Pension + Rente

  • Hallo!

    Vorab muss ich zugeben, ich habe mich mit dem Thema Rente noch nicht wirklich befasst, wird daher Zeit. Einige Tage habe ich nun recherchiert. Dennoch wird mein Fragezeichen immer größer.

    Ich weiblich (55 Jahre GdB 60) würde die gesetzliche Rente beziehen, mein Partner ist bei der Kripo und würde Pension bekommen. Wir sind nicht verheiratet, allerdings seit 1999 ein Paar. Wir planen aber bald doch noch zu heiraten.

    Wie sieht das dann aus? Wenn ich eine Rente von 1500 Euro erhalten würde, mein Partner 3500 Euro Pension.

    1.) Wenn ich zuerst versterbe, was würde er von meiner Rente bekommen? Bekommt er überhaupt etwas?

    2.) Wenn er zuerst verstirbt, was würde ich denn bekommen? Wird meine Rente gekürzt?

    3.) Ich plane mit 60 nicht mehr arbeiten zu gehen, da wie jeder mitbekommen hat, Thyssenkrupp ein Sanierungstarifvertrag abgeschlossen. Wer eher geht, bekommt einige Vorteile, die ich gerne nutzen möchte. Aufhebungsvertrag, dann 2 Jahre arbeitslos und dann mit 63 Rente. Ist das möglich?

    4.) Wäre es vielleicht vorteilhafter sich jetzt um eine EM-Rente zu kümmern? Ich habe bereits ein GdB von 60 (Migräne, Bandscheibenvorfall, Arm-Schulter Syndrom) allerdings habe ich mir 2021 eine instabile Wirbelsäulenfraktur zugezogen und daher wurde meine Wirbelsäule versteift. Eine Erhöhung des GdB habe ich nicht veranlasst.

    5.) Ich arbeite seit meinem GdB von 60 nur noch Teilzeit. Nach der Wirbelsäulenfraktur habe ich auf 23 Std/Woche reduziert. Ich kann nicht mehr so lange sitzen. Wäre es sinnvoll, unabhängig vom Thema Rente, eine Teil-EM-Rente zu beantragen. Würde ich dann mehr Geld im Monat haben?

    Viele Fragen, ich hoffe man kann mir bei der ein oder anderen Frage helfen.

    Vielen lieben Dank

    Thekla

  • Kater.Ka 16. Juli 2025 um 14:28

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • 1.) Wenn ich zuerst versterbe, was würde er von meiner Rente bekommen? Bekommt er überhaupt etwas?

    Bei diesen zwei genannten Summen würde er gar nichts bekommen. Die Freibetragsrechnung spare ich mir.

    Kleine philosophische Frage: wozu sollte er Witwerrente bekommen ? Seine Pension ist seine verfassungsgemäße Versorgung, die ihm „einen bescheidenen Wohlstand“ ermöglichen soll. (Bundesverfassungsgericht)


    2.) Wenn er zuerst verstirbt, was würde ich denn bekommen? Wird meine Rente gekürzt?

    Deine Rente wird nicht gekürzt, sie ist eine Versicherungsleistung.

    Die Witwenpension von 55 % wird berechnet und eventuell gekürzt.

    Das funktioniert so: von deiner Rente bleiben knapp 1000 Euro frei. Von der Differenz werden 40 % von der Witwenpension abgezogen.

    Du bekämpft also zusätzlich ca. 1725 Euro.