Homeoffice im Eigenheim: geteiltes Arbeitszimmer, Voraussetzungen und Erfahrungen?

  • Hallo zusammen,


    meine Frau und ich wohnen in einem Eigenheim (Doppelhaushälfte) und arbeiten beide immer im Homeoffice. Wir teilen uns dafür ein gemeinsames Arbeitszimmer.


    Nun stellen sich uns ein paar Fragen, bei denen ihr uns vielleicht weiterhelfen könnt:

    1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit wir das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen können?
    2. Wie genau läuft das bei der Steuererklärung ab, wenn zwei Personen das gleiche Arbeitszimmer nutzen?
    3. Wie trage ich das Ganze am besten im WISO Steuerprogramm ein? Gibt es da Besonderheiten, wenn sich zwei Personen das Zimmer teilen?
    4. Wird das Finanzamt hier eher skeptisch oder ist das gängige Praxis?
    5. Und eine vielleicht naive Frage: Wie wahrscheinlich ist es eigentlich, dass das Finanzamt jemanden vorbeischickt, um das Arbeitszimmer im Haus zu überprüfen?


    Wir wollen alles korrekt angeben, aber natürlich auch nichts verschenken.


    Freue mich auf eure Erfahrungen und Tipps! Vielen Dank!

  • Das Homeoffice ist ein Thema, bei dem das Finanzamt in der Regel sehr streng ist. Der Raum darf im Endeffekt für nichts anderes genutzt werden und selbst, wenn ihr da den Staubsauger parkt, könnte das schon zur Anerkennung führen.

    Außerdem stellt sich die Frage, ob es sich überhaupt lohnt. Wie hoch sind eure jährlichen Kosten für das Arbeitszimmer? Als Paar könnt ihr pro Jahr 2.520 Euro über die Homeoffice-Pauschale absetzen (6 Euro pro Tag, maximal 210 Tage und das für jeden von euch). Und zusätzliche Ausstattung wie Schreibtisch, Schreibtischstuhl oder Monitore akzeptiert das Finanzamt meistens noch zusätzlich (war zumindest bei uns der Fall). Selbst bei tatsächlichen, jährlichen Kosten von z.B. 2.700 Euro wäre es mir persönlich den Aufwand nicht wert, hier auf die Anerkennung eines "richtigen" Arbeitszimmers (die Pauschale bekommt man auch, wenn man nur mit dem Firmenlaptop am Esstisch sitzt) zu gehen, die zusätzliche Ersparnis beträgt dann max. 75,60 Euro.

  • Also wenn die Wertgrenzen auf der Seite noch stimmen (und Haufe ist ja durchaus eine seriöse Quelle), dann rentiert es sich in den allermeisten Fällen gar nicht mehr, auf das Arbeitszimmer zu gehen. Maximalbetrag von 1.250 Euro beim Arbeitszimmer vs. 1.260 Euro bei der Pauschale ...

    Da hat es der Gesetzgeber den Finanzämtern und den Steuerzahlern mal wirklich leichter gemacht.

  • ... und auch einen eventuellen späteren Verkauf auf dem Schirm haben, zumindest sollte mittlerweile zwischen Angestellten und Selbständigen klar unterschieden werden

    Verkauf selbst genutzter Wohnimmobilie mit Arbeitszimmer | Steuern | Haufe
    Wird eine Immobilie mit Arbeitszimmer in der 10-Jahres-Frist veräußert, stellt sich die Frage, ob ein Veräußerungsgewinn zu versteuern ist.
    www.haufe.de
    Arbeitszimmer und Veräußerungsgewinn | Steuern | Haufe
    Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns i.R. privater Veräußerungsgeschäfte.
    www.haufe.de
  • Hallo zusammen,

    ich danke euch erstmal für die wirklich informativen Antworten. An den Faktor, dass sich das wohl gar nicht lohnt, habe ich gar nicht gedacht.

    Um wenigstens einen Vergleich zur Pauschale zu bekommen: Mit welcher Rechnung kann ich das grob ausrechnen? Ich nehme an, den prozentualen Anteil aus Arbeitszimmer/Gesamtwohnfläche errechnen. Und dann jeweils den Prozentanteil der jährlichen Zahlungen an die Bank nehmen? Können Nebenkosten mit eingerechnet werden?

    Danke nochmal!

  • Um wenigstens einen Vergleich zur Pauschale zu bekommen: Mit welcher Rechnung kann ich das grob ausrechnen?

    Pi mal Daumen ist es schwierig. Ich sag's mal so: Die Anschaffungskosten sollten hoch sein und das Arbeitszimmer größer als eine Abstellkammer.

    Zitat

    Ich nehme an, den prozentualen Anteil aus Arbeitszimmer/Gesamtwohnfläche errechnen. Und dann jeweils den Prozentanteil der jährlichen Zahlungen an die Bank nehmen? Können Nebenkosten mit eingerechnet werden?

    Deine WISO-Steuersoftware, für die du ja Geld gezahlt hast, hat einen wirklich tollen Assistenten, welcher dir hilft, alle Angaben zu erfassen und auch Tipps gibt. Du solltest vielleicht mal diese halbe Stunde investieren.

    Und ja, auch gewisse Nebenkosten können eingerechnet werden. Im WISO gibt's hunderte Tipps bezüglich Arbeitszimmer.