Hallo zusammen,
meines Wissens nach, gibt es nicht mehr die Möglichkeit "Altverluste" bzw. alte Verlustvorträge (von vor 2009) mit aktuellen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften zu verrechnen. Dies war letztmalig 2013 möglich.
Nun ist es jedoch so, dass ich noch einen alten Verlustvortrag (aus 2005) im Steuerbescheid habe, der jedes Jahr vor sich hergeschoben wird und im nächsten Steuerbescheid wieder auftaucht.
Was bringt dieser Verlustvortrag mir dann? Warum ist er überhaupt noch im Steuerbescheid drin, wenn ich ihn eh nicht verrechnen kann? Oder kann ich ihn doch irgendwie für mich nutzen?
Für Tips und Erklärungen bedanke ich mich recht herzlich schon mal im voraus!
Viele Grüße
Thomas