Kapitalertragsteuer (Zinsen) Banken und Finanzamt

  • Guten Tag zusammen,



    ich bräuchte mal Eure Hilfe zum Einkommensteuerbescheid, speziell zur Anlage KAP bzw. Kapitalerträgen und dort den Zeilen 7 und 37.



    Ich habe in meiner Steuererklärung in Zeile 7 die ausgewiesene Summe der Kapitalerträge (Zinsen) aus den Steuerbescheinigungen von 2 Banken eingetragen, und zwar 5107,- €. Das ist doch die Summe, die bei den Banken bereits dem Steuerabzug unterlegen hat, richtig?



    Weiterhin in Zeile 16 habe ich 1997,- € eingetragen (also knapp die Höhe des Sparerfreibetrages, verheiratet).



    In Zeile 37 wurden von mir 762,- € eingetragen, entsprechend der Summe der Banken-Steuerbescheinigungen für die Zeile 37. Das ist doch der Betrag, den die Banken mir nach Abzug des Freistellungsauftrages 1997,- € bereits als Abgeltungssteuer abgezogen hatten, richtig? (den Soli etc. in den anderen Zeilen lasse ich hier mal weg).



    Eine 2. Anlage KAP haben wir für meine Ehefrau abgegeben (diese Zahlen lasse ich jetzt außen vor).



    Den Steuerbescheid habe ich vor Kurzem erhalten,….und nicht verstanden. :?:



    Als Einkommen werden im Bescheid ausgewiesen (Ehemann):


    Kapitalerträge: 5107,- €


    Ab Sparerpauschbetrag: 1000,- € (die anderen 1000,- € wurden bei meiner Frau berücksichtigt) = 4107,- €


    Steuerpflichtiger Teil der Rente: 20.000,- € (von mir für Euch nur grob gerundet)


    Summe der Einkünfte: 24.107,- €


    Ab Altersentlastungsbetrag: 789,- €


    Gesamtbetrag der Einkünfte: 23.318,- €



    Dieser Betrag führt schließlich nach Abzug von Versorgungsleistungen (KV etc.) zum zu versteuernden Einkommen (in der Summe mit den Zahlen der Ehefrau).


    Werbungskosten habe ich in der Aufzählung weggelassen und die Beträge entsprechend dem Rechen-Schema des Finanzamtes angegeben.



    Wo wird denn nun der Betrag aus Zeile 37 berücksichtigt (die 762,- €)?



    Übersehe ich etwas oder habe ich die Kapitalertragsteuer 2 Mal bezahlt? =O =O


    Einmal von der Bank abgezogen und nun auch zusätzlich vom Finanzamt?



    Natürlich hätte ich die KAP theoretisch gar nicht erst abgeben müssen, aber ich glaube, den Altersentlastungsbetrag als Rentner würde ich ohne Abgabe der KAP einschließlich der angekreuzten Günstigerprüfung mangels sonstiger Einkünfte (außerhalb der Rente) ja gar nicht bekommen, und darauf sollte man nicht verzichten.



    Zusammen mit dem Betrag Zeile 37 für meine Ehefrau (gleiche Unklarheit) geht es um rund 1500,- €.


    Die Widerspruchsfrist ist noch nicht abgelaufen, aber übersehe ich etwas oder passiert so ein Finanzamt-Fehler häufiger (falls es so ist)?



    Viele Grüße

  • Hat sich erledigt.

    Man sollte die allererste Seite nicht übersehen.


    Dort steht:

    Festgesetzt werden:……..€

    ab Kapitalertragsteuer:………


    Dort ist es berücksichtigt.


    Viele Grüße