Kindererziehungszeiten - welcher Zeitraum? (Beamte)

  • Hallo,


    Ausgangssituation:

    - wir sind verheiratet, wohnen im selben Haushalt und sind beide Beamte

    - im Oktober 2021 wurde unser erstes Kind und Anfang Mai 2025 unser zweites Kind geboren


    Bezüglich des zweites Kindes erhielten wir die Mitteilung, dass Eltern die Möglichkeit besitzen, Kindererziehungszeiten zu beantragen, wobei konkrete Zeiträume immer nur einem Elternteil zugeordnet werden könnten. Je Kind hätte man Anspruch auf 36 Monate Kindererziehungszeit, bei zwei Kindern wären es demnach 72 Monate. Sollte die Anerkennung der Kindererziehungszeit beantragt werden, muss hierfür ein konkreter Zeitraum gewählt werden.


    Habe ich es richtig verstanden, dass, angenommen das zweite Kind kam am 01.05.2025 zur Welt, die Mutter, die überwiegend die Erziehung der beiden Kinder übernimmt und deswegen zudem auch viele Jahre in Teilzeit arbeitet, die Kindererziehungszeiten (36 Monate) z.B. vom 01.06.2025 - 01.06.2028 für ihr zweites Kind und z.B. vom 01.10.2021-01.12.2021 für das erste Kind bei ihrem Dienstherrn beantragen kann?

    Wenn ich es richtig gelesen habe, beantragen gesetzlich versicherte Personen die Kindererziehungszeiten wohl bei der Deutschen Rentenversicherung mittels einen bestimmten Formulars. Das gelte jedoch wohl nicht für Beamte. Dort würden die Kindererziehungszeiten mit Eintritt in den Ruhestand berechnet werden.

  • Hallo.


    "Beamte" ist recht global. Es ist ja die Frage, welches Recht gilt. Der Bund und die einzelnen Bundesländer haben jeweils eigene Regeln. Normalerweise gibt es auch Merkblätter oder sonstige Handreichungen dazu.


    Wenn der Dienstherr jetzt bereits Angaben erfragt, dann geht es um eine sogenannte "gemeinsame Erklärung", in der die Eltern erklären, wer was angerechnet bekommen soll. Diese Erklärung gilt dann sowohl gegenüber dem Dienstherrn bzw. der Versorgungsdienststelle als auch gegenüber der Rentenversicherung. Wenn die Erziehungszeiten in der Beamtenversorgung anerkannt werden, dann werden sie innerhalb der Rentenversicherung abgelehnt, aber dies muss auch irgendwann gespeichert werden.

  • Zunächst danke für die Anwort.


    Wir sind Beamte in Berlin (=Vater) und Brandenburg (=Mutter).


    Was mich irritiert ist, dass ich auf einigen Seiten lese, dass ohne Erklärung die Kindererziehungszeiten (automatisch) der Mutter zugerechnet werden. Allerdings schreiben andere Seiten, dass man diese Erklärung bis zum 10 Lebensjahr einreichen sollte. Die zu findenden Angaben sind leider sehr pauschal und grob formuliert, weswegen bei uns die Unsicherheit auftritt.


    Wir könnten also die gemeinsame Erklärung für beide Kinder mit den beispielhaft o.g. Zeiträumen beantragen, so richtig?

  • Was da so behauptet wird, ist nicht unbedingt falsch, aber in der Regel nicht vollständig.


    Im Bereich der Rentenversicherung gibt es zwei Wege, um die Zeiten der Kindererziehung anerkennen zu lassen.


    1. Feststellung der Zeiten (V0800)

    Dabei werden rückwirkend die Zeiten von der Geburt bis zum Tag vorm 10. Geburtstag des Kindes berücksichtigt. Dabei geht es um die tatsächlichen Verhältnisse. Wer sich mehr gekümmert hat, bekommt die Zeiten zugeordnet. (Häufig die Mutter.)


    2. Gemeinsame Erklärung (V0820)

    Dabei wird gemeinsam eine zukunftsbezogene Aussage getroffen, wer in welchem Zeitraum die Erziehungszeiten zugeordnet bekommen soll. Dies kann von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen. (Der Vater, der auf Montage ist, kann die Zeiten bekommen, sofern beide Elternteile dies wünschen. Ob das sinnvoll wäre, ist eine andere Frage.) Die Erklärung kann für künftige Zeiräume wieder angepasst werden.


    Sofern Ihr Euch einig seid, könnt Ihr Euch gemeinsam erklären.

  • Es ist erstaunlich, dass hier im Forum so etwas konkretes aus dem Beamtenverhältnis nachgefragt wird.


    Natürlich haben die Bundesländer Berlin und Brandenburg für Ihre Beamten ganz normale Personalstellen und logischerweise auch genügend Infomaterial.


    Selbstverständlich kann man auch konkret nachfragen.

    Wir brauchen hier gar nicht auf die Deutsche Rentenversicherung eingehen.


    Tipp an die lieben Eltern.

    Einfach bei der Verwaltung der Dienstherren nachfragen.

  • Das Problem ist, dass sehr viel "Ich habe da gehört..." und "Mein Schwager hat gesagt..." durch die Gegend wabert. Das will ja irgendwann wieder eingefangen sein. Daher ist die Frage hier ja richtig aufgehoben.

  • Wenn meine Frau in Aurich nachfragt, dann sind das sehr lange 5 Minuten. ;)

    Kommt vielleicht auf die Uhrzeit der Anfrage an.
    Solls dort, wo man den Pfälzern zur Ebbezeit erfolgreich Grundstücke im Wattenmeer verhökert, nicht auch eine dienstlich vorgeschriebene 30minütige Teepause geben? :S

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977