VBL - Einmalzahlung

  • Guten Tag,

    seit April 2025 bin ich in Altersrente und habe zeitgleich Wohngeld bewilligt bekommen.

    Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge VBL meines AG habe ich wegen der Geringfügigkeit des Betrages bzw. der Höhe der erworbenen Rente im Juni eine Einmalzahlung erhalten.

    Ich gehe davon aus, dass ich der Wohngeldstelle dies melden muss.

    Frage: Zählt die Einmalzahlung als "Vermögen" oder als Einnahme und wie wird die dann ggf. berechnet? :/

    Danke für die Antwort

    Freundliche Grüße

    Frau Meier

  • Kater.Ka 19. Juni 2025 um 16:47

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Frage: Zählt die Einmalzahlung als "Vermögen" oder als Einnahme und wie wird die dann ggf. berechnet?

    Das zählt meines Wissens als Einnahme und wird die 12 Monate nach dem Zufluss zu einem Zwölftel angerechnet.

    Das ist beim Bürger:innen-Geld anders. Hier wird der Zufluss in einem Monat angerechnet und ist dann dem Schonvermögen zuzurechnen, so es noch nicht erreicht ist.