Riester-Bausparvertrag bei Zuteilung nachgelagerte Vorsteuerung verringern

  • Hi,

    Wir haben eine Immobilienfinanzierung laufen. U.A. mit einem 125k Riester Bausparvetrag, welcher gegen Jahresende zugeteilt wird.

    Ich bin selber Schuld und habe das Konstrukt Riester falsch eingesetzt und zahle etwa 9k im Jahr dort ein.

    Sondertilungen unterliegen ja ebenfalls der nachgelagerten Vorsteuerung - wie sieht es aus, wenn man bei der Zuteilung auf das Bauspardarlehen ganz oder teilweise verzichtet? Minimiere ich hier die nachgelagerte Versteuerung?

  • Kater.Ka 16. Juli 2025 um 20:42

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Tut mir leid, da hab ich keinerlei Erfahrungen oder Wissen.

    Aber mal doofe Frage, wenn der noch nicht zugeteilt ist, kommst Du da nicht noch raus? Du hast doch bestimmt ein endfälliges Darlehen und sofern Du nicht irgendwie dazu verpflichtet bist, kannst Du ja anstatt des Riester eine Alternativfinanzierung einbauen. Aber die Zinslage ist dazu wohl eher bescheiden?!

    Wenn Du den Bausparer im zweifelsfall kündigst und die Zulagen zurückzahlst? Aber da wird der rückwirkend entfallene Steuervorteil evtl. eine Rolle spielen?!

    Sorry, "selber Schuld" ist schon hart, aber da hast Du nicht ganz Unrecht. Bei den klassischen Banken vor Ort musste ich mich jedes mal auf die Hinterfüße stellen um ein Angebot für ein normales Annuitätendarlehen zu bekommen ...

  • Sondertilungen unterliegen ja ebenfalls der nachgelagerten Vorsteuerung

    Ich weiss es nicht, aber für mich klingt das nicht logisch (was nicht heißt das es nicht so ist). Für mich ergäbe es Sinn, wenn nur der Betrag, welchen du bei der Steuererklärung ansetzen kannst, also der Betrag, den du aus deinem Brutto bezahlst, der nachgelagerten Versteuerung unterliegt. Also ich könnte mir vorstellen dass es so sein könnte: wenn du Jahr 2026 angenomme 10.000 Euro tilgst (egal ob Sondertilgung oder normal Rate) so unterliegen 2.100 Euro (die sich aber jährlich um 2% erhöhen) der nachgelagerten Besteuerung. Dafür kannst dann in der Steuererklärung für 2026 aber auch 2.100 Euro angeben. Die restlichen 7.900 Euro zahlst du ja aus deinem Netto und sollten meines Empfindens nicht ins wohnforderkonto einfließen/ nachgelagert besteuert werden.

    Vielleicht erkundigst du dich nochmal ob es nicht so ist wie ich es mirhier zurecht male. Oder hast du gar eine Quelle wie es wirklich ist? Oder hattest du es so gemeint (aber was ist dann das Problem)?

  • Ich bin selber Schuld und habe das Konstrukt Riester falsch eingesetzt und zahle etwa 9k im Jahr dort ein.

    Sondertilungen unterliegen ja ebenfalls der nachgelagerten Vorsteuerung - wie sieht es aus, wenn man bei der Zuteilung auf das Bauspardarlehen ganz oder teilweise verzichtet? Minimiere ich hier die nachgelagerte Versteuerung?

    Nein nur die max . 2100€/y und die Zulagen/Steuerboni unterliegen der Versteuerungen.

    Schau einfach in die jährliche § 92 Bescheinigung.