Moin in die Runde,
im ersten Jahr nach dem Tod eines Ehepartners wird noch eine gemeinsame Steuererklärung mit dem Splittingtarif abgegeben. (Sterbefolgejahr)
Eine Einmalauszahlung einer bAV würde sich somit Steuerlich günstiger sein wenn diese im Jahr nach dem Tode des Ehepartners stattfindet.
Wie wird diese Einmalauszahlung auf die Witwenrente angerechnet?
Hat da jemand Erfahrung oder einen Tipp wo ich etwas nachschlagen könnte?
Besten Dank und liebe Grüße.
Horst