Hallo,
Ausgangssituation:
- wir sind verheiratet, wohnen im selben Haushalt und sind beide Beamte
- im Oktober 2021 wurde unser erstes Kind und Anfang Mai 2025 unser zweites Kind geboren
Bezüglich des zweites Kindes erhielten wir die Mitteilung, dass Eltern die Möglichkeit besitzen, Kindererziehungszeiten zu beantragen, wobei konkrete Zeiträume immer nur einem Elternteil zugeordnet werden könnten. Je Kind hätte man Anspruch auf 36 Monate Kindererziehungszeit, bei zwei Kindern wären es demnach 72 Monate. Sollte die Anerkennung der Kindererziehungszeit beantragt werden, muss hierfür ein konkreter Zeitraum gewählt werden.
Habe ich es richtig verstanden, dass, angenommen das zweite Kind kam am 01.05.2025 zur Welt, die Mutter, die überwiegend die Erziehung der beiden Kinder übernimmt und deswegen zudem auch viele Jahre in Teilzeit arbeitet, die Kindererziehungszeiten (36 Monate) z.B. vom 01.06.2025 - 01.06.2028 für ihr zweites Kind und z.B. vom 01.10.2021-01.12.2021 für das erste Kind bei ihrem Dienstherrn beantragen kann?
Wenn ich es richtig gelesen habe, beantragen gesetzlich versicherte Personen die Kindererziehungszeiten wohl bei der Deutschen Rentenversicherung mittels einen bestimmten Formulars. Das gelte jedoch wohl nicht für Beamte. Dort würden die Kindererziehungszeiten mit Eintritt in den Ruhestand berechnet werden.