beamtenentgelt zuungunsten der Angestellten verschoben.

    Ein Problem bei mir wäre definitiv der sehr hohe Beitrag für die PKV. Da ich aufgrund diverser Vorerkrankungen nur über die Öffnungsaktion in die PKV kommen könnte und mit 42 leider auch schon einige Lebensjahre auf dem Buckel habe, rechne ich hierbei mit Kosten von 500-520 Euro monatlich. Auch wenn des Öfteren gesagt wird, dass man bei der Wahl des PKV-Anbieters nicht nach dem Preis, sondern nach den Leistungen schauen sollte, ist das im Bereich des MD [?] nicht so ohne Weiteres möglich.

    Du kannst als Beamter auch freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben. Dann gibt es aber keinen Arbeitgeberzuschuß, Du zahlst dann den ganzen Beitrag selbst. Ich halte das für ungerecht, ich finde, jedes Bundesland und auch der Bund sollte auch den Beamten die Möglichkeit zur GKV geben (Das nennt sich bei den Beamten "pauschale Beihilfe"). Mehr und mehr Bundesländer eröffnen diese Möglichkeit, vielleicht der Bund irgendwann auch.


    Das wäre für Dich so viel Spekulation wie die Spekulation auf eine Beförderung. Aktuell würde Dich das Geld kosten. Immerhin: Von wirklich wüsten Tarifsteigerungen der PKV wärest Du damit sicher.


    Der Unterschied wäre nicht so groß, wie Du es jetzt denkst: Du hast ein Kind zu versorgen. In der PKV brauchst Du einen separaten Vertrag für das Kind (könnte z.B. 50 bis 100 € kosten), den Du zu Deinem Tarif hinzurechnen mußt. Mit einer pauschalen Beihilfe (wenn die dann käme) lägest Du unter dem, was Du an PKV vermutest.


    Generell ist die PKV ein nennenswertes Kalkulationskriterium, denn sie ist vom Einkommen unabhängig. Ein Beamter im mittleren Dienst zahlt den gleichen Beitrag wie der deutlich besser verdienende Beamte im höheren Dienst. Das heißt: Der Unterschied zwischen einem Nettogehalt (nach Krankenversicherung) eines Beamten und eines öffentlich Angestellten wird mit steigender Vergütung größer.


    Nachdem Du recht viel Krankenversicherung zu bezahlen haben würdest, kann es schon sein, daß Du Dich finanziell als Beamter erstmal schlechter stellst.


    Was in Deinem Beitrag "MD" bedeutet, ahne ich nicht.

    Abk. bedeuten häufig: Wenige Tastendrücke gespart, Text unverständlich.

    1. Ich würde mich unter diesen Bedingungen vermutlich nicht verbeamten lassen. In Deinem Fall wäre das mit einer erheblichen Rückstufung verbunden (die ich nicht akzeptieren würde) und es besteht eine Sondersituation bei der PKV, die in Deinem weiteren Leben teuer werden kann.


    2.+3.+4. Weiß beispielsweise Dr. Schlemann viel besser als ich. (Ein Versicherungsmakler verdient an einer Öffnungsaktion nichts, es ist in Ordnung, wenn er daher zum Abschluß einer PKV Geld verlangt).


    5. Spekulation. Das sind noch 25 Jahre und somit eine lange Zeit. Typischerweise ist eine Pension deutlich höher als eine Rente. Was hilft Dir das, wenn die erhoffte Beförderung nicht eintritt? Wie dann die Verrechnung Deiner Rente mit der Pension stattfinden wird, ist auch nicht abzusehen. Dein halbes Berufsleben hast Du ja schon hinter Dir, höchstens die zweite Hälfte könntest Du Beamter sein.


    Was ich mich an Deiner Stelle fragen würde: Warum bietet man Dir nun, recht spät, eine Verbeamtung an? Welche Absicht verbindet der Dienstherr mit dieser Maßnahme?


    Vor einigen Jahren hat man einem Bekannten von mir (höherer Dienst) die Verbeamtung angeboten. Ich habe das durchgerechnet, und das Ergebnis war so klar pro Verbeamtung, daß man dem Mann nur dringend zuraten mußte.


    Bei Dir bin ich mir nicht sicher (zumal ja auch nicht alle Parameter klar sind). Eher nicht (der PKV wegen).