Selbstständig bAV behalten oder All in ETF

  • Hallo,

    ich bin 30 Jahre alt, kinderlos und ledig.

    Ich habe mich in letzter Zeit mit dem Thema Altersvorsorge vermehrt befasst und bespare seit einiger Zeit den Vanguard FTSE All-World mit 500€. Zusätzlich habe ich seit ca. 3 Jahren von der Signal Iduna den SIGGI Global Garant Invest als bAV, den ich aktuell mit 322€ (Höchstbetrag für Sozialversicherungsfreibetrag) bespare.

    Man liest immer sehr viel aus Arbeitnehmersicht, dort Lohnt es sich ja nicht so wirklich.

    Jedoch ist es in meinem Fall anders, da die Firma meinem Vater gehört, und ich diese perspektivisch bald übernehmen werde.
    Daraus ergibt sich natürlich die Befreiung der Rentenversicherungspflicht.

    Bei der bAV kann man den Fond frei wählen, aktuell bespare ich noch den vom Vertreter ausgewählten HI Topselect D, was natürlich nahe liegt, das er einen empfiehlt den die Versicherung auch betreut. Das dieser schlecht ist habe ich auch begriffen und möchte Ihn wechseln zu einem MSCI World, bzw. EM.

    Kann sich so eine Konstellation für mich lohnen? Oder sollte ich besser das Geld in einen ETF sparen. Man muss es ja bei mir sowohl aus AG als auch aus AN sicht sehen. Ich denke dadurch das ich nicht viel gesetzliche Rente erhalte ist ein Sicherheitsbaustein (Aktuell 104,23%) evtl. ein guter Baustein um das Wegfallen der gesetzlichen auszugleichen?

    Der garantierte Rentenfaktor von 22,82 liest sich natürlich nicht so toll.

    Ich danke Euch für eure Denkanstöße.

    Viele Grüße
    Florian

  • Kater.Ka 9. Juni 2025 um 13:11

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Jedoch ist es in meinem Fall anders, da die Firma meinem Vater gehört, und ich diese perspektivisch bald übernehmen werde.

    Daraus ergibt sich natürlich die Befreiung der Rentenversicherungspflicht.

    Also so natürlich ist das auch wieder nicht. Ein paar Punkte sind da schon zu beachten (Rechtsform; Art der Unternehmung; Mitarbeiterzahl)

    Aber unterstellen wir ruhig, dass die Rentenversicherungspflicht endet.

    Ab dem Zeitpunkt müssen sämtliche Risiken neu bewertet werden.

    Haftpflicht-, Kranken- und Pflege-, Berufsunfähigkeitsversicherung sollten geklärt sein, bevor der Blick aufs Alter geht.

    Das Sparen im Versicherungsmantel macht ggf. Sinn im Hinblick auf Anrechenbarkeit bzw. Pfändbarkeit bei Insolvenz und dem Bezug von bedürftigkeitsabhängigen Leistungen. Ansonsten wäre dem "freien" ETF-Sparen deutlich der Vorrang einzuräumen.

  • Moin Moepy21 , willkommen im Forum.

    Bei der bAV kommt es auf die Kosten im Vertrag und wieviel Rendite für dich übrig bleibt.

    Der garantierte Rentenfaktoren von 22,81 ist natürlich grauenhaft und führt dazu das du mindestens 36,5 Jahre eine Rente beziehen musst um überhaupt das Kapital welches in der Versicherung steckt wieder herauszubekommen. Ohne Inflationsausgleich.

    Zum Thema bAV hat Hartmut Walz einige Blogbeiträge geschrieben die auch für Unternehmer interessant sind da diese mit den bAV Verträgen ja auch Risiken eingehen.

    Da kannst du dich mal etwas schlau lesen.

    Viel Erfolg mit deinen Finanzentscheidungen.

  • Das Unternehmen ist als GmbH geführt.

    Die Rentenversicherungspflicht endet normal nach 18 Beitragsjahren (Handwerksbetrieb). Da es sich jedoch um eine GmbH handelt könnte ich als Gesellschafter sofort raus.

    Haftpflicht, Krankenversicherung, Pflege und BU habe ich aktuell ganz gut im Griff.


    Genau das ist auch ein Gedanke, das Geld kann im Fall der Fälle nicht gepfändet werden, jedoch ist das Risiko aufgrund der Firmengröße und Kapitalausstattung als eher überschaubar einzuschätzen. Mal abgesehen das die Immobilien in einer GBR ausgegliedert sind und von einer eventuellen Insolvenz insofern keine Verschleppung vorliegt nicht betroffen wären.

    Ich glaube da hat mir mein Vertreter das Beste verkauft, für sein Geldbeutel......

  • Ich habe dabei auch ein ganz schlechtes Bauchgefühl diese bAV weiterzuführen, und das hat mich bisher selten im Stich gelassen. Es ist schon alleine sehr intransparent wie ich finde, das ich nicht herausfinden kann welche Anteile in den Sicherungsfond und welche tatsächlich in die ETFs fließen.

  • Eine Frage habe ich noch.

    Könnte man die bAV kündigen, da ich vom Betrag her noch in der Kleinstanwartschaft liege, oder geht dies nur bei einem Arbeitgeberwechsel?