Vorgezogene Teilrente, Rentenpunkterwerb, etc.

  • Ich beschäftige mich mit den kommenden 4-5 Jahren meiner Erwerbstätigkeit bevor es eventuell gänzlich in den Ruhestand geht.

    Meine Überlegungen:

    Ab Okt. 2026 könnte ich mit 10,8% Abschlag (GDB50) in vorgezogene Teilrente (z.B. 99%) gehen, würde aber normal weiterarbeiten wollen. Meine Frau hat einen Minijob (mit Zulassung zur freiw. Versicherung/Zahlung Beiträge bis zur Höchstgrenze).

    Ideen:

    Mit ca. 50% der vorgezogenen Rente könnte meine Frau (erhöhtes Sicherheitsbedürfnis) derzeitig ca. 2 Rentenpunkte erstehen. Vorteil die Steuerbelastung wäre auf diese Summe von ca. 18k in etwa Null. Solange ich normal weiterarbeite und über BBG verdiene, würden auf die Rente auch keine gesetzl. Krankenkassenbeiträge (TK) anfallen bzw. auf Antrag erstattet.

    Für die verbleibenden 18K würde ich mit einer Steuerbelastung von ca. 35-40% rechnen. Somit verbleiben ca 1k monatlich für ETF und risikoarmer Teil.

    Nachteile:

    Bei einer etwaigen Arbeitslosigkeit würde ich kein ALG erhalten (habe ich auch noch nie) und somit würden etwaige Rentenpunkte, die ich bei normaler Tätigkeit erwerben würde, wegfallen. Ferner müssten die Rentenpunkte meiner Frau aus dem risikoarmen Teil unseres Vermögens (versteuert und verbeitragt) erworben werden.

    Krankengeld würde ebenfalls entfallen bzw. für max. 3 Monate fließen (richtig?)

    Habe ich etwas übersehen?

  • Ich beschäftige mich mit den kommenden 4-5 Jahren meiner Erwerbstätigkeit bevor es eventuell gänzlich in den Ruhestand geht.

    Ab Okt. 2026 könnte ich mit 10,8% Abschlag (GDB50) in vorgezogene Teilrente (z.B. 99%) gehen, würde aber normal weiterarbeiten wollen. Meine Frau hat einen Minijob (mit Zulassung zur freiwilligen Versicherung/Zahlung Beiträge bis zur Höchstgrenze).

    Mit ca. 50% der vorgezogenen Rente könnte meine Frau (erhöhtes Sicherheitsbedürfnis) derzeitig ca. 2 Rentenpunkte erstehen. Vorteil: die Steuerbelastung wäre auf diese Summe von ca. 18k in etwa Null.

    Eigentlich wäre bei gemeinsamer Veranlagung die Steuer 0. Du bekommst eine prinzipiell steuerpflichtige Rente, die Du im gleichen Jahr steuerwirksam weiterschiebst. Noch besser wäre eine Blockzahlung im ersten Quartal, weil Deine Frau dann die Rentenpunkte zum Vorjahrespreis bekommt. Aber zusammengerechnet wird ja am Jahresende, mußt die Entgeltpunkte zwar vorfinanzieren (Zinsverlust), aber das Geld wird ein Über-BBG-Verdiender sicherlich haben.

    Mit ca. 50% der vorgezogenen Rente könnte meine Frau (erhöhtes Sicherheitsbedürfnis) derzeitig ca. 2 Rentenpunkte erstehen. Vorteil die Steuerbelastung wäre auf diese Summe von ca. 18k in etwa Null. Solange ich normal weiterarbeite und über BBG verdiene, würden auf die Rente auch keine gesetzliche Krankenkassenbeiträge (TK) anfallen bzw. auf Antrag erstattet.

    Keine Erstattung, braucht ja auch nicht, Du zahlst ja von Deinem Gehalt schon das Maximum.

    Du verdienst über der BBG, bist somit als Angestellter freiwillig versichert, zahlst dafür den Höchstbeitrag zur GKV und bekommst dafür einen Arbeitgeberzuschuß von der Hälfte. Du würdest dann Rente bekommen, mit der Dir auch ein GKV-Zuschuß ausgezahlt werden würde. Diesen verlangt die GKV von Dir, obwohl Du ja aus Deiner Berufstätigkeit schon den Maximalbeitrag bezahlst. Du wärest in dieser Situation also kein Maximalbeitragzahler, sondern ein Maximalstbeitragbezahler, die Kasse bekommt von Dir mehr Beitrag als von einem Maximalbeitragszahler.

    Wenn Du nun einen Teil dieser Rente Deiner Frau gibst, die genau dieses Geld freiwillig in die GKV schiebt, ist der Betrag als Altersvorsorge steuerlich absetzbar. Die GKV will den Krankenkassenzuschuß aber trotzdem haben und wird ihn nicht erstatten.

    Ich habe auch ein Weilchen gebraucht, bis ich das verstanden habe, das ist aber so. :)

    Für die verbleibenden 18K würde ich mit einer Steuerbelastung von ca. 35-40% rechnen. Somit verbleiben ca 1k monatlich für ETF und risikoarmer Teil.

    Ich habe keine Ahnung, wie hoch über der BBG Du verdienst. :)

    Gib Deine aktuellen Zahlen in ein aktuelles Steuerprogramm ein. Das wird Dir eine höhere Steuer ausrechnen, als in einigen Jahren fällig sein wird. Andererseits laufen Gehalt und Rente einigermaßen mit der Inflation, Du erhältst also eine gute Peilung.

    Wieviel "Sicherheitsbausteine" Du zusätzlich haben willst, der Du allein durch die Rente schon Sicherheitsbausteine ohne Ende hast, mußt Du selbst entscheiden.

    Bei einer etwaigen Arbeitslosigkeit würde ich kein ALG erhalten (habe ich auch noch nie) und somit würden etwaige Rentenpunkte, die ich bei normaler Tätigkeit erwerben würde, wegfallen. Ferner müssten die Rentenpunkte meiner Frau aus dem risikoarmen Teil unseres Vermögens (versteuert und verbeitragt) erworben werden.

    Krankengeld würde ebenfalls entfallen bzw. für max. 3 Monate fließen (richtig?)

    Irgendwas ist ja immer. :(

  • Zitat

    Noch besser wäre eine Blockzahlung im ersten Quartal, weil Deine Frau dann die Rentenpunkte zum Vorjahrespreis bekommt. Aber zusammengerechnet wird ja am Jahresende, mußt die Entgeltpunkte zwar vorfinanzieren (Zinsverlust), aber das Geld wird ein Über-BBG-Verdiender sicherlich haben.

    Achim Weiss Vielen Dank für Deine Mühe.

    Ich hatte verstanden, dass Zahlungen bis zum 31. März immer für das Vorjahr gelten, vorausgesetzt, dass man im Vorjahr nicht bereits bis Dez. den Höchstbetrag gezahlt hat. Sonst könnte man ja bis März nochmals den Höchstbetrag zahlen und doppelte Punkte zu wahrscheinlich geringeren Kosten erwerben.

    Zitat

    Du verdienst über der BBG, bist somit als Angestellter freiwillig versichert, zahlst dafür den Höchstbeitrag zur GKV und bekommst dafür einen Arbeitgeberzuschuß von der Hälfte. Du würdest dann Rente bekommen, mit der Dir auch ein GKV-Zuschuß ausgezahlt werden würde. Diesen verlangt die GKV von Dir, obwohl Du ja aus Deiner Berufstätigkeit schon den Maximalbeitrag bezahlst. Du wärest in dieser Situation also kein Maximalbeitragzahler, sondern ein Maximalstbeitragbezahler, die Kasse bekommt von Dir mehr Beitrag als von einem Maximalbeitragszahler.

    Da hatte ich mich schon bei der TK online schlau gelesen. Laut TK-Webseite:

    Ich arbeite in Teilzeit oder in Vollzeit

    Sie verdienen monatlich mehr als 556 EUR? Dann werden Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Für Ihr Gehalt fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, die Ihr Arbeitgeber für Sie abführt.

    Nicht nur aus Ihrem Gehalt, auch aus Ihrer Rente fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Möglicherweise zahlen Sie deshalb insgesamt höhere Beiträge, als gesetzlich vorgesehen ist. Der Höchstbetrag (Beitragsbemessungs-Grenze) liegt 2025 bei 5.512,50 EUR. (Quelle https://www.tk.de/techniker/vers…itraege-2007446)

    Zu viele Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung gezahlt?

    Manchmal kann es vorkommen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit weiteren Einnahmen (z. B. gesetzliche Rente oder Betriebsrente) zu viele Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung gezahlt haben. Diese Beiträge zahlen wir Ihnen auf Antrag zurück. Ihren Antrag und Ihre Unterlagen dazu können Sie bequem online oder per Post bei uns einreichen. Wir informieren Sie rechtzeitig persönlich über die Details. (Quelle https://www.tk.de/techniker/vers…beitrag-2007578)

  • Achim Weiss Vielen Dank für Deine Mühe.

    Gern geschehen.

    Ich hatte verstanden, dass Zahlungen bis zum 31. März immer für das Vorjahr gelten, vorausgesetzt, dass man im Vorjahr nicht bereits bis Dez. den Höchstbetrag gezahlt hat.

    Man muß es sich immer genau anschauen. Mag sein, daß man bei vorhandener Genehmigung die Beiträge für das Jahr n im 1. Quartal des Folgejahres bezahlen kann, darf aber im Verwendungszweck nicht vergessen anzugeben, daß das Geld fürs Vorjahr ist.

    Wenn Du was falsch machst, schickt Dir die GRV das Geld zurück. Erstaunlicherweise kannst Du auch überzahlte Beiträge zur GRV im üblichen Rahmen von der Steuer absetzen, mußt die Rückzahlung dann aber nicht versteuern. Ich habe mich gewundert, aber das kommt bei deutschen Steuergesetzen ja immer mal wieder vor.

    Da hatte ich mich schon bei der TK online schlau gelesen. Laut TK-Webseite:

    Ich arbeite in Teilzeit oder in Vollzeit

    Sie verdienen monatlich mehr als 556 EUR? Dann werden Sie als Arbeitnehmer versicherungspflichtig.

    Es sei denn, der Arbeitgeber verdient so viel mehr als 556 €, daß er über die BBG kommt (was bei Dir der Fall ist), dann wird er nicht versicherungspflichtig.

    Für Ihr Gehalt fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, die Ihr Arbeitgeber für Sie abführt.

    Nicht nur aus Ihrem Gehalt, auch aus Ihrer Rente fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Möglicherweise zahlen Sie deshalb insgesamt höhere Beiträge, als gesetzlich vorgesehen ist.

    Zu viele Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung gezahlt?

    Manchmal kann es vorkommen, dass Arbeitnehmer mit weiteren Einnahmen (z. B. gesetzliche Rente oder Betriebsrente) zu viele Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung gezahlt haben. Diese Beiträge zahlen wir Ihnen auf Antrag zurück.

    Wie gesagt: Das trifft für Dich alles nicht zu, denn Du verdienst ja über der BBG und bist daher freiwillig in der GKV versichert. Das gibst Du auch bei Deinem Rentenantrag an, bekommst somit mit der Rente einen "Arbeitgeberzuschuß" in Höhe von aktuell 8,55% mit Deiner Rente ausbezahlt.

    Vom Arbeitgeber bekommst Du den halben Beitrag als Arbeitgeberzuschuß, von der Rentenversicherung bekommst Du nochmal Zuschuß. Den Zuschuß von der GRV will die GKV haben. Vermutlich zahlst Du als freiwillig Versicherter Deinen Krankenkassenbeitrag selbst. Diese Überweisung erhöhst Du dann um den "Arbeitgeberzuschuß" der Rentenversicherung.

    Nix Erstattung. :(

    Scheint widersinnig, hat aber seine Logik.

  • Hallo.

    99,99% Teilrente ab 62 (Ich unterstelle einfach Geburt im September 1964.) klingt sehr sinvoll.

    Sofern die Gattin nicht versicherungspflichtig ist (Die Beschreibung klingt nach Minijob ohne Zahlung des Eigenanteils.) kann sie freiwillige Beiträge entrichten. Von welchem Konto das Geld kommt, ist der DRV herzlich "nicht ganz so wichtig".

    Wann zu welchen Konditionen gezahlt werden kann, klärt Ihr am besten im Rahmen einer Beratung bei der DRV.

    Bis zum Rentenbeginn der Gattin sollte die Familienversicherung weiterlaufen können. Gegenteiliges ist dem Sachverhalt nicht zu entnehmen.

  • Vom Arbeitgeber bekommst Du den halben Beitrag als Arbeitgeberzuschuß, von der Rentenversicherung bekommst Du nochmal Zuschuß. Den Zuschuß von der GRV will die GKV haben. Vermutlich zahlst Du als freiwillig Versicherter Deinen Krankenkassenbeitrag selbst. Diese Überweisung erhöhst Du dann um den "Arbeitgeberzuschuß" der Rentenversicherung.

    Nix Erstattung. :(

    Scheint widersinnig, hat aber seine Logik.

    Achim Weiss
    Beim Gehalt bleibt alles wie bisher. Es geht mir nur um den Rententeil. Ich hatte verstanden, dass man als freiwillig Versicherter einen Zuschuss von der GRV erhält (derzeitig wohl 8,55%). Dieser Zuschuss wird zusammen mit meinem eigenen Anteil direkt an die Krankenkasse abgeführt oder muss ich monatlich selbst überweisen. Da ich noch zusätzlich über BBG verdiene, müsste mir die Krankenkasse auf Antrag meinen Krankenkassen-Teil auf die Rente erstatten. Dass man das nicht auf den GRV-Anteil macht, ist selbstredend. Ich wollte mir auch gedanklich keinen Vorteil verschaffen. Damit wäre der Rentenanteil für mich hinsichtlich des Krankenkassenbeitrags finanziell aufwandsneutral, solange Verdienst über BBG.

    Bleibt man eigentlich freiwillig versichert, wenn man nur noch Rente bezieht? Dann liege ich zumindest unter BBG oder rechnet man dann noch Kapitalerträge, Mieteinnahmen dazu? Pflichtversichert wäre natürlich von den Nebeneinkünften günstiger.

    Zitat

    Wenn Du was falsch machst, schickt Dir die GRV das Geld zurück. Erstaunlicherweise kannst Du auch überzahlte Beiträge zur GRV im üblichen Rahmen von der Steuer absetzen, mußt die Rückzahlung dann aber nicht versteuern. Ich habe mich gewundert, aber das kommt bei deutschen Steuergesetzen ja immer mal wieder vor.

    Das hört sich komisch an. Mehr überweisen, steuerlich geltend machen und Erstattung der Überzahlung dann nicht mehr versteuern?

    Referat Janders

    Ja, 1964. Freigabe zur freiwilligen Zahlung von der GRV liegt vor. Ist bisher noch nicht geschehen, weil ich die neue Berechnung der Rentenwerte im Spätsommer abwarten wollte. Eventuell wird es ja günstiger in 2026, wohl eher nicht.