Teildepotübertrag zur FiFO-Umkehr vom Finanzamt unterbunden?

  • Das FIFO-Prinzip gilt m.E. auch bei Schenkungen, z.B. an Kinder.

    Hat man nun Aktien von einer Firma (z.B.Atoss) vor 2009 gekauft, sind die weiteren Kursgewinne steuerfrei. Die Gewinne der ab 2009 gekauften Anteile sind zu versteuern.

    Wenn man nun ohnehin noch mit warmer Hand etwas von dem unerwartet hohem Reichtum abgeben will, ist es zweckmäßig dies zu tun, solange die Kinder noch Freibeträge haben, sei es der Freistellungsbetrag von 1.000 € oder auch der Steuerfreibetrag von ca. 12.000 €, wenn die Kinder auch als Studenten noch nichts oder wenig verdienen, sei es auch, dass ihr Steuersatz niedriger ist als die Abgeltungssteuer.

    Man verschenkt also besser die nach 2009 gekauften Anteile, auch wenn bei diesen die Kursgewinne prozentual nicht so hoch sind.

    Um das hinzukriegen, muss man die Anteile durch Übertragung auf ein zweites Depot bei der eigenen Bank oder auf ein Depot bei einer anderen Bank voneinander trennen.

    Die Kinder verkaufen dann jährlich die übertragenen (geschenkten) Anteile im Rahmen ihrer Freibeträge und kaufen, wenn sie wollen, die gleichen Aktien zurück, einen Teil davon erst, wenn sie nach der Steuererklärung im nächsten Jahr, die von der Bank an das FA abgeführten Steuern erstattet bekommen, sofern sie nicht eine Nichtveranlagungsbescheinigung erwirkt haben.

    Die Schenkung bzw. das Vererbte erhöht sich damit um die (Abgeltungs-)steuern, die man selbst oder die Kinder beim späteren Erben, wenn sie selbst viel verdienen, hätten bezahlen müssen.
    Bei studierenden Kindern ist darauf zu achten, dass bei BAföG die Kinder ein nur begrenztes Vermögen haben dürfen.
    Dasselbe ist in bestimmten Fällen der Fall, wenn die Kinder über das 25. Lebensjahr hinaus noch studieren und die Eltern nach Wegfall des Kindergeldes noch Unterhalt zahlen müssen und diesen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen möchten.

    Dies habe ich mir mal so zusammengereimt. Gegenargumente sind willkommen.

    berghaus 09.07.25