Mehr Versicherungsbeiträge absetzen durch Vorauszahlung der KV Beiträge

  • Angenommen, du zahlst 2024 noch monatlich.

    Dann bis spätestens 21.12.24 (Geldeingang beim Versicherer!) den Jahresbeitrag für 2025.

    Zur Erläuterung: Zahlungen um den Jahreswechsel herum können bis zu 10 Tagen noch dem Jahr zugewiesen werden, zu dem sie gehören.

    Zahlt jemand einen Jahresbeitrag für 2025 am 27.12.2024, so kann dieser steuerlich zum Jahr 2025 gebucht werden.

    Wenn man also eine Buchung gezielt in einem bestimmten Jahr buchen möchte, tut man wohl daran, wenn man sich ausreichend vom Jahreswechsel fern hält.

  • Weiß das jemand?

    Technisch möglich wäre das sicher, aber mit einem riesigen Einmal- und Folgeaufwand verbunden, den dann auch die überwiegende Mehrzahl derjenigen Versicherten mitbezahlen müssten, die die Vorauszahlung gar nicht nutzen können oder wollen. Die würden sich für die Zerlegung ihres Vertrages bedanken.

    Beispielsweise gibt es jede Menge Tarife in der Voll- und in der Beihilferestkostenversicherung, die Basis- und Wahlleistungen gleichzeitig einschließen.

    Auch die Frage "arbeitgeberzuschussfähig oder nicht?" folgt anderen Trennlinien als "vorrangig oder nur nachrangig steuerlich abzugsfähig".

    Und selbst wenn es mal so laufen würde, kommt nach dem nächsten Regierungswechsel der Finanzminister und wirft das Ganze über den Haufen - Sisyphus lässt grüßen.

    Ohne noch weiter ins Detail zu gehen, hier die Kurzfassung: Vergiss es, hanselas ;)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Kann ich nicht ganz nachvollziehen. Schließlich bekommt man ja fürs FA schon jedes Jahr die genaue Aufschlüsselung nach Basiskrankenversicherung, Pflege-Pflichtversicherung und sonstige Krankenversicherungen. Hätte gedacht, dass man einfach im Dezember `24 36 Mal Basis+Pflege (2023) überweist

  • Anbei das Schreiben.

    Verstehe ich es richtig, dass ich nur das vielfache von 8500 € überweisen darf. Die Beiträge wurden allerdings um 1700 € p. a. erhöht. D. h. nach ca. 2,5 Jahren ist die Vorauszahlung aufgebraucht, richtig?

    Nun habe ich sonstige Vorsrogeaufwendungen in Höhe von 1900 €. Als Ehepaar haben wir aber 3.800 € frei. D. h. das lohnt sich nicht, oder?

  • Schreiben der Debeka ist da. Skonto gibt es nicht.

    Frage mich gerade, ob es sich lohnt.

    Ich muss doch den Freibetrag voll machen, damit es sich lohnt, oder?

    Ansetzen kann ich Haftpflicht (Familie), Unfall (Familie), BUZ, RLV?

    Ansetzbar sind auch Arbeitnehmeranteile zur Arbeitslosenversicherung und KFZ-Haftpflichtbeiträge.

    Wenn die 3.800 € nicht ganz voll werden, kann es sich immer noch lohnen.

    Kein Skonto für Jahreszahlung, das drückt die Geschichte natürlich etwas nach unten.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Danke für den Hinweis mit der Haftpflicht.

    Bin Beamter … werde mal in WISO simulieren. Hoffe, dass das klappt

    Freut mich, wenns geholfen hat.

    Und über die "arbeitslosen Arbeitnehmeranteile" stolpert vielleicht auch der ein oder andere stille Mitleser, für den wir hier natürlich auch die Tinte verspritzen. ;)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • So richtig toll scheint es nicht zu sein.

    2024: Steuererstattung + 3700 €

    2025: Steuerrückzahlung - 1300 €

    2026: Steuerrückzahlung - 600 €

    - sonstige Erstattungen wurden rausgerechnet

    - die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind leider nicht so hoch (ohne unten genannte Rentenversicherungen 2000 €), daher komme ich nicht auf den Maximalbetrag von 3.800 €

    - Nach ca. 30 Monaten sind die Vorauszahlungen aufgebraucht, da es zu einer deutlichen Beitragserhöhung ab 1.1.25 kommt. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass man nicht eigenständig die Zahlung erhöhen darf und z. B. 36 mal den neuen höheren Monatsbeitrag zahlen darf.

    - Da ich aktuell noch eine Rentenversicherung von Proxalto habe (vor 2005) und diese natürlich zu höheren sonstigen Vorsorgeaufwendungen führt, warte ich noch ab, ob diese eventuell vom „ewigen“ Widerrufsrecht betroffen ist. Falls nein, dann würde sie die Steuerersparnis um 400 € erhöhen.

    - Auch die Rentenversicherung, die mit der BUZ von Debeka zusammen vertrieben wurde, würde die Ersparnis erhöhen. Aber auch hier bin ich gerade dran, diese zu kündigen (s. anderer Thread).

    Insgesamt kann man über drei Jahre eine deutliche Steuerersparnis von ca. 1800 bis 2600 € geltend machen. Alternativ könnte man die Vorauszahlung zu ca. 4 % anlegen und würde dann auf die Laufzeit 1200 € Zinsen erwirtschaften.

    Übersehe ich etwas?

  • Alternativ könnte man die Vorauszahlung zu ca. 4 % anlegen und würde dann auf die Laufzeit 1200 € Zinsen erwirtschaften.

    Wenn die Vorauszahlung für 1 Monat bis maximal 2,5 Jahre ist, kannst Du sie durchschnittlich ca. 1,25 Jahre anlegen. Da komme ich nicht auf Deinen Zinsbetrag.

    Aber ich kenne auch keine Anlage, die für diese Laufzeit 4% nach Steuern zahlt.

  • So richtig toll scheint es nicht zu sein.

    2024: Steuererstattung + 3700 €

    2025: Steuerrückzahlung - 1300 €

    2026: Steuerrückzahlung - 600 €


    Insgesamt kann man über drei Jahre eine deutliche Steuerersparnis von ca. 1800 bis 2600 € geltend machen. Alternativ könnte man die Vorauszahlung zu ca. 4 % anlegen und würde dann auf die Laufzeit 1200 € Zinsen erwirtschaften.

    Der Sicherheitssparer argumentiert. Der ETF-Sparer erwartet mehr Ertrag (und hat ihn in den letzten Jahren auch bekommen). Mir wäre der Liquiditätsabfluß für 3 Jahre zuviel.

    Man könnte einen Wechselschritt erwägen: Ein Jahr lang Beitrag bezahlen und im Dezember dann Vorauszahlung für ein Jahr. Dann kannst Du immerhin jedes zweite Jahr irgendwelche Zusatzversicherungen unterbringen. Die Prämie für die Wahlleistungen übrigens nicht, weil Du die ja mit der anderen Prämie zusammen zahlst, in denen damit dieser Steuerposten schon voll ist.

  • Man könnte einen Wechselschritt erwägen: Ein Jahr lang Beitrag bezahlen und im Dezember dann Vorauszahlung für ein Jahr. Dann kannst Du immerhin jedes zweite Jahr irgendwelche Zusatzversicherungen unterbringen. Die Prämie für die Wahlleistungen übrigens nicht, weil Du die ja mit der anderen Prämie zusammen zahlst, in denen damit dieser Steuerposten schon voll ist.

    Da ist was Wahres dran. Siehe den verflossenen Beitrag #60 (um mich ausnahmsweise mal selbst zu zitieren):

    Und dann in den ungeraden Jahren diese "nachrangig" abziehbaren Versicherungsbeiträge wie z. B. (KFZ- und Privat)-Haftpflicht, BU, und in dieser unvollständigen Aufzählung last not least "arbeitslose Arbeitnehmeranteile" zumindest bis zu deren Höchstsätzen, also bei verheirateten Arbeitnehmern 3.800 €, absetzen, die sonst Jahr für Jahr unter den Tisch fallen.

    Als Rentner fallen die arbeitslosen Arbeitnehmeranteile zwar weg, aber umso besser: Sie gar nicht erst bezahlen zu müssen, ist doch besser, als sie zu ca. 25 oder 30 % vom Finanzamt zurückzukriegen. ;)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Man könnte einen Wechselschritt erwägen

    [In den geraden Jahren zahlt man den Versicherungsbeitrag]

    in den ungeraden Jahren diese "nachrangig" abziehbaren Versicherungsbeiträge wie z. B. (KFZ- und Privat)-Haftpflicht, BU, und in dieser unvollständigen Aufzählung last not least "arbeitslose Arbeitnehmeranteile" zumindest bis zu deren Höchstsätzen, also bei verheirateten Arbeitnehmern 3.800 €, absetzen, die sonst Jahr für Jahr unter den Tisch fallen.

    Unser Beispielnutzer hanselas ist Beamter, der zahlt eher keine BU und auch keine "arbeitslosen Arbeitnehmeranteile". Aber grundsätzlich geht das.

    Er will gleich drei Jahre vorauszahlen. Im ersten Jahr erwartet er so eine Steuererstattung, in den folgenden drei gibts natürlich keine Steuerrückzahlung, sondern eine Steuernachzahlung.

    Die Vorauszahlung orientiert sich am Beitrag des laufenden Jahres. Steigt der Beitrag in den Folgejahren um je 5 % (das ist in der aktuellen Situation vermutlich eher knapp bemessen), dann zahlt er in den Folgejahren 5 %, 10 % und 15 % Krankenkassenbeitrag nach, die auch in diese Schublade fallen. Bei seinem Jahresbeitrag von etwa 8500 € sind das also 425 €, 850 € und 1275 €. Diese Nachzahlbeträge knabbern an seinem Freibetrag. Bei ihm, dem Verheirateten, bleibt dann immer noch genug für andere Versicherungen übrig. Bei anderer Konstellation mag das anders ausehen. Von 1900 € können 1275 € schon ein gutes Stück wegbeißen.

    Man muß es sich im Einzelfall ausrechnen.

  • Wenn die Vorauszahlung für 1 Monat bis maximal 2,5 Jahre ist, kannst Du sie durchschnittlich ca. 1,25 Jahre anlegen. Da komme ich nicht auf Deinen Zinsbetrag.

    Aber ich kenne auch keine Anlage, die für diese Laufzeit 4% nach Steuern zahlt.

    Zinsberechnung für abnehmendes Kapital. 25000 € Vorauszahlung und 850 € Monatsbeitrag bei 4 % Zinsen.

    Danke für den Hinweis. Sind nur ca. 420€ Zinsen.

  • Da ist was Wahres dran. Siehe den verflossenen Beitrag #60 (um mich ausnahmsweise mal selbst zu zitieren):

    Und dann in den ungeraden Jahren diese "nachrangig" abziehbaren Versicherungsbeiträge wie z. B. (KFZ- und Privat)-Haftpflicht, BU, und in dieser unvollständigen Aufzählung last not least "arbeitslose Arbeitnehmeranteile" zumindest bis zu deren Höchstsätzen, also bei verheirateten Arbeitnehmern 3.800 €, absetzen, die sonst Jahr für Jahr unter den Tisch fallen.

    Als Rentner fallen die arbeitslosen Arbeitnehmeranteile zwar weg, aber umso besser: Sie gar nicht erst bezahlen zu müssen, ist doch besser, als sie zu ca. 25 oder 30 % vom Finanzamt zurückzukriegen. ;)

    Was bei der Beitragserhöhung fast identisch ist. Wenn ich den Betrag 2024 für drei Jahre zahle, dann reicht das nur für 30 Monate.

  • Die Vorauszahlung orientiert sich am Beitrag des laufenden Jahres. Steigt der Beitrag in den Folgejahren um je 5 % (das ist in der aktuellen Situation vermutlich eher knapp bemessen), dann zahlt er in den Folgejahren 5 %, 10 % und 15 % Krankenkassenbeitrag nach, die auch in diese Schublade fallen.

    Kann es sein, dass du dich vertust? In dem Schreiben der Debeka wird explizit erwähnt, dass die Beitragssteigerung vom Ende her abgezogen wird.

  • Setzt jemand das auch in der Praxis so um?

    D.h. angenommen meine letzte PKV-Vorauszahlung für 2024 war am 20.12.2023, dann müsste ich die nächste Vorauszahlung nach dem 22.12.2024 und vor dem 2.1. leisten (wegen Fälligkeit 1.1.), damit diese für die Steuer 2025 relevant ist (die Krankenkasse weist das dann auch korrekt aus in der Bestätigung?). Somit kann ich in 2024 die sonstigen Versicherungen absetzen abzgl. PKV-Beitragsrückerstattung.

    Ist das korrekt?

    Dies lohnt sich ja dann eigentlich immer, wenn weitere Versicherungen bestehen, die man absetzen kann, oder?