Krankengeld vor und nach Reha

  • Hallo,

    Herr X, Anfang 40 ist seit 4 Monate krank und bezieht Krankengeld. Nach Termin mit der MD wird empfohlen eine Reha zu beantragen. Die KK hat sich per Email gemeldet und bitte bis zum 30.07 eine Rückmeldung dazu zu geben. Herr X wird die Reha beantragen und sich am 30.07 spätesten bei der KK melden. Ab wann gelten die 10 Wochen Frist für den Antrag? Wie lange ist die Bearbeitungszeit der DRV? wie lange ist die Wartezeit für eine Reha nach Genehmigung? bekommt Herr X bis zur Reha weiterhin Krankengeld? Während der Reha zahlt die DRV. Herr X möchte nach der Reha mit der Wiedereingliederung starten wenn alles klappt. Bekommt Herr X in dieser Zeit Krankengeld?

    Danke

  • Hallo.

    Die Frist läuft ab der (schriftlichen) Aufforderung der Krankenkasse. Bis Ende der Frist muss aber nur der Antrag gestellt (und idealerweise dessen Eingang bestätigt) worden sein.

    Regelmässig wird die DRV innerhalb von zwei Wochen über die Reha entscheiden.

    Wann eine Einrichtung einen konkreten Termin frei hat geht von bis.

    Bis Antritt der Reha gibt es normal weiter Krankengeld. Hinterher gibt entweder Krankengeld oder noch weiter Übergangsgeld.

  • Hallo.

    Danke für deine Antwort.

    Die Frist läuft ab der (schriftlichen) Aufforderung der Krankenkasse -> schon mit der Email oder erst wenn sie es per Post schicken?

    Bis Antritt der Reha gibt es normal weiter Krankengeld. Hinterher gibt entweder Krankengeld oder noch weiter Übergangsgeld. -> Was bekommt man denn in der Zeit der Wiedereingliederung?

  • Hallo.

    Danke für deine Antwort.

    Die Frist läuft ab der (schriftlichen) Aufforderung der Krankenkasse -> schon mit der Email oder erst wenn sie es per Post schicken?

    Bis Antritt der Reha gibt es normal weiter Krankengeld. Hinterher gibt entweder Krankengeld oder noch weiter Übergangsgeld. -> Was bekommt man denn in der Zeit der Wiedereingliederung?

    Ich kenne es so, dass die Aufforderung mit Fristsetzung schriftlich erfolgt. Mag mittlerweile auch anders gehandhabt werden.

    Zum Übergangsgeld:

    Literatursystem - §§ 1 - 25 - § 20 SGB VI: Anspruch - auf Übergangsgeld